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Förderung Denkmalschutz

Zuschuss für die Sanierung sichern

Denkmalgeschütztes Haus sanieren mit Förderung

Immer wieder erliegen Kapitalanleger und Selbstnutzer bei ihren Immobilieninvestitionen dem einzigartigen Charme denkmalgeschützter Bauten. Oft ist hier aber einiges zu tun. Denkmalimmobilien fehlt häufig eine energetische Modernisierung oder die Bausubstanz muss saniert werden. Bei gewöhnlichen Häusern dürfen Eigentümer relativ frei agieren. Einzig die Energieeinsparverordnung (EnEV) setzt einen gewissen Rahmen. Bei Sanierung oder Modernisierung von Objekten unter Denkmalschutz gelten dagegen deutlich strengere Regeln. Das erhöht einerseits den bürokratischen und finanziellen Aufwand für die Hausbesitzer. Andererseits eröffnet die Denkmalpflege viele Wege zur Denkmalschutz-Förderung durch die öffentliche Hand oder die Deutsche Stiftung Denkmalschutz. Außerdem erhalten Eigentümer für den Denkmalschutz eine steuerliche Förderung mit besonderen Abschreibungsmöglichkeiten. Deswegen sollten nicht nur Liebhaber einen genaueren Blick auf denkmalgeschützte Immobilien werfen. Sie sind eine interessante Kapitalanlage für ein breites Publikum.

Förderung für denkmalgeschützte Häuser: Hier gibt es Zuschüsse

Unter „Wissenswertes“ sind alle wichtigen Informationen für Eigentümer von Denkmalschutzobjekten gesammelt. Auch für Kaufinteressenten bieten die Inhalte einen guten Einstieg in die Themen Denkmalschutz, Sanierung und Förderung. Zur Förderung denkmalgeschützter Häuser gibt es gute Nachrichten. Die Liste von Institutionen, die für Denkmalschutz Zuschüsse gewähren, ist lang. Die wichtigsten Ansprechpartner sind:

  • Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
  • Deutsche Stiftung Denkmalschutz
  • Landesdenkmalämter
  • Örtliche Denkmalschutzbehörde

Ein weiterer Weg für Denkmalförderung ist die Denkmal-AfA zum Sparen von Steuern.

Förderung für Denkmalschutz: die Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für Denkmalschutz, Sanierung oder Förderung variieren von Bundesland zu Bundesland. Zuständig ist die untere Denkmalschutzbehörde, deren Mitarbeiter meist im Bauamt der Stadt oder Gemeinde sitzen. Vor Beginn der Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen sind alle geplanten Veränderungen mit dieser Behörde abzustimmen. Fehlt für die Arbeiten eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, riskieren Eigentümer empfindliche Bußgelder und Rückbauverfügungen. Die behördliche Genehmigung gibt aber nicht nur den Startschuss für Sanierung und Modernisierung. Sie ist zugleich Grundlage, um die Förderung für Denkmalschutz oder Denkmal-AfA zu erhalten.

Mehr zur Förderung im Denkmalschutz

Der Zuschuss für Denkmalschutz-Sanierung und seine Quelle richten sich auch immer nach der Art der Sanierung. Bei der energetischen Sanierung unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit günstigen Krediten oder nicht rückzahlungspflichtigen Tilgungszuschüssen. So müssen Eigentümer nicht den kompletten Kredit zurückzahlen. Gefördert wird beispielsweise eine neue Heizung, der Austausch alter Fenster oder eine neue Dämmung von Fassade oder Dach. Informieren Sie sich bei Bedarf über weitere Details zur KfW-Förderung denkmalgeschützter Häuser.

Von der Stiftung Denkmalschutz oder dem Bund-Länder-Programm Städtebaulicher Denkmalschutz erhalten Immobilienbesitzer weitere Zuschüsse für die Kosten einer Sanierung. Dabei wird aber schwerpunktmäßig nur der Erhalt oder die Erneuerung der historischen Bausubstanz unterstützt. Diese Denkmalschutz-Zuschüsse müssen Eigentümer nicht zurückzahlen. Anders als bei der Denkmalschutz-Förderung der KfW existieren hier keine besonderen Programme. Jeder Zuschuss für Denkmalschutz-Sanierung erfolgt individuell abhängig vom Objekt, seinem Denkmalschutzstatus und den geplanten Sanierungsmaßnahmen. Eine Kombination mehrerer Förderungen für Denkmalschutz ist möglich.

Schließlich unterstützt auch das Finanzamt den Denkmalschutz mit steuerlicher Förderung. Dafür gilt aber eine Einschränkung: Weitere Fördermittel wie beispielsweise von der Stiftung Denkmalschutz werden auf die absetzbaren Sanierungskosten angerechnet. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Die anderen Denkmalschutz-Zuschüsse liegen aber meist weit unter den tatsächlichen Kosten. Ähnlich sieht es bei der Förderung denkmalgeschützter Häuser durch Länder und Kommunen aus. Unterm Strich verbleiben also immer noch einige absetzungsfähige Kosten.

Denkmal-AfA: Denkmalschutz und die steuerliche Förderung

Die Denkmal-AfA ergänzt und erweitert die lineare Gebäudeabschreibung mit zwei oder zweieinhalb Prozent jährlich, je nach Baujahr. Dabei können auch Selbstnutzer die Denkmal-AfA nutzen. Die lineare Abschreibung auf den Kaufpreis steht nur Eigentümern offen, die ihr Objekt vermieten. Vermieter nutzen die Denkmal-AfA acht Jahre lang zunächst mit neun Prozent Abschreibung der Kosten. Danach sind weitere vier Jahre mit jährlich sieben Prozent Abschreibung vorgesehen. Selbstnutzer dürfen zehn Jahre lang konstant neun Prozent Modernisierungskosten von der Steuer absetzen. Absetzbar sind alle Kosten, die dem Denkmalerhalt dienen. Ebenfalls möglich ist die Absetzung der Kosten für neue Haustechnik wie Heizungen oder Sanitäranlagen wie Bad und WC.

Für die Inanspruchnahme der Denkmal-AfA müssen Immobilienbesitzer nicht alleiniger Eigentümer sein. Auch Wohnungsbesitzer dürfen anteilig Kosten für die Objektsanierung geltend machen. Für eine Modernisierung nur der eigenen Wohnung erhalten sie sogar die volle Denkmal-AfA.

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