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Verträge und Dokumente

Verträge und Dokumente bei Denkmalimmobilien – darauf kommt es an!

Beim Kauf oder der Sanierung von denkmalgeschützten Objekten spielen rechtliche Vorgaben eine zentrale Rolle. Von Kaufverträgen bis zu Förderanträgen

Sorgfalt zahlt sich aus. Beim Kauf und der Sanierung von Denkmalimmobilien sind sorgfältig geprüfte Verträge und Dokumente wie die denkmalrechtliche Bescheinigung, Baugenehmigungen und Sanierungspläne entscheidend. Sie sichern steuerliche Vorteile und schaffen rechtliche Klarheit.

Das Abhnahmeprotokoll

Das Abnahmeprotokoll einer Denkmalimmobilie ist ein wichtiges Dokument, das den Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt der Übergabe von einem Vertragspartner an einen anderen festhält.

Das Grundbuch - die Abteilungen

Das Grundbuch in Deutschland ist ein amtliches Verzeichnis, das die Rechtsverhältnisse von Grundstücken dokumentiert.

Das Grundbuch

Das Grundbuch verrät neben Eigentumsverhältnissen auch denkmalrechtliche Auflagen, die Nutzung und Wert beeinflussen. Käufer sollten es gründlich prüfen, um Überraschungen zu vermeiden.

Das TÜV Gutachten

Ein TÜV-Gutachten bewertet den Zustand eines Baudenkmals objektiv. Es hilft Käufern, Sanierungsaufwand realistisch einzuschätzen und Risiken frühzeitig zu erkennen.

Der Bautenstandsbericht

Der Bautenstandsbericht dokumentiert den aktuellen Fortschritt bei der Sanierung eines Baudenkmals. Er dient als Nachweis für Bauherren und Investoren und ist wichtig für die Freigabe weiterer Finanzierungsraten.

Der Bauvorbescheid

Ein Bauvorbescheid klärt vorab, ob ein geplantes Bauvorhaben auf einem Grundstück genehmigungsfähig ist. Gerade bei Baudenkmälern schafft er Planungssicherheit, indem er wichtige rechtliche Rahmenbedingungen festlegt.

Der Bauzeitenplan

Der Bauzeitenplan legt die zeitliche Abfolge aller Bauphasen fest. Bei der Sanierung von Baudenkmälern sorgt er für effiziente Abläufe, termingerechte Fertigstellung und hilft, Verzögerungen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

Der Bemusterungstermin

Beim Bemusterungstermin wählen Bauherren Materialien, Farben und Ausstattung für ihr Baudenkmal aus. Dieser Schritt ist entscheidend, um den historischen Charakter zu wahren und individuelle Wünsche umzusetzen.

Der Grunderwerbssteuerbescheid

Der Grunderwerbsteuerbescheid informiert den Käufer über die fällige Steuer beim Erwerb eines Baudenkmals. Die Höhe richtet sich nach dem Kaufpreis und muss vor der Grundbucheintragung beglichen werden.

Der Kaufvertrag

Beim Kauf einer Denkmalimmobilie enthält der Kaufvertrag oft besondere Klauseln, die sich auf denkmalrechtliche Auflagen und Sanierungsverpflichtungen beziehen. Eine gründliche Prüfung ist essenziell, um spätere Haftungsrisiken zu vermeiden und Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen.

Der Lageplan

Der Lageplan zeigt die genaue Position der Denkmalimmobilie auf dem Grundstück sowie angrenzende Flächen. Er ist wichtig für Bauanträge, Sanierungspläne und Denkmalbehörden, da er die Umgebung und baulichen Gegebenheiten verdeutlicht.

Die Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung der Denkmalimmobilie ab. Sie wird im Grundbuch eingetragen und schützt vor Zwischenverkäufen, bis der Kauf vollständig abgewickelt ist.

Die Baubeschreibung

Die Baubeschreibung listet alle geplanten Bau- und Sanierungsmaßnahmen detailliert auf. Bei Denkmalimmobilien ist sie besonders wichtig, da sie denkmalgerechte Materialien und Techniken festlegt und somit die Anforderungen der Denkmalbehörde erfüllt.

Die Baugenehmigung

Die Baugenehmigung erlaubt geplante Bau- und Sanierungsmaßnahmen an einer Denkmalimmobilie. Da denkmalgeschützte Gebäude besonderen Auflagen unterliegen, ist die Abstimmung mit der Denkmalbehörde ein zentraler Bestandteil des Genehmigungsverfahrens.

Die denkmalrechtliche Genehmigung

Die denkmalrechtliche Genehmigung ist erforderlich, bevor Veränderungen an einer Denkmalimmobilie vorgenommen werden dürfen. Sie stellt sicher, dass alle Maßnahmen den Vorgaben des Denkmalschutzes entsprechen und den historischen Charakter des Gebäudes bewahren.

Die einheitliche behördliche Feststellung

Die einheitliche behördliche Feststellung bestätigt offiziell den Denkmalstatus einer Immobilie. Sie ist Voraussetzung für steuerliche Vergünstigungen und Förderungen im Rahmen der denkmalgerechten Sanierung.

Die Flurkarte

Die Flurkarte zeigt die genaue Lage und die Grenzen eines Grundstücks in einem bestimmten Flurstück. Bei Denkmalimmobilien ist sie oft Teil von Bauanträgen und erforderlich, um Maßnahmen im Kontext des Denkmalschutzes präzise zu planen.

Die Grundlagenurkunde

Die Grundlagenurkunde dokumentiert wichtige Vereinbarungen zum Erwerb einer Denkmalimmobilie. Sie enthält Details zu Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Sanierungsverpflichtungen und denkmalrechtlichen Auflagen. Sie dient als rechtliche Grundlage für den Kaufvertrag und schafft Transparenz für alle Parteien.

Die Rangbescheinigung

Die Rangbescheinigung bestätigt gegenüber der finanzierenden Bank, dass deren Grundschuld im Grundbuch an erster Rangstelle eingetragen wird. Sie ist besonders bei Denkmalimmobilien wichtig, da sie oft mit zusätzlichen Finanzierungen für aufwändige Sanierungen verbunden sind.

Die Teilungserklärung

Die Teilungserklärung teilt eine Denkmalimmobilie in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum auf und legt die Rechte und Pflichten der Eigentümer fest.

Die Wohnfächenberechnung

Die Wohnflächenberechnung ermittelt die Größe der nutzbaren Wohnfläche einer Denkmalimmobilie. Sie ist entscheidend für Kaufpreis, Miete und Förderungen, insbesondere bei steuerlich geförderten Sanierungen.

Kaufangebot und Annahme

Das Kaufangebot ist die verbindliche Erklärung des Käufers zum Erwerb einer Denkmalimmobilie. Die Annahme durch den Verkäufer schließt den Vorvertrag ab, bevor der Kaufvertrag notariell beurkundet wird. Beide Schritte sind entscheidend für den rechtssicheren Erwerb.
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