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Bereitstellungszinsen

Bereitstellungszinsen bei Baudenkmälern fallen an, wenn bereitgestellte Darlehen nicht sofort abgerufen werden.

Eigentümer sollten diese Kosten bei der Finanzierung einkalkulieren, da sie während längerer Sanierungsphasen häufig anfallen.

Bereitstellungszinsen sind Zinsen, die von Banken oder anderen Kreditgebern erhoben werden, wenn ein Darlehen oder ein Teil davon zugesagt, aber noch nicht vollständig in Anspruch genommen wurde. Sie dienen als eine Art Entschädigung für den Kreditgeber, da dieser das Geld für den Kreditnehmer bereithält und es während dieser Zeit nicht anderweitig investieren kann.

Im Kontext der Immobilienfinanzierung können Bereitstellungszinsen anfallen, wenn beispielsweise der Bau oder die Sanierung einer Immobilie verzögert wird und das Darlehen daher nicht sofort komplett abgerufen wird. Die Höhe der Bereitstellungszinsen und der Zeitpunkt, ab dem sie anfallen, werden im Kreditvertrag festgelegt. Oft gewähren Banken eine bereitstellungszinsfreie Zeit – zum Beispiel 3 bis 12 Monate nach Zusage des Darlehens – bevor Bereitstellungszinsen berechnet werden.

Für den Kreditnehmer sind Bereitstellungszinsen zusätzliche Kosten, die auf ihn zukommen können. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Kosten in der Regel nicht auf Mieter umgelegt werden können, da sie zu den Finanzierungskosten gehören. Finanzierungskosten sind grundsätzlich nicht umlagefähig und müssen vom Vermieter selbst getragen werden.

Wenn Sie als Bauherr oder Immobilieneigentümer mit Bereitstellungszinsen konfrontiert sind, sollten Sie folgende Punkte beachten:

Planung: Versuchen Sie, den Baufortschritt und die Abrufung des Darlehens so genau wie möglich zu planen, um die Phase, in der Bereitstellungszinsen anfallen könnten, zu minimieren.

Verhandlung: Sprechen Sie mit Ihrer Bank über die Möglichkeit einer längeren bereitstellungszinsfreien Zeit oder über niedrigere Bereitstellungszinsen.

Alternativen: Vergleichen Sie Angebote verschiedener Kreditinstitute hinsichtlich der Konditionen für Bereitstellungszinsen.

Flexibilität: Prüfen Sie, ob es sinnvoll ist, einen flexibler gestalteten Kreditvertrag abzuschließen, bei dem Sie nur den tatsächlich benötigten Betrag abrufen und dafür eventuell höhere Zinskosten in Kauf nehmen.

Da Bereitstellungszinsen direkt mit der Finanzierung zusammenhängen und keine laufenden Betriebskosten darstellen, sind sie klar von den Nebenkosten zu trennen und fallen unter die Verantwortung des Eigentümers bzw. Investors.

Bereitstellungszinsen sind also ein wichtiger Faktor in der Finanzierungsplanung, insbesondere bei größeren Projekten wie dem Bau oder der Sanierung von Denkmalimmobilien, wo Verzögerungen häufiger auftreten können. Hier sind einige zusätzliche Aspekte und Tipps im Umgang mit Bereitstellungszinsen:

Vertragsgestaltung: Achten Sie beim Abschluss des Kreditvertrags darauf, dass die Bedingungen für Bereitstellungszinsen klar definiert sind. Klären Sie insbesondere, ab wann diese Zinsen berechnet werden und wie hoch sie sind.

Baufortschritt überwachen: Überwachen Sie den Baufortschritt genau, um sicherzustellen, dass das Darlehen entsprechend dem Fortschritt abgerufen wird und keine unnötigen Bereitstellungszinsen anfallen.

Zahlungsplan optimieren: Arbeiten Sie mit Ihrem Architekten und Bauunternehmer zusammen, um einen Zahlungsplan zu erstellen, der die Abrufung des Darlehens so effizient wie möglich gestaltet.

Reserven einplanen: Berücksichtigen Sie mögliche Verzögerungen in Ihrer Finanzplanung und legen Sie Reserven an, um zusätzliche Kosten durch Bereitstellungszinsen decken zu können.

Sondertilgungen nutzen: Falls es Ihre finanzielle Situation erlaubt, können Sondertilgungen eine Möglichkeit sein, die Restschuld schneller zu reduzieren und somit die Dauer und Höhe der Bereitstellungszinsen zu verringern.

Kommunikation mit der Bank: Halten Sie während des gesamten Prozesses engen Kontakt zu Ihrer Bank. Wenn sich Verzögerungen abzeichnen, informieren Sie Ihren Kreditgeber frühzeitig und besprechen Sie mögliche Lösungen.

Steuerliche Aspekte berücksichtigen: In manchen Fällen können Bereitstellungszinsen steuerlich geltend gemacht werden, insbesondere wenn es sich um ein Investitionsobjekt handelt. Lassen Sie sich hierzu von einem Steuerberater beraten.

Alternative Finanzierungsformen prüfen: Manchmal kann es sinnvoll sein, alternative Finanzierungsformen in Betracht zu ziehen, die flexibler sind und keine oder geringere Bereitstellungszinsen verlangen.

Risikomanagement betreiben: Planen Sie Risiken ein und entwickeln Sie Strategien für den Fall von Bauverzögerungen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen.

Rechtzeitige Abrufung planen: Koordinieren Sie den Abruf des Darlehens mit den Zahlungsanforderungen der am Bau beteiligten Unternehmen, um eine rechtzeitige Inanspruchnahme des Darlehens sicherzustellen.

Bereitstellungszinsen stellen eine zusätzliche finanzielle Belastung dar, die bei der Kalkulation eines Immobilienprojekts nicht unterschätzt werden sollte. Eine sorgfältige Planung und ein proaktives Management können dazu beitragen, diese Kosten zu minimieren.

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