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Steuer und AfA

Steuervorteile und AfA im Blick

Denkmalschutz lohnt sich! Nutzen Sie attraktive Steuervorteile und Abschreibungen (AfA), um Ihre Denkmalimmobilie noch rentabler zu machen.

Infos zur steuerlichen Bewertung und optimalen Nutzung historischer Immobilien.

Dank der speziellen AfA können Sanierungskosten für Vermieter zu 100 % und für Selbstnutzer zu 90 % steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist eine denkmalgerechte Sanierung in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde. Förderprogramme und Abschreibungsmöglichkeiten machen Denkmalimmobilien zu einer lohnenden Investition mit langfristigem Wertzuwachs.

§7h,i EKStG

Die §§ 7h und 7i EStG bieten attraktive Steuervergünstigungen für Denkmalimmobilien. Eigentümer können die Kosten denkmalgerechter Sanierungen über mehrere Jahre abschreiben und so ihre Steuerlast erheblich senken. Ein großer Vorteil für Investoren!

§10f EKStG

§ 10f EStG ermöglicht Eigentümern von Denkmalimmobilien, Aufwendungen für die Sanierung und Restaurierung als Sonderausgaben geltend zu machen. Dadurch profitieren auch Selbstnutzer von erheblichen steuerlichen Vorteilen und können so die hohen Sanierungskosten teilweise ausgleichen.

Der Altbauanteil

Der Altbauanteil einer Denkmalimmobilie beeinflusst maßgeblich deren Charakter und Wert. Je höher der Anteil historischer Bausubstanz, desto größer das Potenzial für Förderungen und steuerliche Vorteile – aber auch der Aufwand für denkmalgerechte Sanierungen.

Der Einheitswert

Der Einheitswert dient bei Denkmalimmobilien als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer. Da diese Immobilien oft besondere Anforderungen erfüllen, kann der Einheitswert niedriger ausfallen, was zu einer geringeren steuerlichen Belastung führt.

Der Sanierungskostenanteil

Der Sanierungskostenanteil bei Denkmalimmobilien ist entscheidend für steuerliche Vorteile. Je höher der Anteil der denkmalgerechten Sanierungskosten, desto größer ist der Betrag, der nach §§ 7h, 7i oder 10f EStG steuerlich abgesetzt werden kann – ein wichtiger Faktor für Investoren.

DIe AfA bei Denkmalimmobilien

Die Abschreibung (AfA) bei Denkmalimmobilien bietet Eigentümern erhebliche steuerliche Vorteile. Nach §§ 7h und 7i EStG können Sanierungskosten über 8 bis 12 Jahre abgeschrieben werden. Für Kapitalanleger bedeutet dies eine attraktive Möglichkeit, die Steuerlast zu senken und langfristig vom Werterhalt der Immobilie zu profitieren

Die Erbschaftssteuer

Bei Denkmalimmobilien bietet die Erbschaftssteuer attraktive Vergünstigungen. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie der dauerhaften Erhaltung des Denkmals, kann eine teilweise oder vollständige Befreiung von der Erbschaftssteuer gewährt werden. So bleibt das historische Erbe steuerlich begünstigt in der Familie.

DIe Grunderwerbssteuer

Bei Denkmalimmobilien fällt wie bei anderen Immobilien die Grunderwerbssteuer an. Da sich die Steuer auf den Kaufpreis bezieht, können hohe Sanierungskosten oft separat ausgewiesen werden, wodurch sich die Bemessungsgrundlage und somit die Steuerlast reduzieren lässt – ein Vorteil für Käufer solcher Objekte.

Die lineare Abschreibung

Die lineare Abschreibung ermöglicht es Eigentümern von Denkmalimmobilien, die Anschaffungskosten des Gebäudes gleichmäßig über einen Zeitraum von 50 Jahren abzusetzen. Dabei beträgt der jährliche AfA-Satz 2 %. In Kombination mit der Sonderabschreibung für Sanierungskosten ergeben sich attraktive steuerliche Vorteile.

Die Spekulationsfrist

Die Spekulationsfrist beträgt bei Denkmalimmobilien, wie bei anderen Immobilien, zehn Jahre. Wird die Immobilie nach Ablauf dieser Frist verkauft, bleibt der Verkaufsgewinn steuerfrei. Bei selbstgenutzten Objekten kann der Gewinn sogar unabhängig von der Frist steuerfrei sein – ein Vorteil für Eigentümer, die ihre Immobilie länger halten.

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung einer Denkmalimmobilie berücksichtigt Kaufpreis, Sanierungskosten, laufende Ausgaben sowie steuerliche Vorteile. Sie dient als Entscheidungsgrundlage für Investoren, um den langfristigen Ertrag und die Rentabilität der Immobilie realistisch einzuschätzen.

Musterberechnung

Wie rentabel ist Ihre Denkmalimmobilie wirklich? Unsere Musterberechnung zeigt Ihnen, wie sich Kaufpreis, Sanierungskosten, Steuervergünstigungen und laufende Ausgaben auf die Wirtschaftlichkeit auswirken – eine ideale Grundlage für Ihre Investitionsentscheidung!

Verluste aus Vermietung und Verpachtung

Bei Denkmalimmobilien können Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend gemacht werden. Durch hohe Sanierungskosten und Abschreibungen lassen sich diese Verluste oft gezielt nutzen, um die Steuerlast aus anderen Einkünften zu senken – ein attraktiver Vorteil für Investoren.
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