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Der Denkmalschutz

Das Baudenkmal: Geschichte bewahren, Verantwortung übernehmen

Ein Baudenkmal ist nicht nur ein architektonisches Juwel, sondern auch eine rechtliche Verantwortung. Gesetzliche Auflagen regeln den Erhalt, die Pflege und die Sanierung dieser geschichtsträchtigen Gebäude.

Das Baukulturerbe umfasst die baulichen Schätze, die uns vergangene Generationen hinterlassen haben. 

Wer ein Baudenkmal besitzt oder erwirbt, muss sich mit rechtlichen Anforderungen und denkmalgerechten Lösungen auseinandersetzen – eine Aufgabe, die Tradition und Zukunft verbindet.

Das Denkmalschutzgesetz

Das Denkmalschutzgesetz schützt unsere Baugeschichte und sorgt dafür, dass kulturell wertvolle Bauwerke erhalten bleiben. Es legt fest, wie denkmalgeschützte Immobilien saniert, umgebaut oder genutzt werden dürfen und bietet damit die Grundlage für ihren langfristigen Erhalt.

Das Sanierungsgebiet

Ein Sanierungsgebiet fördert gezielt die städtebauliche Entwicklung. Eigentümer profitieren von steuerlichen Vorteilen, während die historische Bausubstanz erhalten und modernisiert wird.

Denkmalrechtliche Auflagen

Denkmalrechtliche Auflagen regeln, wie denkmalgeschützte Gebäude saniert oder umgebaut werden dürfen. Sie sichern den Erhalt historischer Bausubstanz und erfordern bei jedem Eingriff besondere Sorgfalt und Genehmigungen.

Der Denkmalpfleger

Der Denkmalpfleger ist Experte für den Erhalt historischer Bauwerke. Er berät bei Sanierungen, überwacht Bauvorhaben und sorgt dafür, dass der Charakter denkmalgeschützter Gebäude bewahrt bleibt.

Die Denkmalbehörde

Die Denkmalbehörde ist für den Schutz und Erhalt denkmalgeschützter Gebäude zuständig. Sie prüft Bauvorhaben, erteilt Genehmigungen und stellt sicher, dass historische Bausubstanz fachgerecht bewahrt wird.

Die Denkmalbehörden

Die Denkmalbehörden überwachen den Schutz historischer Bauwerke. Sie beraten Eigentümer, genehmigen Sanierungen und stellen sicher, dass gesetzliche Vorgaben zum Erhalt von Denkmälern eingehalten werden.

Die Denkmalliste

Die Denkmalliste erfasst alle geschützten Bauwerke eines Gebiets. Sie dient als offizielles Verzeichnis und bildet die Grundlage für den Denkmalschutz sowie für Genehmigungsverfahren bei Sanierungen und Umbauten.

Die Einstufung als Denkmalimmobilie

Die Einstufung als Denkmalimmobilie erfolgt durch die Denkmalbehörde und bestätigt den besonderen kulturellen Wert eines Gebäudes. Sie bringt sowohl Auflagen zum Erhalt der historischen Substanz als auch steuerliche Vorteile bei Sanierungen mit sich.
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