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Steuerliche Abschreibungen

Neubau-/BestandsimmobilieDenkmalschutzimmobilie
Kaufpreis abzüglich dem Grundstücksanteil
Bemessungsgrundlage für das Finanzamt zur Absetzung der AfA-fähigen Kosten der Immobilie
KapitalanlegerEigennutzer
Lineare AbschreibungDenkmalschutz-AfA (§7 h,i EStG) Denkmalschutz-AfA (§10f EStG)
2% p.a. über 50 JahreSanierungskostenanteil innerhalb von 12 Jahren zu 100% absetzbar

1. - 8. Jahr 9% p.a.
9 - 12. Jahr 7% p.a.

zusätzlich Altbauanteil linear absetzbar:
Gebäude wurde
a) vor dem 31.12.1924 erbaut: 2,5% p.a. linear
b) nach dem 31.12.1924 erbaut: 2% p.a. linear
Sanierungskostenanteil innerhalb von 10 Jahren zu 90% absetzbar
1.-10. Jahr 9% p.a.
Beispielrechnung für die Abschreibungsarten bei Immobilien
Betrachtung über einen Zeitraum von 12 Jahren
Kaufpreis 200.000 Euro, Grundstücksanteil i.H.v. 15%
Sanierungskostenanteil von 70%, Baujahr 1900
Kaufpreis: 200.000 Euro
Grundstücksanteil: 30.000 Euro
Berechnungsgrundlage AfA: 170.000 Euro
Kaufpreis: 200.000 Euro
Grundstücksanteil (15%): 30.000 Euro
Altbauanteil (15%): 30.000 Euro
Sanierungskostenanteil (70%): 140.000 Euro
1.-12. Jahr 3.400 Euro p.a. (2% von 170.000 Euro)Sanierungskosten:
1.-8. Jahr, 12.600 Euro p.a. (9% von 140.000 Euro)
9. - 12. Jahr, 9.800 Euro p.a. (7% von 140.000 Euro)

Altbauanteil:
1.-12. Jahr, 750 Euro p.a. (2,5% von 30.000 Euro)
Sanierungskosten:
1.-10. Jahr 12.600 Euro p.a.
Gesamtbetrag der als Werbungskosten geltend gemachten Beträge
Innerhalb von 12 JahrenInnerhalb von 10 Jahren
40.800 Euro149.000 Euro126.000 Euro
0800 9191914KontakformularNach oBen