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Beurkundung einer Denkmalimmobilie

Die notarielle Beurkundung der Denkmalimmobilie ist ein wichtiger Schritt beim Erwerb, denn ohne sie kommt kein gültiger und vor allem rechtskräftiger Kaufvertrag zustande. Die Aufgabe des ausgewählten Notars ist es, beide Parteien über die Rechte und Pflichten sowie den Inhalt des Kaufvertrags zu belehren. Durch seine Unterschrift unter dem Vertrag bestätigt der Notar der Denkmalimmobilie die inhaltliche Einigkeit zwischen Käufer und Verkäufer.

Beurkundung Baudenkmal: Der Ablauf

Mindestens 14 Tage vor dem Beurkundungstermin erhält der Käufer den personalisierten Kaufvertragstext sowie alle Originalurkunden vom Notar. Denkmalimmobilien sind in ihrer Beschaffenheit oft wesentlich komplexer als Neubauimmobilien. Daher raten wir dazu, die zwei Wochen intensiv für die Durchsicht der Unterlagen zu nutzen. Grundsätzlich wird zwischen zwei Möglichkeiten der notariellen Beurkundung unterschieden: dem direkten notariellen Kaufvertrag sowie der Beurkundung eines Kaufangebotes mit verzögerter Annahme durch den Verkäufer. Die Möglichkeit des notariellen Kaufangebotes wird häufig dann genutzt, wenn Käufer und Verkäufer nicht gleichzeitig anwesend sein können.

Notarieller Kaufvertrag

Wenn Käufer, Verkäufer und der zuständige Notar zum notariellen Beurkundungstermin zusammenkommen, spricht man von der Abwicklung des notariellen Kaufvertrages. Verkäufer und Käufer einigen sich und die Vertragsabwicklung wird durch den anwesenden Notar beglaubigt.

Notarielles Kaufangebot

Im Unterschied zum Kaufvertrag kann das notarielle Kaufangebot auch dann beurkundet werden, wenn lediglich der spätere Erwerber anwesend ist.

Dieses Vorgehen wird als Beurkundung einer einseitigen Willenserklärung bezeichnet. Der Vertragstext wird vollständig verlesen und sowohl vom späteren Erwerber als auch vom Notar der Denkmalimmobilie unterschrieben. Der Verkäufer des Baudenkmals ist bei diesem Termin nicht anwesend. Er kann das Kaufangebot innerhalb einer Frist von vier Wochen annehmen. Erst im Anschluss an die Beurkundung der Denkmalimmobilie gilt der Kaufvertrag als gültig.

Das notarielle Kaufangebot macht insbesondere dann Sinn, wenn die Wohnorte der Beteiligten weit auseinander liegen oder der Erwerber den Termin nicht wahrnehmen kann.

Urkunde Baudenkmal: Auswahl des Notars

Im Falle eines notariellen Kaufangebotes kann der Erwerber einen Notar seiner Wahl für die Beurkundung des Kaufangebotes auswählen. Oft fällt die Wahl auf einen Notar in Nähe zum Wohnort des Käufers. Dieser Notar erhält dann alle zum Erwerb der Immobilie notwendigen Unterlagen und kann die Beurkundung der Denkmalimmobilie vornehmen. Nach der Beurkundung werden alle Dokumente wiederum an den Hauptnotar übergeben. Bei diesem beurkundet dann der Verkäufer die Annahme des abgegebenen Kaufangebotes und es kommt ein Kaufvertrag zustande.

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