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Glossar

Baudenkmal - Wissenswerte Informationen

Haben Sie Ihr Objekt über einen Makler gefunden, wird nach erfolgreicher Vertragsunterzeichnung die Maklercourtage fällig. Diese bezieht sich rein auf die Vermittlung der Immobilie. Eventuelle Zusatzleistungen werden in der Regel gesondert berechnet und vor Vertragsabschluss beglichen. Die Courtage liegt je nach Bundesland zwischen 3% max. 6% auf den Kaufpreis zzgl. der Mehrwertsteuer. In Bayern und Baden-Württemberg sind 3% vom Käufer und 3 % vom Verkäufer üblich. Alle Kosten die über 6% des Kaufpreises hinausgehen sind gesetzlich nicht zulässig. Wie bei jeder Ware oder Dienstleistung lohnt es sich auch hier im Vorfeld zu handeln. Eigentümer und Hausverwalter dürfen keine Maklerprovision verlangen.

Wenn Sie mit der Immobilie gewisse Einrichtungsgegenstände wie z.B. eine Einbauküche, Möbel oder Teppiche erwerben, sollten diese Gegenstände im Kaufvertrag mit einem extra ausgewiesenem Preis erscheinen. In diesem Fall muss dafür keine Grunderwerbsteuer bezahlt werden. Das Finanzamt wird die Grunderwerbsteuer nur auf den Haus- und Grundstücksanteil berechnen.

Überdurchschnittliche Steuerspar-Möglichkeiten für denkmalgeschützte Häuser – Bis zu 90 Prozent der Sanierungskosten steuerlich absetzbar 

Überdurchschnittliche Steuerspar-Möglichkeiten für denkmalgeschützte Häuser – Bis zu 90 Prozent der Sanierungskosten steuerlich absetzbar 

In einem Mietpool werden alle Netto-Mieteinnahmen der Mitglieder dieses Pools gesammelt und anschließend an die jeweiligen Eigentümer des Objekts ausgezahlt. Die Höhe des auszahlbaren Betrages richtet sich nach dem Anteil der Wohn- bzw. Nutzfläche des Eigentümers am gesamten Objekt. Mit dem Mietpool kann also das wirtschaftliche Risiko eines Mietausfalls gleichmäßig auf alle Eigentümer verteilt werden. Für die Auszahlung von Mitteln aus dem Mietpool spielt es keine Rolle, ob das Objekt gerade vermietet ist oder nicht. 

Der Mietpool wird von einem Verwaltungsunternehmen bestritten. Oft besteht ein Mietpool bereits beim Erwerb einer Eigentumswohnung. Der Mietpool ist eine Absicherung vor Mietausfällen. Immobilien wie Baudenkmäler ermöglichen darüber hinaus überdurchschnittliche Renditen durch die Denkmal-AfA: Kapitalanleger können mittels Abschreibung die Sanierungskosten für denkmalgeschützte Häuser über 12 Jahre steuerlich geltend machen, einem Eigennutzer räumt die Steuerbehörde diese Möglichkeit für 10 Jahre ein. Während Bestandsimmobilien und Neubauten lediglich pro Jahr 2 bzw. 2,5 Prozent an steuerlichen Abschreibungen ermöglichen, umfasst die Abschreibung der Sanierungskosten eigengenutzter Denkmal-Immobilien binnen zehn Jahren 90 Prozent.

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