KfW-Darlehen
Energie sparen
Kapitalanlage
KfW 141 - Wohnraum Modernisieren
Sie wohnen gern in Ihrem Haus? Dann haben Sie bestimmt viele Ideen und Wünsche, wie Bewährtes verbessert werden könnte. Mit dem Programm 141 fördert die KfW die Modernisierung und Instandsetzung Ihrer Wohnung bzw. Ihres Wohngebäudes.
Ihr KfW-Darlehen umfasst 100 % der förderfähigen Kosten, bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. Bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten wird auch die Verbesserung der Außenanlagen finanziert, z. B. von Grünanlagen und Spielplätzen.
Ihre Vorteile:
- Zinssatz ab 3,25 % effektiv pro Jahr
- wahlweise 5 oder 10 Jahre Zinsbindung
- kostenfreie, außerplanmäßige Tilgung möglich
Diese Förderung kommt Ihnen als Privatperson jeden Alters und Familienstands zugute, nicht nur, wenn Sie Wohnungseigentümer oder Eigenheimbesitzer sind. Auch als Mieter können Sie mit Zustimmung Ihres Vermieters modernisieren.
Den Antrag stellen Sie, bevor Sie modernisieren/instand setzen, bei Ihrer Hausbank. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird das Darlehen ebenfalls durch Ihre Hausbank bereitgestellt.
Nicht gefördert werden:
- Umschuldungen bestehender Darlehen,
- Nachfinanzierungen bereits begonnener/abgeschlossener Vorhaben,
- Ferien- und Wochenendhäuser,
- gewerblich genutzte Flächen.
Merkzettel zum KfW-Programm 141 als pdf runterladen
KfW 151 - Energieeffizient Sanieren
Hinweis: Programmänderungen ab 01.07.2010
- Förderung für KfW-Effizienzhaus 130 entfällt
- neu: Förderung für KfW-Effizienzhäuser 70 und 55
- Reduzierung der Tilgungszuschüsse (mehr Informationen unter "Tilgungszuschuss")
- Wenn Sie einen Antrag auf Basis der "alten" Programmbedingungen stellen möchten, muss Ihr Antrag spätestens am 30.06.2010 bei uns eingegangen sein.
Ein Gesamtpaket, das sich auszahlt
Vorausschauende Investitionen machen sich schon in wenigen Jahren für Sie bezahlt: Indem Sie energieeffizient sanieren bzw. entsprechend sanierten Wohnraum kaufen, handeln Sie umweltbewusst und sparen Energie- und Heizungskosten.
Im Förderprogramm 151 erhalten Sie einen langfristig zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit
- für den Kauf eines frisch sanierten Gebäudes oder einer Eigentumswohnung, die dem Standard eines KfW-Effizienzhauses entsprechen,
- für alle Sanierungsmaßnahmen (wie z. B. Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch, Lüftungseinbau), die Ihr Wohneigentum zum KfW-Effizienzhaus machen.
Ihre Vorteile:
- TOP-Konditionen:
- Zinssatz ab 1,81 % effektiv pro Jahr
- Tilgungszuschuss: bis zu 15 % der Darlehenssumme, je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus-Standard
- bis zu 30 Jahren Kreditlaufzeit
- kostenfreie, außerplanmäßige Tilgung möglich
Als Privatperson können Sie dieses Förderprogramm nutzen,
wenn Sie:
- durch Kauf Eigentümer des Wohnraums werden,
- bereits Eigentümer des Wohnraums sind und sanieren oder
- Mieter sind und mit Zustimmung Ihres Vermieters sanieren.
Ihren Antrag stellen Sie vor dem Kauf bzw. vor Sanierungsbeginn bei Ihrer Hausbank. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird das Darlehen ebenfalls durch Ihre Hausbank bereitgestellt.
Photovoltaikanlagen werden im KfW-Programm Erneuerbare Energien "Standard" gefördert.
Merkzettel zum KfW-Programm 151 als pdf runterladen
KfW 152 - Energieeffizient Sanieren
Um einen KfW-Effizienzhaus-Standard zu erreichen, ist in der Regel eine umfangreiche energetische Sanierung notwendig. Doch auch schon einzelne Sanierungsmaßnahmen oder deren effektive Kombination können Ihre Energiekosten deutlich reduzieren.
Im Programm 152 fördert die KfW energetische Einzelmaßnahmen für die Sanierung Ihrer Mietwohnung, Eigentumswohnung oder Ihres Wohngebäudes. Das Programm finanziert Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch und Lüftungseinbau. Außerdem ist Programm 152 für Sie geeignet, wenn Sie energetisch sanierten Wohnraum kaufen (Haus, Eigentumswohnung).
Sie erhalten einen langfristig zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.
Ihre Vorteile:
- Zinssatz ab 2,47 % effektiv pro Jahr
- bis zu 30 Jahren Kreditlaufzeit
- frei wählbare Einzelmaßnahmen passend zu Ihren Sanierungsabsichten
- kostenfreie, außerplanmäßige Tilgung möglich
Sie können dieses Förderprogramm nutzen, wenn Sie
- durch Kauf Eigentümer des Wohnraums werden,
- bereits Eigentümer des Wohnraums sind und sanieren oder
- Mieter sind und mit Zustimmung Ihres Vermieters sanieren.
Ihren Antrag stellen Sie vor dem Kauf bzw. vor Sanierungsbeginn bei Ihrer Hausbank. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird das Darlehen ebenfalls durch Ihre Hausbank bereitgestellt.
Photovoltaikanlagen werden im KfW-Programm Erneuerbare Energien "Standard" gefördert.
Nicht gefördert werden
- Wohneigentum, für das nach dem 01.01.1995 Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde,
- Umschuldungen bestehender Darlehen,
- Nachfinanzierungen bereits begonnener/abgeschlossener Vorhaben,
- Ferien- und Wochenendhäuser,
- gewerblich genutzte Flächen,
- Kachelöfen, Kamine, Kaminöfen, etc. sowie Kohle- und Elektroheizungen.
Eigennutzung
KfW 124 - KfW-Wohneigentumsprogramm
Beste Karten für die eigenen vier Wände und für Sie heißt es schon bald: "Hereinspaziert!" Das Programm 124 fördert den Kauf bzw. den Bau Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung mit einem langfristigen zinsgünstigen Darlehen.
Sie finanzieren damit bis zu 30 % Ihrer Gesamtkosten, maximal 100.000 Euro. Dazu zählen:
- die Kosten für das Grundstück, die Baukosten und Baunebenkosten, wenn Sie ein Haus bauen,
- der Kaufpreis einschließlich Nebenkosten sowie Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung, wenn Sie Wohneigentum kaufen.
Der Kauf des Grundstücks darf bis zu 6 Monate zurückliegen.
Ihre Vorteile:
- Zinssatz ab 3,39 % effektiv pro Jahr
- mehr Spielraum in tilgungsfreien Anlaufjahren: Zinsen nur auf den abgerufenen Kreditbetrag, Doppelbelastung aus Mietzahlung und Kredittilgung entfällt
- individuelle Eigenleistungen werden einbezogen
- bis zu 15 Jahre Zinsbindung
Diese Förderung können Sie als Privatperson jeden Alters und Familienstands nutzen.
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Hausbank, bevor Sie kaufen oder anfangen zu bauen. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird das Darlehen ebenfalls durch Ihre Hausbank bereitgestellt.
Nicht gefördert werden:
- Umschuldungen bestehender Darlehen,
- Nachfinanzierungen bereits begonnener/abgeschlossener Vorhaben,
- vermietete oder gewerblich genutzte Flächen.
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