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§7h,i EKStG

Die §§ 7h und 7i EStG bieten attraktive Steuervergünstigungen für Denkmalimmobilien.

Eigentümer können die Kosten denkmalgerechter Sanierungen über mehrere Jahre abschreiben und so ihre Steuerlast erheblich senken. Ein großer Vorteil für Investoren!

Die Paragraphen § 7h und § 7i des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Deutschland regeln steuerliche Vergünstigungen für die Sanierung und Modernisierung von Baudenkmälern und Gebäuden in bestimmten Gebieten. Diese Regelungen sollen Anreize für private Investitionen in den Erhalt historischer Bausubstanz und die städtebauliche Entwicklung schaffen.

§ 7h EStG bezieht sich auf erhöhte Absetzungen für Baudenkmäler. Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien können unter bestimmten Voraussetzungen erhöhte Abschreibungen (AfA) für Aufwendungen zur Erhaltung oder zur Wiederherstellung des Gebäudes als Baudenkmal geltend machen. Die Kosten müssen durch eine Bescheinigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde als denkmalpflegerisch notwendig anerkannt sein. Die erhöhten Absetzungen betragen:

Für vermietete Objekte: In den ersten acht Jahren jeweils bis zu 9 % und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 % der Herstellungskosten oder Anschaffungskosten für die Sanierungsmaßnahmen.

Für selbstgenutztes Wohneigentum: Über einen Zeitraum von zehn Jahren bis zu 90 % der Modernisierungs- und Instandsetzungskosten.

§ 7i EStG betrifft erhöhte Absetzungen für Baumaßnahmen an Gebäuden in städtebaulichen Entwicklungsbereichen oder Sanierungsgebieten. Hierbei geht es um Maßnahmen, die im Rahmen eines förmlich festgelegten Sanierungsplans durchgeführt werden. Auch hier sind erhöhte Abschreibungen möglich, ähnlich wie bei § 7h EStG, jedoch mit dem Unterschied, dass es nicht um denkmalgeschützte Immobilien geht, sondern um solche in bestimmten städtebaulichen Gebieten.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Steuervergünstigungen an spezifische Bedingungen geknüpft sind und sich die genauen Regelungen sowie die Höhe der Abschreibungen im Laufe der Zeit ändern können. Daher sollten Eigentümer oder potenzielle Käufer einer Denkmalimmobilie oder eines Gebäudes in einem Sanierungsgebiet immer aktuelle Informationen einholen und gegebenenfalls fachlichen Rat von einem Steuerberater oder einem auf Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt einholen.

Um die steuerlichen Vorteile des § 7h und § 7i EStG in Anspruch nehmen zu können, sollten Eigentümer oder Investoren folgende Schritte beachten:

Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde: Für die Inanspruchnahme der erhöhten Abschreibungen nach § 7h EStG ist eine Bescheinigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde erforderlich, die bestätigt, dass die Maßnahmen denkmalpflegerisch notwendig sind. Diese Bescheinigung ist dem Finanzamt vorzulegen.

Sanierungsplan und Genehmigungen: Im Fall von § 7i EStG müssen die Baumaßnahmen Teil eines förmlich festgelegten Sanierungsplans sein. Die entsprechenden Genehmigungen und Nachweise sind ebenfalls dem Finanzamt vorzulegen.

Nachweis der Kosten: Die Aufwendungen für die Sanierung müssen nachgewiesen werden. Dazu gehören Rechnungen, Zahlungsbelege und ggf. Verträge mit den ausführenden Unternehmen.

Zeitpunkt der Maßnahmen: Die steuerlichen Vergünstigungen gelten nur für Maßnahmen, die nach dem Erwerb des Gebäudes durchgeführt wurden. Es ist wichtig, den Zeitpunkt des Erwerbs und den Beginn der Sanierungsarbeiten genau zu dokumentieren.

Nutzung des Gebäudes: Die erhöhten Abschreibungen nach § 7h EStG gelten sowohl für vermietete als auch für selbstgenutzte Wohnimmobilien, während § 7i EStG sich auf vermietete Objekte in Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Entwicklungsbereichen bezieht.

Einkommensteuererklärung: Die erhöhten Abschreibungen müssen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Hierbei ist es ratsam, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Angaben korrekt sind.

Fristen beachten: Es gibt bestimmte Fristen, innerhalb derer die Maßnahmen abgeschlossen sein müssen, um von den steuerlichen Vorteilen profitieren zu können. Informieren Sie sich über diese Fristen und planen Sie entsprechend.

Änderungen im Steuerrecht: Das Steuerrecht unterliegt regelmäßigen Änderungen und Anpassungen. Bleiben Sie daher informiert über aktuelle Entwicklungen, die Ihre Steuersituation beeinflussen könnten.

Kombination mit anderen Fördermitteln: Prüfen Sie, ob Sie zusätzlich zu den steuerlichen Vergünstigungen auch andere Fördermittel in Anspruch nehmen können (z.B. Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen).

Langfristige Planung: Berücksichtigen Sie bei Ihrer Investitionsentscheidung nicht nur die kurzfristigen steuerlichen Vorteile, sondern auch langfristige Aspekte wie den Erhaltungsaufwand und das Potenzial der Immobilie im Hinblick auf Wertsteigerung und Vermietbarkeit.

Die Inanspruchnahme von steuerlichen Vergünstigungen kann komplex sein und erfordert eine sorgfältige Planung sowie eine genaue Dokumentation aller relevanten Vorgänge und Belege. Ein professioneller Berater kann Ihnen dabei helfen, Fehler zu vermeiden und das Maximum aus den zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten herauszuholen.

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