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Baudenkmal Kfw Zuschuss

Zuschuss für Ihre Sanierung

Baudenkmale kann man nicht nur bestaunen, man kann auch in ihnen leben. Originalgetreue Denkmalimmobilien werden bei Eigentümern und Mietern gleichermaßen immer beliebter. Sie haben einen ganz besonderen Charme und versetzen ihre Bewohner in eine andere Zeit. Das ist vor allem dann der Fall, wenn sie gut erhalten und originalgetreu saniert sind.

Allerdings sind Baudenkmale oftmals alles andere als energieeffizient. Durch die alte Bauweise verfügen die Denkmalimmobilien über schlechte Wärmespeicherungseigenschaften. Eine schlechte Isolierung, ungedämmte Mauern und veraltete Heizungsanlagen lassen die Heizkosten dann häufig in die Höhe schießen. Hinzu kommen alte Fenster und Türen, die die Heizungswärme oft ungehindert entweichen lassen. Einfachverglasung sowie undichte Spalten und Schlitze sind auch keine Seltenheit.

KfW unterstützt beim Denkmalschutz

Die energetische Sanierung von Baudenkmälern sollte immer fachgerecht und professionell durchgeführt werden. Die Kosten dafür können das Budget von Sanierungen schnell sprengen. Hinzu kommen noch die Kosten für einen speziellen Sachverständigen, der bei Denkmalsanierungen ebenfalls immer dabei sein sollte. Er verfügt über den notwendigen Erfahrungsschatz, um eine Sanierung fachgerecht zu planen und zu begleiten. Außerdem ist ein anerkannter Sachverständiger für KfW Denkmalschutz-Darlehen oft Voraussetzung.

Damit Bauherren von diesen Kosten nicht abgeschreckt werden, unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sie bei ihren Vorhaben. So wird sichergestellt, dass Renovierungen und Sanierungen an Denkmalimmobilien durchgeführt werden können. So wird dafür Sorge getragen, dass Städte ihr attraktives Erscheinungsbild beibehalten. Denn gut erhaltene historische Ortskerne sind oft Touristenmagneten und sorgen für eine intakte Infrastruktur.

Die Empfänger dieser Förderungsprogramme sind Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien. Im Rahmen der KfW Denkmalschutz-Förderprogramme ist es unerheblich, ob diese ihre Immobilie selbst bewohnen oder lediglich als Kapitalanlage nutzen und vermieten.

KfW Denkmal: Voraussetzungen für die Förderung

Die KfW hat für ihre Förderprogramme bestimmte Richtlinien festgelegt. So müssen Denkmalimmobilien vorgegebene Kriterien erfüllen, damit sie förderungswürdig sind.

Um eine KfW Denkmalschutz-Förderung zu bekommen, darf ein KfW-Effizienzhaus Denkmal lediglich einen rund 60 Prozent schlechteren Energiebedarf als Neubauten aufweisen. Der erforderliche Energiebedarf wird an die erhaltenswerte Bausubstanz angepasst und die Fördervoraussetzungen für Denkmalimmobilien erleichtert.

Beispiel: Hat ein Neubau einen Jahresenergiebedarf von etwa 100 Kilowattstunden pro Quadratmeter, genügen bei einem Gebäude unter Denkmalschutz bereits 160 Kilowattstunden. Hinzu kommt allerdings, dass alle Maßnahmen zur Reduzierung von Wärmeverlusten zu den hohen Anforderungen des Denkmalschutzes passen müssen.

Sind die Auflagen durch das Denkmalamt zu umfangreich und komplex, kann der angestrebte Energiebedarf oft nicht erreicht werden. Eine Antragstellung für die KfW Denkmalschutz-Förderung lohnt sich in solchen Fällen aber trotzdem. Denn die KfW bietet in diesem Zusammenhang vereinfachte Fördervoraussetzungen. Hierbei sollte stets ein anerkannter Sachverständiger zu Rate gezogen werden. Dieser muss im Vorfeld der Sanierungen bestätigen, dass die Energieeffizienz nachweislich durch alle dafür zulässigen Maßnahmen verbessert wird.

Welche vereinfachten Fördervoraussetzungen existieren?

Die energetische Sanierung von Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist nicht immer vollständig mit Denkmalschutzauflagen vereinbar. Daher bietet die KfW für solche Gebäude erleichterte Fördervoraussetzungen und kommt Bauherren so entgegen.

Beim Standard „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ darf der Jahres-Primärenergiebedarf 160 Prozent betragen. Beim Transmissionswärmeverlust sind es 175 Prozent des errechneten Wertes für das entsprechende Gebäude nach Energieeinsparverordnung.

Oft sind die gestalterischen Auflagen zum Erhalt des Gebäudes so umfangreich, dass die Zielwerte für den Jahresverbrauch nicht erreicht werden können. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine energieeffiziente Sanierung der Fassade ohne Einbußen bei den Denkmalschutzauflagen nicht möglich ist. Aber auch wenn regenerative Energien nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, ist eine Förderung trotzdem möglich.

Bei ausgewählten Einzelmaßnahmen gelten spezielle technische Mindestanforderungen, die die Belange des Denkmalschutzes oder der besonders erhaltenswerten Bausubstanz berücksichtigen. Dazu zählen unter anderem die Wärmedämmung der Außenwände sowie die Erneuerung der Fenster. So kann zum Beispiel statt einer Außenwanddämmung ersatzweise eine Innenwanddämmung gefördert werden. Voraussetzung: der Sachverständige bestätigt die Notwendigkeit. Die Fenster wiederum müssen nicht zwingend ausgetauscht werden. Sie können mittlerweile so aufgerüstet werden, dass sie wesentlich energieeffizienter sind und trotzdem den Vorgaben der Denkmalschutzbehörde entsprechen.

KfW Förderung: Welche denkmalgeschützten Gebäude sind geeignet?

Nicht immer ist es möglich, die anspruchsvollen Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus Denkmal zu erfüllen und gleichzeitig die gestalterischen Auflagen einzuhalten. Dazu zählt zum Beispiel der Erhalt der historischen Gebäudefassade oder einzelner Elemente wie der Fenster. Doch auch dann müssen Denkmalbesitzer auf die KfW Förderung nicht verzichten, sondern können vereinfachte technische Mindestanforderungen nutzen. Diese gelten für das KfW-Effizienzhaus Denkmal sowie für ausgewählte Einzelmaßnahmen.

Folgende Eigenschaften müssen Gebäude mitbringen, damit die Ausnahmeregelungen der KfW für Denkmäler wirksam werden:

  • Gebäude, bei denen es sich um ein Baudenkmal nach den Denkmalschutzgesetzen der Länder handelt (laut Denkmalliste oder per Gesetz)
  • Gebäude, die Teil eines Denkmalensembles sind
  • Gebäude, die durch die Kommunen (zum Beispiel Denkmalbehörde, Stadtplanungsamt oder Bauamt) als sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz eingestuft sind. Die Kommune entscheidet durch Satzung oder auch im Einzelfall über eine solche Einstufung.

Was bedeutet „erhaltenswerte Bausubstanz“?

Die Landesbehörde entscheidet darüber, ob sie ein Gebäude als Baudenkmal anerkennt. Darüber hinaus gibt es aber noch die Einstufung als „sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“. Doch was bedeutet das genau? Zur erhaltenswerten Bausubstanz können beispielsweise Gebäude gehören, die die Stadt oder die Kommune im Rahmen bestimmter Projekte als besonders erhaltenswert ausgewiesen hat. Dazu zählen Konzepte zur Stadt- oder Quartiersentwicklung. Eine andere Möglichkeit ist, dass das Gebäude zu einer Gesamtanlage gehört. Das kann ein Denkmalensemble, ein Denkmalbereich, eine Denkmalzone oder ein Denkmalschutzgebiet sein.  

KfW Denkmalförderung: Welche Maßnahmen zählen dazu?

Die KfW fördert die energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Denkmal, aber auch Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel den Austausch der Heizungstechnik und die Erneuerung der Fenster.

Wie hoch ist die KfW Förderung für denkmalgeschützte Gebäude?

Generell gilt, dass die energetische Sanierung von Baudenkmalen und Gebäuden mit erhaltenswerter Bausubstanz wie bei allen anderen Wohngebäuden gefördert wird. Die Förderungsbeträge unterscheiden sich je nach Umfang der geplanten Sanierung:

  • Ein KfW-Effizienzhaus Denkmal wird mit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit gefördert

Zusätzlich erhalten Bauherren beim „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ immer einen Tilgungszuschuss. Auf diese Art kann bares Geld gespart werden. Der Tilgungszuschuss reduziert den rückzahlbaren Darlehensbetrag und verkürzt die Darlehenslaufzeit. So muss nicht der gesamte Kredit zurückgezahlt werden.

KfW Förderung: Experten beraten Sie

Wer eine Denkmalimmobilie energieeffizient sanieren will, sollte sich zu Beginn der Arbeiten Unterstützung durch einen anerkannten Sachverständigen holen. Dieser wird zunächst das Gebäude analysieren und auf Basis dessen ein energetisches Sanierungskonzept erstellen. Sachverständige Experten können aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung und speziellen Ausbildung den Zustand der Denkmalimmobilie am besten einschätzen.

Für die KfW-Förderung Denkmal „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ gibt es speziell anerkannte Sachverständige. Wer also mit dem Gedanken spielt, eine KfW-Förderung für denkmalgeschützte Gebäude zu beantragen, sollte bei der Suche nach dem richtigen Fachmann unbedingt darauf achten. Denn nur anerkannte Sachverständige für „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ beraten, planen und begleiten die von der KfW geförderten Sanierungsmaßnahmen.

Den richtigen Sachverständigen für ihr Bauvorhaben finden Bauherren einer Denkmalimmobilie in dem Expertenverzeichnis der Deutschen Energieagentur (dena).

KfW Denkmalförderung: Die Programme

Die KfW bietet unterschiedliche Förderprogramme für die unterschiedlichen Ansprüche und verschiedene Sanierungsprojekte. Wir haben alle nützlichen Programme auf einen Blick für Sie zusammengestellt:

Programm 261: „Energieeffizient Sanieren Kredit“

  • Ab 0,43 % effektiver Jahreszins
  • geeignet für Denkmalbesitzer, die Wohnraum energetisch sanieren oder bereits sanierten Wohnraum kaufen möchten.
  • bis zu 150.000 Euro zinsgünstiges Darlehen für jede Wohneinheit beim KfW-Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse
  • Geld sparen – weniger zurückzahlen: Die Programme bieten bis zu 15.000 Euro Tilgungszuschuss

 

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