Die Rangbescheinigung
Die Rangbescheinigung bestätigt gegenüber der finanzierenden Bank, dass deren Grundschuld im Grundbuch an erster Rangstelle eingetragen wird.
Sie ist besonders bei Denkmalimmobilien wichtig, da sie oft mit zusätzlichen Finanzierungen für aufwändige Sanierungen verbunden sind.
Eine rangrechtliche Bescheinigung, oft auch als Rangbescheinigung bezeichnet, ist ein Dokument im deutschen Grundstücksrecht, das Auskunft über die Rangverhältnisse von Rechten an einem Grundstück gibt. Diese Bescheinigung ist insbesondere dann relevant, wenn neue Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grundschulden bestellt werden sollen und die Rangfolge dieser Rechte im Grundbuch festgelegt werden muss.
Bedeutung der rangrechtlichen Bescheinigung:
Sicherheit für Kreditgeber: Für Banken und andere Finanzierungsinstitute ist die Rangstellung ihrer Sicherheiten von großer Bedeutung. Die Rangposition bestimmt, in welcher Reihenfolge Gläubiger aus dem Erlös einer Zwangsversteigerung befriedigt werden.
Grundbuchauszug: Die rangrechtliche Bescheinigung ergänzt den Grundbuchauszug, indem sie nicht nur die aktuell eingetragenen Belastungen auflistet, sondern auch deren Rangverhältnis zueinander darstellt.
Rangvorbehalt: Bei der Eintragung neuer Rechte kann ein Rangvorbehalt vereinbart werden, der es ermöglicht, später weitere Rechte mit einem besseren Rang einzutragen. Dies muss dann durch eine rangrechtliche Bescheinigung dokumentiert werden.
Transparenz bei Verkauf oder Beleihung: Beim Verkauf oder bei der Beleihung einer Denkmalimmobilie gibt die rangrechtliche Bescheinigung potenziellen Käufern oder weiteren Gläubigern Aufschluss über die bestehenden Belastungen und deren Priorität.
Inhalt einer rangrechtlichen Bescheinigung:
Die rangrechtliche Bescheinigung enthält Informationen über:
Die genaue Bezeichnung des Grundstücks (Flurstücknummer, Gemarkung)
Die eingetragenen Rechte (Hypotheken, Grundschulden, Dienstbarkeiten etc.)
Die Rangfolge dieser Rechte im Verhältnis zueinander
Eventuelle Rangänderungen oder -vorbehalte
Erstellung und Anforderung:
Die rangrechtliche Bescheinigung wird vom zuständigen Grundbuchamt ausgestellt. Sie kann von jedem beantragt werden, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann – typischerweise sind dies Eigentümer des betreffenden Grundstücks oder Personen bzw. Institutionen, die ein rechtliches Interesse an den Informationen haben (z.B. Banken).
Wichtigkeit für Eigentümer einer Denkmalimmobilie:
Für Eigentümer einer Denkmalimmobilie kann die rangrechtliche Bescheinigung wichtig sein, wenn sie planen, ihre Immobilie zu beleihen oder zu verkaufen. Da Denkmalimmobilien oft besondere Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen erfordern, können diese Dokumente entscheidend sein für die Sicherstellung der Finanzierung solcher Vorhaben.
Zusammenfassend dient die rangrechtliche Bescheinigung dazu, Klarheit über die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks zu schaffen und ist somit ein wichtiges Instrument für alle Beteiligten im Rahmen von Finanzierungs- und Transaktionsprozessen bei Immobiliengeschäften.