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Baudenkmal Vertragswerke

Wissenswertes zum Vertragsabschluss

Stehen Sie kurz davor ein Denkmal zu kaufen, spielen mehrere Vertragsdokumente eine wichtige Rolle. Von Baubeschreibung bis Teilungserklärung – entscheidend ist, dass Sie die Bedeutung der einzelnen Dokumente kennen. Darüber hinaus sollten Käufer wissen, auf welche Feinheiten sie bei der Durchsicht und Kontrolle von Denkmalimmobilien-Vertragswerken achten müssen.

Baudenkmal Verträge: Was beachten?

Nach erfolgreicher Besichtigung einer Denkmalimmobilie folgt der nächste Schritt: Die ausführliche Prüfung der Baudenkmal Vertragswerke. Dazu zählen beispielsweise der notarielle Kaufvertrag, das Grundbuch, die Teilungserklärung sowie die Baubeschreibung der Denkmalimmobilie. Diese Vertragswerke sollten Sie gewissenhaft prüfen, um eigene Nachteile zu vermeiden. Daher ist es für Käufer wichtig zu wissen, an welchen Stellen die für sie relevanten Garantien und Verpflichtungen aufgeführt sind. Bei unerfahrenen Käufern empfiehlt es sich, einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Kommt es in den Vertragswerken zu Fehlern, so lassen sich diese im Nachhinein oft nicht mehr rückgängig machen.

Baudenkmal Verträge – die wichtigsten Dokumente

Für den Erwerb einer Denkmalimmobilie zählen diese Dokumente zu den wichtigsten Vertragswerken:

  • Baubeschreibung
  • Grundbuch
  • Teilungserklärung
  • Beurkundung
  • Kaufvertrag

Jedes dieser Dokumente dient der Absicherung beider Vertragsparteien und ist deshalb ein zentraler Bestandteil für den Vertragsabschluss. Erst nachdem Sie alle Dokumente geprüft haben, empfehlen wir Ihnen ein vertragliches Abkommen für die ausgewählte Denkmalimmobilie abzuschließen. Im Folgenden erläutern wir Ihnen die Besonderheiten der einzelnen Baudenkmal Vertragswerke und bereiten Sie umfassend auf den Kauf vor.

Die Baubeschreibung

Die Baubeschreibung gibt Auskunft über die Beschaffenheit der erworbenen Immobilie und die Ausstattung der Wohnungseinheit.

Das Grundbuch

Die Einsichtnahme in das Grundbuch der Denkmalimmobile gibt Aufschluss über eventuell eingetragene und zu übernehmende Dienstbarkeiten, Wegerechte oder Grundschulden.

Die Teilungserklärung

Die Teilungserklärung einer Denkmalimmobilie umfasst neben den Detailplänen des Objektes und der Baubeschreibung auch die Rechte und Pflichten der Eigentümer.

Die Beurkundung

Bei der Beurkundung eines Baudenkmals gibt es einiges zu beachten: von einzuhaltenden Fristen bis hin zum Beurkundungstermin beim Notar.

Der Kaufvertrag

Neben der Kaufpreisaufschlüsselung der Denkmalimmobilie in Grundstück-, Altbau- und Sanierungskostenanteil sollten zudem die vertraglichen Sicherheiten aufgeführt sein.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise rund um Baudenkmal Vertragswerke. Wir besprechen mit Ihnen ausführlich alle Details und begleiten Sie durch den gesamten Kaufprozess. Auch bei rechtlichen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

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