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Glossar

Baudenkmal - Wissenswerte Informationen

Eine Immobilie unter Denkmalschutz ist meist nicht nur ein sanierungswürdiges Kleinod. Sie kann auch erhebliche Steuervorteile für ihren Eigentümer bringen.

Ob Herrenhaus, Fabrikantenvilla, Fabrik-Loft oder eine Eigentumswohnung in einem ehemaligen Kloster – die Klassifizierung einer Immobilie als Denkmal ist die Voraussetzung, um bei der Wiederherstellung des Objekts steuerlich vom so genannten Sanierungskostenanteil zu profitieren. Ist die Immobilie als Denkmal anerkannt, werden alle Kosten für seine Sanierung als Werbungskosten anerkannt. Diese Kosten nennt man auch Sanierungskosten. Da die meisten Baudenkmäler um die Jahrhundertwende errichtet wurden, ist bei der Sanierung viel zu tun. Oft bleibt nur die Fassade eines Objekts stehen – alles Andere wird modernisiert.

Damit geht ein hoher Sanierungskostenanteil. Sanierungskosten können Kapital-Anleger über die Denkmalschutz-AfA acht Jahre lang mit je neun Prozent und vier weitere Jahre lang mit je sieben Prozent steuerlich geltend machen. Eigennutzern steht diese Möglichkeit für zehn Jahre mit einer Abschreibung von 9 Prozent pro Jahr offen. Je höher der Sanierungskostenanteil eines Gebäudes ist, umso höher sind damit auch die Werbungskosten.

Oft liegt der Sanierungskostenanteil eines Baudenkmals zwischen 60 und 80 Prozent. Ein höherer Sanierungskostenanteil ist recht selten. Der Sanierungskostenanteil ist ein erheblicher Kostenfaktor beim Erhalt von Denkmal-Immobilien. Damit dieser steuerlich anerkannt wird, muss sichergestellt sein, dass das Sanierungsobjekt tatsächlich ein Baudenkmal ist.

Der deutsche Fiskus unterstützt die Instandsetzung anerkannter Baudenkmäler mit erheblichen Steuervorteilen.

Alte Fabrikhallen, verwaiste Sanatorien, ehemalige Klöster, unbewohnte Schlösser oder Herrenhäuser - viele Sanierungsobjekte in Deutschland warten darauf, in alter Pracht erstrahlen zu können. Mit entsprechenden baulichen Maßnahmen kann der ursprüngliche Zustand der Sanierungsobjekte, aber auch ihre Rentabilität wieder hergestellt bzw. erhöht werden. Der deutsche Staat unterstützt Eigentümer bei der Instandsetzung ihrer Sanierungsobjekte mit erheblichen Steuervorteilen. Dazu müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein.

Die Sanierungsobjekte müssen vom Denkmalamt als Baudenkmal anerkannt und in die Denkmalliste eingetragen sein oder in einem anerkannten Sanierungsgebiet liegen. Sind diese Kriterien erfüllt, ist die Altbausanierung mit erheblichen Steuervorteilen verbunden: Mit der so genannten Denkmalschutz-AfA belohnt der deutsche Staat Kapitalanleger und Eigentümer, die denkmalgeschützte Sanierungsobjekte in Deutschland revitalisieren und diese Objekte damit für künftige Generationen sichern – egal ob Fabrikantenvilla, Mehrfamilien-Objekt oder Stadthaus.

Gesetzliche Grundlagen sind die $$ 7h und 7i EStG (Einkommensteuergesetz): Kapitalanleger können mittels Denkmalschutz-AfA über 12 Jahre den gesamten Anteil an der Modernisierung ihrer Sanierungsobjekte abschreiben, einem Eigennutzer räumt die Denkmalschutz-AfA diese Möglichkeit für 10 Jahre in. Während Bestandsimmobilien und Neubauten lediglich pro Jahr 2 bzw. 2,5 Prozent an steuerlichen Abschreibungen ermöglichen, können die Instandsetzungen eigengenutzter Sanierungsobjekte unter Denkmalschutz binnen zehn Jahren zu 90 Prozent steuerlich geltend gemacht werden.

Um frühzeitig Klarheit über die zu erwartende Bescheinigung zu geben, damit die Steuervergünstigung in die Finanzierung der Baumaßnahmen eingeplant werden kann, kommt die schriftliche Zusicherung nach § 38 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NW) Betracht. Die Bauherrin oder der Bauherr hat hierfür die Tatbestände, für die eine Bescheinigung begehrt wird, genau anzugeben, beispielsweise nach Gewerken oder Bauteilen.

Unter Hinweis auf § 38 Abs. 3 VwVfG NW sollten sie verpflichtet werden, bei unvorhergesehenen Bauabläufen unverzüglich die Untere Denkmalbehörde zu benachrichtigen. Die schriftliche Zusicherung sollte den Hinweis enthalten, dass allein das zuständige Finanzamt prüft, ob die bescheinigten Aufwendungen steuerrechtlich zu den Anschaffungs-, Herstellungs- oder Erhaltungskosten im Sinne der §§ 7 i, 10 f und 11 b EstG gehören oder hiernach nicht begünstigte andere Kosten vorliegen.

Eine verbindliche Auskunft über die zu erwartende Bemessungsgrundlage für die Steuervergünstigung kann nur das zuständige Finanzamt bei Vorliegen einer schriftlichen Zusicherung der Bescheinigungsbehörde über den zu erwartenden Inhalt der Bescheinigung unter den allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft durch die Finanzämter geben (Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 24.06.1987 - BStBl. 1987 I S. 474).

Neben den herkömmlichen Formen der Fremdfinanzierung wie Bankkredit und Anleihe ist in den letzten Jahrzehnten immer stärker das Schuldscheindarlehen getreten. Hierbei handelt es sich um einen langfristigen Kredit mit standardisierten Merkmalen wie einem Volumen von i. d. R. 10 - 100 Mio. Euro der mit einer besonderen Urkunde - dem Schuldschein statt eines Darlehensvertrages - unterlegt wird. Darlehensnehmer sind Wirtschaftsunternehmen mit einwandfreier Bonität sowie öffentliche Stellen. Das Schuldscheindarlehen ist für die Wohnungswirtschaft eine mögliche Finanzierungsform, es bietet jedoch keine Vorteile gegenüber einem normalen Darlehen. Es erfordert mehr Know-how auf Seiten des Wohnungsunternehmens und führt zu höherem Bearbeitungs- und Berichtsaufwand. Der einzige Vorteil kann in der Ausschaltung der Bank als Geschäftspartner liegen, wenn es gelingt, das Schuldscheindarlehen bei anderen Geldgebern zu platzieren.

In der Innenstadt von Lage befindet sich das Anwesen Friedrich-Ebert-Str. 2 mit dem historischen Gebäude der traditionsreichen Firma Ahlers. Im Jahre 2008 wurde das Hauptgebäude des Komplexes durch das Amt für Denkmalpflege in Westfalen unter Denkmalschutz gestellt.

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Denkmalgeschützte Immobilien gelten als sichere Geldanlage, die eine attraktive Rendite mit einem soliden Steuervorteil kombiniert. Entscheiden Sie sich für ein solches Highlight unter den privaten Investments, dürfen Sie sicher sein, auch nach vielen Jahren von einer werthaltigen Investition zu profitieren, die gut kalkulierbar ist. Doch was macht die Sicherheit einer Kapitalanlage in Denkmalimmobilien eigentlich aus?

Denkmalgeschützte Immobilien bieten sich in vielen Städten Deutschlands als interessantes Investitionsobjekt an. Nur ausgewählte Immobilien kommen als Denkmalobjekt in Frage. Sie werden aufwändig saniert, ihr Äußeres darf restauriert werden, ohne den ursprünglichen Charakter zu verändern. Strenge Vorschriften der Denkmalschutzbehörden sorgen dafür, dass die Bausubstanz des Denkmalobjekts optisch unverändert bleibt. Das Innere dieser Perlen am Immobilienmarkt wird sehr aufwändig gestaltet, modernste technische Anlagen werden mit einer hochwertigen Innenausstattung kombiniert. Nicht umsonst sind Denkmalimmobilien bei Mietern und bei Käufern äußerst gefragt.

Schon aufgrund der begehrten Lage und der hochwertigen Ausstattung erzielen Sie bei einer Denkmalimmobilie eine angemessene Miete. Die Mietrendite von Denkmalimmobilien macht in der Regel eine Größenordnung aus, die deutlich über der Verzinsung von Tages- und Festgeldern liegt. Allerdings ist ein Denkmalobjekt eine sichere Geldanlage, die aufgrund von Mietsteigerungen eine dauerhaft sichere Rendite erzielt. Tages- und Festgelder können mit diesen Verzinsungen kaum mithalten.

Darüber hinaus ist die hohe Nachfrage nach denkmalgeschützten Objekten ein wichtiger Grund, warum solche Immobilien eine sichere Geldanlage sind. Leerstände und Ausfallzeiten dürften Sie kaum zu verzeichnen haben, denn zufriedene Mieter wohnen meist über viele Jahre hinweg in einem denkmalgeschützten Altbau.

Aufgrund der steigenden Nachfrage nach schönem und bezahlbarem Wohnraum erwerben Sie mit Ihrer Denkmalimmobilie einen Sachwert, der dauerhaft einen sicheren Wert bietet. Ganz nebenbei erzielen Sie eine solide Steuerersparnis, die nur durch ein Investment in Immobilien möglich ist. Aus einer renditestarken Investition in Immobilien wird so eine sichere Geldanlage, die einen wichtigen Bestandteil Ihres privaten Vermögens ausmacht.

Die Sicherungshypothek ist streng gebunden an die ihr zugrunde liegende Forderung und nur in jeweiliger Höhe der gesicherten Forderung. Sie ist stets brieflos. Die Sicherungshypothek besteht also nicht mehr, soweit die ihr zugrunde liegende Forderung nicht mehr besteht.

Die Spekulationsfrist beträgt zur Zeit 10 Jahre, sie wurde zum Schutz der Mieter von einstmals 2 Jahren auf diesen heutigen Wert gesetzlich festgelegt. Dies bedeutet, das ein realisierter Immobiliengewinn nach Ablauf dieser Frist absolut steuerfrei ist! Ein weiteres wichtiges Kriterium, das für die Immobilie als Anlageform spricht. Lebensversicherungen deren Ablaufleistung bisher nach einem Zeitraum von 12 Jahren ebenfalls steuerfrei sind, werden ab 01.01.2005 hier eine gesetzliche Änderung erfahren, nach diesem Datum wird der Sparer hier auf die erzielte Ablaufleistung ebenfalls Steuern zahlen müssen. Dies betrifft natürlich keine bereits bestehenden Versicherungen, sondern nur solche die nach diesem Termin abgeschlossen werden.

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Eigentümer profitieren vor allem von erheblichen Steuervorteilen, wenn das Objekt nach den Vorgaben des Denkmalschutzes saniert wird.

Käufer von denkmalgeschützten Immobilien können Abschreibungen und Darlehenszinsen von der Steuer absetzen und damit bei entsprechender Steuerprogression viel Geld sparen. Wer eine solche Immobilie erwirbt, profitiert also nicht nur von den Mieteinnahmen.

Bei der Anschaffung eines Baudenkmals können die Investitionskosten nicht sofort in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden, sondern der jährliche Wertverlust. Die Absetzung der Abnutzung – kurz AfA – kann dann von der Steuer abgezogen werden in Form von Anschaffungs- und Werbungskosten. Voraussetzung ist, dass das Baudenkmal der Erzielung steuerpflichtiger Einkünfte dient. Wichtig zu wissen ist, dass die Ersparnis bei der Steuer nur auf das Gebäude angewendet werden kann, nicht auf das Grundstück, da sich ein Grundstück nicht abnutzt.

Kapitalanleger, die ihr Baudenkmal vermieten, können den Sanierungsanteil über 12 Jahre vollständig abschreiben. In den ersten acht Jahren beträgt die Denkmalabschreibung je 9 Prozent des Sanierungsanteils. In den darauf folgenden vier Jahren können je 7 Prozent von der Steuer abgezogen werden. Vorteile des EstG für Eigennutzer sind, die Sanierungskosten über 10 Jahre mit Vorteilen bei der Steuer zu je 9 Prozent steuerlich geltend zu machen. Neben Einsparungen bei der Steuer erzielen Baudenkmäler aber meist auch erhebliche Wertsteigerungen, so dass ihre Eigentümer gleich mehrfach finanziell profitieren.

Nutzen Sie staatlich garantierte Vorteile durch Steuerabschreibungen

Eigentümer von denkmalgeschützen Gebäuden können sich glücklich schätzen. Nur bei Denkmalimmobilien gewährt der Staat immense Steuerabschreibungen. Grundlage hierfür sind die § 7h, i und 10f des EKStG, die dem stolzen Besitzer für die Dauer von 10 bzw. 12 Jahren die Möglichkeit bieten den ausgewiesenen Sanierungsanteil der Immobilie über Steuerabschreibungen abzusetzen.

Die Steuerabschreibungen bei Baudenkmälern ist staatlich gewollt. Im Zusammenhang mit den hohen steuerlichen Rückflüssen erhält so der Investor direkte finanzielle Vorteile, und darüberhinaus werden einmalige Zeitzeugen deutscher Baukunst auf dem Wege der Steuerabschreibungen in einen Neubaustand versetzt - unter Berücksichtigung der Auflagen des Denkmalamtes, welches die Kernsanierung überwacht.

Wir sind Spezialisten im Bereich Denkmalschutz - bundesweit bieten wir hier verschiedene Objekte an auf unserer Homepage www.das-baudenkmal.de. Setzen auch Sie auf krisensicheres Vermögen, inflationsgeschützt und abgeltungssteuerfrei - und nutzen auch Sie Steuerabschreibungen zum Vermögensaufbau, wir freuen uns auf Sie.

Nachsteuerrendite von ca. 8% bei Denkmalimmobilien durch Steuerabschreibung unter Denkmalschutz.

Viele Anleger suchen in der heuten Zeit nach einer gewinnbringenden Anlagemöglichkeit, die hohe Sicherheit verspricht und gleichzeitg attraktive Rendite erwirtschaftet. Hier sind Denkmalimmobilien ideal, den durch die hohe Steuerabschreibung der Sanierungskosten bei Denkmalschutz erzielt der Investor eine beachtliche Nachsteuerrendite von ca. 8%. Keine andere Kapitalanlage bietet nach der Gesetzesänderung zum 01.01.2005 derartig hohe Steuervorteile wie die Steuerabschreibung bei Denkmalschutz.

Bundesweite persönliche Beratung, Erfahrung und Kompetenz seit fast zwei Jahrzehnten, ein umfassendes Netzwerk aus Steuerberater, Wirtschaftsprüfern und Finanzierungsexperten sichern auch Ihnen maximale Information im Bereich Steuerabschreibung bei Denkmalschutz. Unsere sorgfältig ausgewählten Objekte im gesamten Bundesgebiet erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen zur Nutzung der Steuerabschreibung bei Denkmalschutz.

Verschaffen Sie sich ein umfassendes Bild über unser aktuelles Angebot unter: www.das-baudenkmal.de. Ausführliche Informationen, Gesetzestexte, Berechungen usw. zum Thema Steuerabschreibung bei Denkmalschutz finden Sie auf unserer Seite. Gerne beraten wir Sie jedoch auch individuell über Ihre Möglichkeiten Denkmalschutz als Kapitalanlage effektiv zu nutzen und durch Steuerabschreibung gezahlte Steuern effektiv in eigenes Vermögen umzuwandeln.

Wir beraten Sie ausführlich über die Steuerabschreibung bei Immobilien und insbesondere bei Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen.

Der Staat bietet mit einer Steuerabschreibung für Immobilien einen enormen Kaufanreiz. Die Möglichkeiten, die die Steuerabschreibung für Immobilien unter Denkmalsschutz bietet, sind äußerst attraktiv, da mit hohen Steuerrückzahlungen zu rechnen ist.

Natürlich ist dies abhängig von den Investitionskosten in die Erhaltung und Sanierung des Gebäudes. Wir vermitteln Ihnen Immobilien Objekte, die Ihnen äußerst lukrative Möglichkeiten für die Steuerabschreibung Ihrer Immobilien anbietet. Die Steuerabschreibung für Immobilien aus unserem Portfolio sind ungleich besser, als bei der Investition in Alt- oder Neubauten. Werden Sie Nutznießer von den steuerlichen Vergünstigungen, die Ihnen als Besitzer einer Denkmal Immobilie zu stehen. Wir stehen Ihnen bundesweit für eine Beratung zur Verfügung.

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Das Angebot an Immobilien unter Denkmalschutz ist in Deutschland gering. Das birgt neben den Steuervorteilen attraktives Wertsteigerungspotential.

Damit unsere Kinder und Enkel die alten Herrschaftshäuser und Fabriken der Jahrhundertwende nicht nur aus Romanen kennen, gewährt der deutsche Staat bei entsprechender Steuerprogression Steuervorteile auf den Erwerb und die Sanierung einer solchen Denkmalimmobilie. Viele alte Zeitzeugen deutscher Baukunst wurden in den vergangenen Jahren mit Hilfe des Fiskus saniert und für die Nachwelt erhalten und brachten ihren Eigentümern zugleich eine attraktive Steuerersparnis. Es sind seltene Kleinode, die nur 5 Prozent aller deutschen Immobilien ausmachen. Die Steuerersparnis auf die Sanierung einer Denkmalimmobilie ist aber nicht der einzige Vorteil von Baudenkmälern. Der Wert einer Denkmalimmobilie steigt meist im Laufe der Jahre an, so dass auch ein Verkauf lukrativ sein kann.

Die Denkmalschutz-AfA (Abschreibung auf Abnutzung) ermöglicht Anlegern eine langjährige Steuerersparnis, indem sie die Investitionskosten für die Werterhaltung ihrer Denkmalimmobilie acht Jahre lang mit je neun Prozent und vier weitere Jahre lang mit je sieben Prozent steuerlich geltend machen. Eine Steuerersparnis für zehn Jahre mit einer Abschreibung von 9 Prozent pro Jahr erhalten Besitzer einer Denkmalimmobilie, die das Objekt selbst als Wohnraum nutzen.

Die Steuerersparnis ist nur ein Argument für den Erwerb einer Denkmalimmobilie. Baudenkmäler sind meist sehr, sehr schön, haben eine gute Lage und vermitteln nach der Sanierung ein besonderes Wohngefühl inmitten von Stuck-Decken, Erkern, schmiedeeisernen Geländern, hohen Gewölben oder ähnlichen liebevoll sanierten Stil-Elementen, die mit modernen Design-Elementen harmonisch kombiniert werden. Vermieter können neben der Steuerersparnis attraktive Mietrenditen ihrer Denkmalimmobilie erzielen, Verkäufern können hohe Wertsteigerungen winken.

Das Angebot an Immobilien unter Denkmalschutz ist in Deutschland gering. Das birgt neben den Steuervorteilen attraktives Wertsteigerungspotential.

Aktie sind meist riskant, Fonds oft teuer. Zur Altersvorsorge eignen sich deshalb auch Immobilien. Mit Baudenkmälern kann der Anleger nicht nur attraktive Renditen erzielen, sondern zugleich Steuern sparen: Damit unsere Kinder und Enkel die alten Herrschaftshäuser und Fabriken der Jahrhundertwende nicht nur aus Romanen kennen, gewährt der deutsche Staat bei entsprechender Steuerprogression Steuervorteile auf den Erwerb und die Sanierung einer solchen Denkmalimmobilie. Viele alte Zeitzeugen deutscher Baukunst wurden in den vergangenen Jahren mit Hilfe des Fiskus saniert und für die Nachwelt erhalten und ermöglichten es ihren Eigentümern zugleich, Steuern zu sparen.

Die Denkmalschutz-AfA (Abschreibung auf Abnutzung) ermöglicht Anlegern, zwölf Jahre lang Steuern zu sparen, indem sie die Investitionskosten für die Werterhaltung ihrer Denkmalimmobilie acht Jahre lang mit je neun Prozent und vier weitere Jahre lang mit je sieben Prozent steuerlich geltend machen. Zehn Jahre lang können Besitzer einer Denkmalimmobilie, die das Objekt selbst als Wohnraum nutzen, Steuern sparen mit einer Abschreibung von 9 Prozent pro Jahr.

Steuern sparen - das ist nur ein Argument für den Erwerb einer Denkmalimmobilie. Baudenkmäler sind meist sehr, sehr schön, haben eine gute Lage und vermitteln nach der Sanierung ein besonderes Wohngefühl inmitten von Stuck-Decken, Erkern, schmiedeeisernen Geländern, hohen Gewölben oder ähnlichen liebevoll sanierten Stil-Elementen, die mit modernen Design-Elementen harmonisch kombiniert werden. Es sind seltene Kleinode, die nur 5 Prozent aller deutschen Immobilien ausmachen. Dem knappen Angebot steht eine hohe Nachfrage gegenüber. Vermieter können neben der Steuerersparnis attraktive Mietrenditen ihrer Denkmalimmobilie erzielen, Verkäufern können hohe Wertsteigerungen winken.

Lange Zeit schreckten Kapitalanleger vor der Investition in eine Denkmalschutz Immobilie zurück. Der Grund: Der Sanierungsbedarf ist bei diesen Objekten oft sehr hoch, die Art der Sanierung mit sehr strengen Auflagen verbunden. Schließlich soll das Baudenkmal der Nachwelt in seinem ursprünglichen Zustand erhalten bleiben. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und entsprechende Anreize geschaffen. Mit Denkmalschutz Immobilien können die Anleger nun massiv Steuern sparen beim Immobilienkauf. Die Möglichkeiten sind so attraktiv, dass die Investoren einen Betrag von mehr als 90 Prozent des Kaufpreises und der Sanierungskosten über Abschreibungen wieder hereinholen können.

So lassen sich Steuern sparen beim Immobilienkauf

Ob sich Steuern beim Immobilienkauf sparen lassen, hängt von der späteren Nutzung des Objektes ab. Wer das Gebäude selbst nutzt, kann die Sanierungskosten über zehn Jahre hinweg in seiner Steuererklärung geltend machen. Die Höhe der Abschreibungen beträgt insgesamt 90 Prozent der Sanierungskosten. Kapitalanleger, die das Gebäude vermieten, können die Sanierungskosten über einen Zeitraum von zwölf Jahren sogar komplett abschreiben. Besonders viel Steuern sparen beim {{{Immobilienkauf als Kapitalanlage}}} können vor allem Doppel- und Gutverdiener, weil sie mit der Immobilie ihre Steuerlast erheblich reduzieren. Nach zehn Jahren kann die Denkmalschutz Immobilie sogar steuerfrei verkauft werden.

Eine attraktive Möglichkeit zur Kapitalanlage

Eine optimale Rendite erwirtschaften Anleger, wenn sie beim Kauf der Denkmalschutz Immobilie einen guten Preis erzielen. Als Faustregel gilt: Das Anwesen sollte maximal das 24-fache dessen kosten, was sich an Mieteinnahmen pro Jahr erwirtschaften lässt. Nur dann können sie auch wirklich Steuern sparen beim Immobilienkauf. Allerdings sollten die potenziellen Käufer das Objekt vor dem Kauf gründlich unter die Lupe nehmen. Ob sich die erwarteten Mieteinnahmen auch wirklich realisieren lassen, hängt stark von der Lage des Objektes und seinem Umfeld ab. Wichtige Faktoren sind beispielsweise Einkaufsmöglichkeiten und Schulen in der Nähe sowie eine gute Verkehrsanbindung, auf die vor allem Arbeitnehmer als Mieter Wert legen.

Immobilien sind bei Anlegern nach wie vor als krisensichere Investmentform gefragt. Dies verwundert nicht weiter, denn die Vorteile beim Immobilienkauf reichen von Steuern sparen bis hin zu weiteren finanziellen Anreizen. Der Kauf und die Modernisierung werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Staat gefördert, während die Vermietung der Immobilie dem Anleger ein regelmäßiges Einkommen garantiert. Befindet sich die Immobilie in einer guten Lage, lässt eine Wertsteigerung in der Regel nicht lange auf sich warten. Dies trifft vor allem auf denkmalgeschützte Immobilien zu, die umfangreich saniert worden sind. Spielen Sie mit dem Gedanken, eine Immobilie als Kapitalanlage zu erwerben, sollten Sie daher vor allem denkmalgeschützte Immobilien ins Auge fassen. Kaufen Sie eine entsprechende Immobilie, können Sie sich über besonders attraktive finanzielle Vorteile freuen. So können Sie mehr als 90 Prozent der Modernisierungskosten und des Kaufpreises durch Abschreibungen indirekt bei Ihrer Einkommensteuererklärung wieder zurückerhalten.

Worauf bei der Sanierung der denkmalgeschützten Immobilie achten?

Natürlich ist eine denkmalgeschützte Immobilie per se keine Gelddruckmaschine. Ehe Sie sich für eine bestimmte Immobilie entscheiden, um Steuern sparen zu können, sollten Sie beim Immobilienkauf auf verschiedene Faktoren achten: Um einen langen Leerstand des Gebäudes zu vermeiden, sollte sich die Bausubstanz in einem guten Zustand befinden. Ist dem nicht so, müssen Sie mit langfristigen und umfangreichen Sanierungsmaßnahmen rechnen, die nicht nur Geld, sondern auch Zeit kosten. Befindet sich die Bausubstanz in einem guten Zustand, sollten Sie Ihren Fokus auf die energetische Sanierung des Gebäudes legen, um die Betriebs- und Energiekosten der Immobilie über die kommenden Jahre hinweg so gering wie möglich zu halten.

Extratipp: denkmalgeschützte Immobilie steuerfrei wieder verkaufen

Wenn der Investor die denkmalgeschützte Immobilie nach dem Immobilienkauf über zehn Jahre lang besessen hat, kann er sie anschließend steuerfrei wieder verkaufen. In diesen zehn Jahren kann er entweder durch Mieteinnahmen eine attraktive Rendite erzielen oder nutzt sie selbst, um mietfrei in den eigenen vier Wänden wohnen zu können. Natürlich sind denkmalgeschützte Immobilien nach durchgeführter Sanierung nicht nur eine attraktive Form zum Steuern Sparen, sondern auch eine wertstabile Altersvorsorge.

Höhere Abschreibungs- und Steuerspar-Möglichkeiten mit denkmalgeschützten Immobilien im Vergleich zu Alt- und Neubauten

Der Steuervorteil mit Denkmalschutzabschreibung ist eine steuerliche Abschreibung von Investitions- und Instandhaltungskosten nach dem Erwerb einer denkmalsgeschützten Immobilie in Deutschland, die dann saniert und damit erhalten wird. Der deutsche Staat belohnt mit diesem Steuervorteil Kapitalanleger und Eigentümer, die deutsche Baudenkmäler sanieren und damit für künftige Generationen sichern.

Und so können sich Anleger den Steuervorteil verschaffen: Gesetzliche Grundlagen der Denkmalschutzabschreibung sind die §§ 7h und 7i EStG sowie §10f (Einkommensteuergesetz): Kapitalanleger können mittels Denkmalschutzabschreibung über 12 Jahre den gesamten Sanierungsanteil des Baudenkmals abschreiben, einem Eigennutzer räumt die Denkmalschutzabschreibung diese Möglichkeit für 10 Jahre ein. Bei entsprechender Steuerprogression ist damit ein erheblicher Steuervorteil möglich. Während Bestandsimmobilien und Neubauten lediglich pro Jahr 2 bzw. 2,5 Prozent an steuerlichen Abschreibungen ermöglichen, können die Sanierungskosten eigen genutzter Denkmal-Immobilien binnen zehn Jahren zu 90 Prozent steuerlich geltend gemacht werden.

Die Denkmalschutzabschreibung ist eine der attraktivsten Möglichkeiten, sich einen Steuervorteil in erheblichem Umfang zu sichern. Der Steuervorteil ist umso höher, je größer der Sanierungsanteil des erworbenen Baudenkmals ist. Neben dem Steuervorteil mittels der Denkmalschutzabschreibung profitiert der Anleger auch von einem steuerfreien Verkauf des Objekts nach 10 Jahren. Darüber hinaus sind die Gewinne abgeltungssteuerfrei.

Denkmalgeschützte Immobilien gelten in Deutschland als nationale Kulturgüter. Aus diesem Grund schreckten Kapitalanleger in früheren Zeiten eher davor zurück, eine denkmalgeschützte Immobilie zu erwerben, um einen Steuervorteil zu erzielen. Hintergrund hierfür: Durch den Status der denkmalgeschützten Immobilie muss das Gebäude in seinem Bestand erhalten bleiben und darf nicht verfälscht werden. Es ist dem Besitzer somit nicht gestattet, die Immobilie nach eigenem Gusto zu sanieren, sondern er muss sich an entsprechende Auflagen halten. Spätestens seit dem Jahr 2005 jedoch gilt eine denkmalgeschützte Immobilie als attraktive Kapitalanlage. Grund hierfür sind die hohen Abschreibungsmöglichkeiten bei der Einkommensteuer.

Darauf sollte beim Kauf geachtet werden

Um den Steuervorteil beim Kauf einer denkmalgeschützte Immobilie optimal nutzen zu können, muss der Kapitalanleger zunächst darauf achten, ob die jeweilige Immobilie tatsächlich unter Denkmalschutz steht. Soll das Gebäude nach erfolgreicher Sanierung vermietet werden, ist eine gute infrastrukturelle Anbindung in jedem Fall von Vorteil. Jeder Mieter wird es schließlich zu schätzen wissen, wenn sich Einkaufsmöglichkeiten und Einrichtungen des täglichen Lebens unmittelbar in der Nähe der Immobilie befinden.

Sollen denkmalgeschützte Immobilien vorwiegend als Kapitalanlage dienen, können die Sanierungskosten über einen Zeitraum von nicht weniger als zwölf Jahren hinweg komplett steuerlich geltend gemacht werden. Für Personen, die das Gebäude anschließend selbst nutzen wollen, gilt dieser Steuervorteil für einen Zeitraum von zehn Jahren.

Weitere finanzielle Zuschüsse sind möglich

Neben diesem Steuervorteil bieten denkmalgeschützte Immobilien jedoch noch weitere finanzielle Anreize. Existiert in der jeweiligen Region beispielsweise eine Denkmalförderung, können unter Umständen weitere finanzielle Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

Ein weiterer Anreiz für den Käufer einer denkmalgeschützte Immobilie liegt in der Wertentwicklung des Gebäudes. Wie Erfahrungswerte aus den letzten Jahren zeigen konnten, steigert sich der Wert {{{Denkmalschutzimmobilien}}} vielfach deutlich. Neben den steuerlichen Vorteilen kann sich der Kapitalanleger somit über eine attraktive Rendite in Form einer Wertsteigerung der gekauften Immobilie freuen.

Immobilien unter Denkmalschutz ermöglichen überdurchschnittliche Steuerersparnis bis zu 90 Prozent der Sanierungskosten. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Wer heute bei hoher Steuerprogression einen Steuervorteil erzielen möchte, kann in den Denkmalschutz investieren. Denn der deutsche Staat gewährt Eigentümern von Baudenkmälern einen erheblichen Steuervorteil, wenn sie ein Objekt unter Denkmalschutz erwerben, sanieren und damit für die Nachwelt erhalten. Der Vorteil: Seit 2005 wurden viele Steuerspar-Möglichkeiten, etwa Steuervergünstigungen für Medienfonds etc., vom Staat gestrichen. Ein überdurchschnittlicher Steuervorteil lässt sich heute fast nur noch mit dem Erwerb und der Sanierung von Immobilien unter Denkmalschutz realisieren. 

Der Steuervorteil im Denkmalschutz liegt in der so genannten Denkmal-AfA begründet. AfA heißt Absetzung für Abnutzung. Mit der Denkmal-Abschreibung beteiligt sich der deutsche Staat am Erwerb sowie an den Modernisierungs- und Sanierungskosten eines Baudenkmals. Jedoch ist nicht jedes alte Gemäuer eine Denkmalimmobilie. Den Steuervorteil bringen allerdings nur Objekte, deren Denkmalschutz behördlich anerkannt ist und nützen dem Eigentümer damit als direkte Einkommenserhöhung. Voraussetzung: Die Objekte müssen als Denkmal gelistet sein oder in einem behördlich anerkannten Sanierungsgebiet liegen. 

Grundlage um den Steuervorteile für Immobilien unter Denkmalschutz sind die §§ 7h, 7i und 10f des Einkommensteuergesetzes. Kapitalanleger, die ihr Baudenkmal vermieten, können den Sanierungsanteil über 12 Jahre vollständig abschreiben. In den ersten acht Jahren beträgt die Denkmalabschreibung je 9 Prozent des Sanierungsanteils, in den darauf folgenden vier Jahren je 7 Prozent. Eigennutzern wird es ermöglicht, die Sanierungskosten über 10 Jahre zu je 9 Prozent als Steuervorteil für Denkmalschutz zu nutzen. 

Ein Steuervorteil ist nur ein Argument für den Erwerb einer Immobilie unter Denkmalschutz. Denkmal-Immobilien erfahren meist höhere Wertsteigerungen als Neubau- oder Bestandsimmobilien und erzielen vergleichsweise deutlich höhere Mietrenditen. Ihr Verkauf ist nach zehn Jahren steuerfrei.

Höhere Abschreibungs- und Steuerspar-Möglichkeiten mit denkmalgeschützten Immobilien im Vergleich zu Alt- und Neubauten

Die Denkmalschutzabschreibung ist eine steuerliche Abschreibung von Investitions- und Instandhaltungskosten nach dem Erwerb einer denkmalsgeschützten Immobilie in Deutschland, die dann saniert und damit erhalten wird. Der deutsche Staat gewährt damit erhebliche Steuervorteile und belohnt Kapitalanleger und Eigentümer, die deutsche Baudenkmäler sanieren und damit für künftige Generationen sichern. Da der Staat finanziell nicht mehr umfassend in der Lage ist, alle schützenswerten Denkmäler zu erhalten, fördert er über Steuervorteile das private Engagement. Und trifft auf einen boomenden Markt: Da Aktien und Fonds größtenteils als risikoreich gelten müssen und viele Steuerspar-Möglichkeiten der Vergangenheit gestrichen wurden, sind Baudenkmäler eine der letzten attraktiven Möglichkeiten, sich Steuervorteile zu sichern.

Gesetzliche Grundlagen der Steuervorteile mit Denkmalschutzabschreibung sind die §§ 7h und 7i EStG sowie §10f (Einkommensteuergesetz): Kapitalanleger können mittels Denkmalschutzabschreibung über 12 Jahre den gesamten Sanierungsanteil des Baudenkmals abschreiben, einem Eigennutzer räumt die Denkmalschutzabschreibung diese Möglichkeit für 10 Jahre ein. Während Bestandsimmobilien und Neubauten lediglich pro Jahr 2 bzw. 2,5 Prozent an steuerlichen Abschreibungen ermöglichen, können die Sanierungskosten eigen genutzter Denkmal-Immobilien binnen zehn Jahren zu 90 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Auch auf den Kaufpreis sind Steuervorteile möglich.

Die Denkmalschutzabschreibung ist eine der attraktivsten Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Die Steuervorteile sind umso höher, je größer der Sanierungsanteil des erworbenen Baudenkmals ist. Neben den Abschreibungen profitiert der Anleger auch von einem weiteren Steuervorteil: nämlich dem steuerfreien Verkauf des Objekts nach 10 Jahren. Darüber hinaus sind die Gewinne abgeltungssteuerfrei.

Das Angebot an Immobilien unter Denkmalschutz ist in Deutschland gering. Das birgt neben den Steuervorteilen attraktives Wertsteigerungspotential.

Damit unsere Kinder und Enkel die alten Herrschaftshäuser und Fabriken der Jahrhundertwende nicht nur aus Romanen kennen, gewährt der deutsche Staat Steuervorteile auf den Erwerb und die Sanierung einer solchen Denkmalimmobilie. Viele alte Zeitzeugen deutscher Baukunst wurden in den vergangenen Jahren mit Hilfe des Fiskus saniert und für die Nachwelt erhalten. Es sind seltene Kleinode, die nur 5 Prozent aller deutschen Immobilien ausmachen. Die Steuervorteile auf die Sanierung einer Denkmalimmobilie sind nicht die einzigen Vorteile von Baudenkmälern. Der Wert einer Denkmalimmobilie steigt deshalb meist im Laufe der Jahre an, so dass die meisten Denkmalimmobilien erhebliche Wertsteigerungen erfahren.

Die Denkmalschutz-AfA (Abschreibung auf Abnutzung) ermöglicht Anlegern Steuervorteile, indem sie die Investitionskosten für die Werterhaltung ihrer Denkmalimmobilie acht Jahre lang mit je neun Prozent und vier weitere Jahre lang mit je sieben Prozent steuerlich geltend machen. Steuervorteile für zehn Jahre mit einer Abschreibung von 9 Prozent pro Jahr erhalten Besitzer einer Denkmalimmobilie, die das Objekt selbst als Wohnraum nutzen.

Steuervorteile sind nur ein Argument für den Erwerb einer Denkmalimmobilie. Baudenkmäler sind meist sehr, sehr schön, haben eine gute Lage und vermitteln nach der Sanierung ein besonderes Wohngefühl inmitten von Stuck-Decken, Erkern, schmiedeeisernen Geländern, hohen Gewölben oder ähnlichen liebevoll sanierten Stil-Elementen, die mit modernen Design-Elementen harmonisch kombiniert werden. Vermieter können neben den Steuervorteilen attraktive Mietrenditen ihrer Denkmalimmobilie erzielen, Verkäufern können hohe Wertsteigerungen winken.

Höhere Abschreibungs- und Steuerspar-Möglichkeiten mit denkmalgeschützten Immobilien im Vergleich zu Alt- und Neubauten.

Aktien sind riskant, Fonds teuer – beider Erträge werden mit hohen Steuern belegt. Andere Steuersparmöglichkeiten der Vergangenheit wurden vom Staat abgeschafft. Sich mit Geldanlagen attraktive Steuervorteile zu sichern, diese Möglichkeit bietet heutzutage die Immobilie unter Denkmalschutz. Egal, ob es sich um ein zu Wohnungen umgebautes Kloster, eine ehemalige Fabrikhalle, eine Unternehmervilla oder ein Mehrfamilienhaus handelt, Steuervorteile ermöglicht die denkmalgeschützte Immobilie, wenn es sich dabei um ein behördlich anerkanntes Baudenkmal handelt.

Die Steuervorteile für diese Immobilie werden durch die Denkmalschutzabschreibung möglich. Das ist eine steuerliche Abschreibung von Investitions- und Instandhaltungskosten nach dem Erwerb einer denkmalsgeschützten Immobilie in Deutschland, die dann saniert und damit erhalten wird. Der deutsche Staat gewährt damit erhebliche Steuervorteile und belohnt Kapitalanleger und Eigentümer, die eine Immobilie, die unter Denkmalschutz steht, sanieren und damit für künftige Generationen sichern. Da der Staat finanziell nicht mehr umfassend in der Lage ist, alle schützenswerten Denkmäler zu erhalten, fördert er über Steuervorteile das private Engagement. Und trifft auf einen boomenden Markt. Die Denkmal-Immobilie ist ein knappes Gut – sie macht nur fünf Prozent am gesamten deutschen Immobilienmarkt aus. Die Nachfrage ist hingegen – vor allem in attraktiven Lagen und Regionen – enorm.

Gesetzliche Grundlagen der Steuervorteile auf die Sanierung einer Immobilie mit Denkmalschutzabschreibung sind die §§ 7h und 7i EStG sowie §10f (Einkommensteuergesetz): Kapitalanleger können sich mittels Denkmalschutzabschreibung über 12 Jahre Steuervorteile verschaffen, indem sie den gesamten Sanierungsanteil der denkmalgeschützten Immobilie abschreiben. einem Eigennutzer räumt die Denkmalschutzabschreibung diese Möglichkeit für 10 Jahre ein. Während Bestandsimmobilien und Neubauten lediglich pro Jahr 2 bzw. 2,5 Prozent an steuerlichen Abschreibungen ermöglichen, können die Sanierungskosten eigen genutzter Denkmal-Immobilien binnen zehn Jahren zu 90 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Auch auf den Kaufpreis sind Steuervorteile möglich. Die Steuervorteile sind umso höher, je größer der Sanierungsanteil der erworbenen Denkmal Immobilie ist.

Sie führt zu höheren Abschreibungs- und Steuerspar-Möglichkeiten mit denkmalgeschützten Immobilien im Vergleich zu Alt- und Neubauten. Darüber hinaus treibt die Nachfrage nach Baudenkmälern in guten Lagen häufig die Preise, so dass auch Wertsteigerungen des Objekts langfristig möglich sind.

Da Aktien und Fonds größtenteils als risikoreich gelten müssen, Lebensversicherungen oft nur geringe Renditen einbringen und viele Steuerspar-Möglichkeiten der Vergangenheit gestrichen wurden, sind Baudenkmäler eine der letzten attraktiven Möglichkeiten, sich Steuervorteile zu sichern. Gesetzliche Grundlagen der Steuervorteile mit Denkmalschutzabschreibung sind die §§ 7h und 7i EStG sowie §10f EStG (Einkommensteuergesetz): Kapitalanleger können sich über 12 Jahre Steuervorteile mit denkmalgeschützten Immobilien verschaffen, indem sie den gesamten Sanierungsanteil des Baudenkmals abschreiben. Einem Eigennutzer räumt die Denkmalschutzabschreibung diese Möglichkeit für 10 Jahre ein. Während Bestandsimmobilien und Neubauten lediglich pro Jahr 2 bzw. 2,5 Prozent an steuerlichen Abschreibungen ermöglichen, können die Sanierungskosten eigen genutzter Denkmal-Immobilien binnen zehn Jahren zu 90 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Weitere Steuervorteile sind auf den Kaufpreis denkmalgeschützter Immobilien möglich.

Die Steuervorteile sind umso höher, je größer der Sanierungsanteil der erworbenen denkmalgeschützten Immobilien ist. Neben den Abschreibungen profitiert der Anleger auch von weiteren Steuervorteilen: nämlich dem steuerfreien Verkauf der Denkmal Immobilien nach 10 Jahren. Darüber hinaus sind die Gewinne abgeltungssteuerfrei.

Der deutsche Staat erstattet im Rahmen von Maßnahmen zum Denkmalschutz bis zu 90 Prozent der Sanierungskosten zurück.

Seit 2005 können Gutverdiener nur noch wenige Steuervorteile für Kapitalanlagen nutzen, weil seitdem Steuervergünstigungen für Medienfonds etc. vom Staat gestrichen wurden. Überdurchschnittliche Steuervorteile lassen sich heute mit dem Erwerb und der Sanierung denkmalgeschützter Immobilien nutzen. 

Wer heute in Deutschland in den Denkmalschutz investiert, kann über die Denkmal-Abschreibung besonders hohe Steuervorteile nutzen. Mit der Denkmal-Abschreibung beteiligt sich der deutsche Staat am Erwerb sowie an den Modernisierungs- und Sanierungskosten eines Baudenkmals. Jedoch ist nicht jedes alte Gemäuer eine Denkmalimmobilie. Nur Objekte, deren Denkmalschutz behördlich anerkannt ist, bringen Steuervorteile und nutzen dem Eigentümer damit als direkte Einkommenserhöhung. Voraussetzung: Die Objekte müssen als Denkmal gelistet sein oder in einem behördlich anerkannten Sanierungsgebiet liegen. 

Grundlage um die Steuervorteile für Denkmal-Immobilien zu nutzen, sind die §§ 7h, 7i und 10f des Einkommensteuergesetzes. Kapitalanleger, die ihr Baudenkmal vermieten, können den Sanierungsanteil über 12 Jahre vollständig abschreiben. In den ersten acht Jahren beträgt die Denkmalabschreibung je 9 Prozent des Sanierungsanteils, in den darauf folgenden vier Jahren je 7 Prozent. Eigennutzern ermöglicht eine Investition in den Denkmalschutz, die Sanierungskosten über 10 Jahre zu je 9 Prozent als Steuervorteile zu nutzen. 

Denkmalschutz bietet aber mehr, als Steuervorteile zu nutzen. Im Rahmen von Wohnbau-Programmen oder regionaler Denkmalförderungsmaßnahmen kann der Eigentümer zusätzliche finanzielle Mittel beantragen. Darauf besteht allerdings kein Rechtsanspruch. Außerdem erfahren Denkmal-Immobilien meist höhere Wertsteigerungen als Neubau- oder Bestandsimmobilien.

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