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Der Grunderwerbssteuerbescheid

Der Grunderwerbsteuerbescheid informiert den Käufer über die fällige Steuer beim Erwerb eines Baudenkmals.

Die Höhe richtet sich nach dem Kaufpreis und muss vor der Grundbucheintragung beglichen werden.

Der Grunderwerbsteuerbescheid ist ein Dokument, das von den Finanzbehörden eines Landes ausgestellt wird und die Höhe der Grunderwerbsteuer festlegt, die beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks zu entrichten ist. In Deutschland wird die Grunderwerbsteuer von den einzelnen Bundesländern erhoben, und der Steuersatz kann je nach Bundesland variieren.

Wichtige Aspekte des Grunderwerbsteuerbescheids:

Steuerschuldner: In der Regel sind Käufer und Verkäufer gemeinsam steuerpflichtig, jedoch wird meist vertraglich vereinbart, dass der Käufer die Steuer allein trägt.

Bemessungsgrundlage: Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist in der Regel der Kaufpreis der Immobilie oder des Grundstücks. Zu dieser Bemessungsgrundlage können auch weitere Leistungen gehören, die mit dem Erwerb in Zusammenhang stehen.

Steuersatz: Der Steuersatz variiert zwischen den Bundesländern und liegt üblicherweise zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.

Fälligkeit: Die Grunderwerbsteuer wird fällig, sobald der Steuerbescheid zugestellt wurde. Es gibt eine gesetzliche Zahlungsfrist (oftmals einen Monat nach Zustellung), innerhalb derer die Zahlung zu leisten ist.

Anzeigepflicht: Notare sind verpflichtet, den Kaufvertrag innerhalb einer bestimmten Frist an das zuständige Finanzamt zu melden. Daraufhin ergeht der Grunderwerbsteuerbescheid an den Käufer.

Zahlungsnachweis: Für die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch ist ein Nachweis über die Zahlung oder Befreiung von der Grunderwerbsteuer erforderlich (Unbedenklichkeitsbescheinigung).

Steuerbefreiungen: Unter bestimmten Umständen kann eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer gewährt werden, beispielsweise bei Übertragungen innerhalb der Familie oder bei Erbschaften.

Rechtsmittel: Sollte man mit dem Bescheid nicht einverstanden sein, kann innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch eingelegt werden.

Änderungen des Kaufpreises: Sollte es nachträglich zu Änderungen des Kaufpreises kommen (z.B. durch Minderung aufgrund von Mängeln), kann dies unter Umständen zu einer Anpassung des Grunderwerbsteuerbescheids führen.

Doppelbelastung vermeiden: Bei einem Erwerbsvorgang sollte darauf geachtet werden, dass keine doppelte Belastung mit Grunderwerbsteuer erfolgt – zum Beispiel wenn Grundstück und Gebäude separat erworben werden.

Es ist wichtig, dass Käufer einer Immobilie oder eines Grundstücks den Grunderwerbsteuerbescheid sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass alle relevanten Angaben korrekt sind und die Steuer fristgerecht bezahlt wird, um Verzögerungen im Eigentumsübergang zu vermeiden.

Umgang mit dem Grunderwerbsteuerbescheid bei Insolvenz des Bauträgers:

Wenn der Bauträger einer Denkmalimmobilie insolvent geht, kann dies auch Auswirkungen auf den Grunderwerbsteuerbescheid haben. Hier sind einige zusätzliche Punkte, die Sie beachten sollten:

1. Überprüfung der Vertragslage:

Kaufvertrag prüfen: Stellen Sie sicher, dass alle Vereinbarungen im Kaufvertrag korrekt im Grunderwerbsteuerbescheid reflektiert werden.

Anpassung des Kaufpreises: Sollte es zu einer Anpassung des Kaufpreises kommen (z.B. durch Rückabwicklung oder Minderung), muss dies dem Finanzamt mitgeteilt werden, da es Einfluss auf die Höhe der Grunderwerbsteuer haben könnte.

2. Kommunikation mit dem Finanzamt:

Finanzamt informieren: Teilen Sie dem zuständigen Finanzamt umgehend mit, wenn sich durch die Insolvenz Änderungen ergeben, die für die Berechnung der Grunderwerbsteuer relevant sind.

Fristen beachten: Achten Sie darauf, alle Fristen einzuhalten, um zusätzliche Säumniszuschläge oder Zinsen zu vermeiden.

3. Rechtliche Beratung:

Steuerberater oder Anwalt hinzuziehen: Lassen Sie sich von einem Fachmann beraten, insbesondere wenn es um die Anpassung der Steuerschuld aufgrund geänderter Umstände geht.

4. Unbedenklichkeitsbescheinigung:

Erhalt sichern: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch erforderlich. Klären Sie ab, ob und wie diese trotz der Insolvenz des Bauträgers ausgestellt werden kann.

5. Vorläufigkeit des Bescheids:

Vorläufiger Steuerbescheid: In manchen Fällen kann das Finanzamt einen vorläufigen Grunderwerbsteuerbescheid erlassen, wenn noch nicht alle Details geklärt sind.

6. Einspruch und Rechtsbehelfe:

Einspruch einlegen: Wenn Sie den Grunderwerbsteuerbescheid für fehlerhaft halten, können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung Einspruch einlegen.

Rechtsbehelfsverfahren: Bei Ablehnung Ihres Einspruchs können weitere Rechtsmittel wie Klage beim Finanzgericht in Betracht gezogen werden.

7. Zahlungsmodalitäten:

Ratenzahlung oder Stundung: Falls Sie aufgrund der finanziellen Belastung durch die Insolvenz des Bauträgers Schwierigkeiten haben, die Grunderwerbsteuer zu zahlen, können Sie beim Finanzamt eine Ratenzahlung oder Stundung beantragen.

8. Nachträgliche Herabsetzung:

Herabsetzungsantrag stellen: Sollte sich herausstellen, dass der tatsächliche Wert der Immobilie aufgrund der Insolvenz niedriger ist als angenommen, kann unter Umständen ein Antrag auf Herabsetzung der Grunderwerbsteuer gestellt werden.

Es ist wichtig zu betonen, dass jeder Fall individuell betrachtet werden muss und die genannten Schritte und Maßnahmen entsprechend angepasst werden sollten. Die rechtzeitige Konsultation von Fachleuten ist unerlässlich, um Ihre Interessen optimal zu vertreten und finanzielle Nachteile zu minimieren.

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