Steuer und AfA
Steuervorteile und AfA im Blick
Denkmalschutz lohnt sich! Nutzen Sie attraktive Steuervorteile und Abschreibungen (AfA), um Ihre Denkmalimmobilie noch rentabler zu machen.
Infos zur steuerlichen Bewertung und optimalen Nutzung historischer Immobilien.
Dank der speziellen AfA können Sanierungskosten für Vermieter zu 100 % und für Selbstnutzer zu 90 % steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist eine denkmalgerechte Sanierung in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde. Förderprogramme und Abschreibungsmöglichkeiten machen Denkmalimmobilien zu einer lohnenden Investition mit langfristigem Wertzuwachs.