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Baudenkmal Baubeschreibung

Die wichtigsten Merkmale Ihrer Denkmalimmobilie

Eine detaillierte Baubeschreibung – auch Bauleistungsbeschreibung oder Merkmalbeschreibung genannt – gehört zu den wichtigsten Bestandteilen jedes Bauvertrags. Sie legt die Leistungen des Bauträgers, die zu verwendenden Materialien und alle relevanten Details des Bauvorhabens fest. Es gilt: Je detaillierter die Baudenkmal Baubeschreibung, desto besser.

Die Baubeschreibung als Kontrollinstrument

Die Baubeschreibung dient auch als Kontrollinstrument. Sie stellt sicher, dass alle Arbeiten vereinbarungsgemäß durchgeführt werden. Es empfiehlt sich, die Baubeschreibung vor Vertragsschluss von Fachleuten oder der Verbraucherschutzzentrale prüfen zu lassen. So können sich Käufer im Ernstfall immer auf ihre Baubeschreibung verlassen und sich bei Problemen oder Konflikten auf den Fachmann berufen. Im Idealfall sollte eine Baubeschreibung so wenig Interpretationsspielraum wie möglich beinhalten. Das schützt den Bauherrn vor späteren Enttäuschungen und zusätzlichen Kosten.

Was enthält eine Baubeschreibung? 

Die Denkmalimmobilien Baubeschreibung muss alle relevanten Bau- und Entkernungsmaßnahmen am Gebäude enthalten. Neben einer Übersicht über den Gesamtumfang der Bauleistung darf eine ausführliche Merkmalbeschreibung der Ausstattung nicht fehlen. Die Baubeschreibung liefert Informationen zur Beschaffenheit der erworbenen Immobilie, zu den Baudenkmal Bauplänen sowie zur Ausstattung der Wohnungseinheit. In der Baudenkmal Merkmalbeschreibung sind außerdem alle noch auszuführenden Arbeiten an der Immobilie möglichst genau aufgeführt. Dazu zählen auch Preisangaben wie beispielsweise zum Bodenbelag.

Baudenkmal Baubeschreibung: Die Ausstattung

Es gibt unterschiedliche Ausführungen der Baubeschreibung von Denkmalimmobilien. Häufig findet man Formulierungen wie z. B. "Dusche der Firma XY, Modell: Standard oder gleichwertig". Das bedeutet, dass nur dieses Produkt oder ein vergleichbares Produkt der gleichen Qualität im Preis enthalten ist und eingebaut werden darf. Bei der Ausstattungsbeschreibung ist darauf zu achten, alle Ausstattungsmerkmale des Baudenkmals, z. B. die Anzahl der Steckdosen oder die TV- und Internetanschlüsse in allen Räumen, zu nennen. Mieter werden bei der Wahl des Mietobjektes auf diese Punkte großen Wert legen. 

Baubeschreibung: Änderungen an Ihrer Immobilie

Änderungswünsche gegenüber der Baudenkmal Baubeschreibung, wie Grundrissänderungen nach der Entkernung der Denkmalimmobilie, müssen mit dem Bauträger frühzeitig besprochen werden. Nicht selten verändern sie den Kaufpreis. Sollte es zu einer Erhöhung durch eine hochwertigere Ausstattung kommen, so trägt der Käufer die entstandenen Mehrkosten.

Baubeschreibung: Vorlagen und Formulare

Für Baubeschreibungen gibt es Vorlagen und Formulare, die das Ausfüllen erleichtern. Diese erhalten Sie beim zuständigen Amt in Ihrer Stadt bzw. Ihrem Bezirk. Entstehen beim Ausfüllen Probleme, helfen Ihnen in der Regel die Mitarbeiter der zuständigen Bezirksregierung. Natürlich unterstützen auch wir Sie gern in allen Fragen rund um das korrekte Ausfüllen der Baubeschreibung Formulare und Vorlagen. Das gibt Ihnen Planungs- und Rechtssicherheit.

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