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Der Tilgungszuschuss

Der Tilgungszuschuss reduziert die Darlehenssumme bei der Finanzierung denkmalgeschützter Immobilien.

Eigentümer profitieren von dieser Förderung, insbesondere bei energetischen Sanierungen oder Modernisierungen, die den Denkmalschutzauflagen entsprechen.

Der Tilgungszuschuss bei Denkmalimmobilien ist eine Form der staatlichen Förderung, die in Deutschland für den Erhalt und die Sanierung von Baudenkmälern gewährt wird. Diese Immobilien stehen unter Denkmalschutz, weil sie aufgrund ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung als erhaltenswert gelten.

Die Förderung kann verschiedene Formen annehmen, darunter steuerliche Vergünstigungen wie erhöhte Abschreibungen (AfA) für Sanierungs- und Modernisierungskosten. Ein direkter Tilgungszuschuss ist hingegen weniger üblich und nicht spezifisch für Denkmalimmobilien vorgesehen. Stattdessen können Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien oft Sonderabschreibungen nach § 7i Einkommensteuergesetz (EStG) in Anspruch nehmen.

Diese Sonderabschreibungen ermöglichen es dem Eigentümer, einen höheren Prozentsatz der Sanierungskosten über einen bestimmten Zeitraum von der Steuer abzusetzen. Dies reduziert das zu versteuernde Einkommen und somit die Steuerlast des Eigentümers. Die genauen Regelungen und Voraussetzungen für diese Art der Förderung können sich ändern und sollten im Einzelfall mit einem Steuerberater oder einem Experten für Denkmalimmobilien besprochen werden.

Es gibt auch andere Förderprogramme auf Bundes- oder Landesebene, die Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen für die Sanierung von Denkmalimmobilien anbieten können. Diese Programme sind jedoch regional unterschiedlich und können sich im Laufe der Zeit ändern.

Wenn Sie aktuelle Informationen zu Fördermöglichkeiten für Denkmalimmobilien suchen, empfiehlt es sich, Kontakt mit den zuständigen Landesämtern für Denkmalpflege, der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder einem Fachanwalt für Baurecht bzw. einem spezialisierten Steuerberater aufzunehmen.

Um weitere Informationen über die Förderung von Denkmalimmobilien zu erhalten, sollten Sie sich mit den folgenden Aspekten vertraut machen:

Steuerliche Abschreibungen (AfA):

Sonderabschreibungen nach § 7i EStG: Für Baudenkmäler können Eigentümer in den ersten acht Jahren bis zu 9% und in den folgenden vier Jahren bis zu 7% der Sanierungskosten steuerlich geltend machen.

Lineare Abschreibung nach § 7h EStG: Diese Regelung gilt für Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen. Hier können Eigentümer über einen Zeitraum von zwölf Jahren jährlich bis zu 9% der Modernisierungskosten absetzen.

Zuschüsse und Fördermittel:

Einige Bundesländer oder Kommunen bieten direkte Zuschüsse für die Sanierung von Denkmalimmobilien an. Diese müssen nicht zurückgezahlt werden, sind aber oft an bestimmte Bedingungen geknüpft und haben ein begrenztes Budget.

Es gibt auch Programme, die nicht rückzahlbare Zuschüsse für bestimmte Maßnahmen wie energetische Sanierung oder den Erhalt historischer Substanz gewähren.

Zinsgünstige Darlehen:

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsvergünstigte Kredite für die Sanierung von Denkmalimmobilien an. Diese Kredite können mit anderen Fördermitteln kombiniert werden.

Landesförderbanken bieten ebenfalls zinsverbilligte Darlehen für die Denkmalsanierung an.

Beratung und Unterstützung:

Die Landesämter für Denkmalpflege bieten Beratung zur fachgerechten Restaurierung und möglichen Fördermitteln.

Architekten und Fachplaner, die auf Denkmalschutz spezialisiert sind, können wertvolle Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen bieten.

Antragsverfahren:

Die Beantragung von Fördermitteln ist oft mit einem detaillierten Antragsverfahren verbunden, bei dem Nachweise über die geplanten Maßnahmen und deren Kosten vorgelegt werden müssen.

In vielen Fällen ist eine Genehmigung durch das zuständige Denkmalamt erforderlich, bevor mit den Sanierungsarbeiten begonnen wird.

Auflagen und Bedingungen:

Bei der Sanierung von Denkmalimmobilien müssen Auflagen des Denkmalschutzes beachtet werden, um den historischen Charakter des Gebäudes zu erhalten.

Die Einhaltung dieser Auflagen kann zusätzliche Kosten verursachen, die bei der Finanzierungsplanung berücksichtigt werden sollten.

Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Gesetze und Förderprogramme ändern können. Daher ist es ratsam, sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen zu informieren und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

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