Das sollten Sie wissen
- 10 gute Gründe!
- Nebenkosten
- Spekulationsfrist
- Kosten beim Kauf
- Die Notargebühr / Grundbucheintragungen
- Die Grunderwerbssteuer
- Die Maklergebühren (Courtage)
- Die Finanzierung
- Hypothekarkredit (Kapitalmarktdarlehen)
- Bauspardarlehen
- Förderdarlehen
- Schuldscheindarlehen
- Grundbuchinformationen
- Die Aufschrift
- Bestandsverzeichnis
- I. Abteilung: Eigentümer
- II. Abteilung: Beschränkungen und Belastungen d...
- III. Abteilung: Grundpfandrechte
- Verkehrshypothek
- Teilhypothek
- Gesamthypothek
- Werbungskosten
- Lage / Preis / Miete
- Die Rendite
- Wichtige Kriterien
Nebenkosten
Die
Denkmalschutz
Nebenkosten bei einer Immobilie werden aufgeteilt in umlagefähige Nebenkosten und nicht umlagefähige Nebenkosten. Umlagefähige Nebenkosten sind z.B. Gebäudeversicherung, Wasser, Strom, Müllabfuhr etc., diese zahlt der Mieter inkl. der Kaltmiete an die Hausverwaltung.
Nicht umlagefähige Nebenkosten, also Kosten die der Eigentümer zu tragen hat, sind die Kosten für die Haus- und Mietverwaltung und die Instandhaltungsrücklage. Die Kosten für Haus- und Mietverwaltung sind steuerlich absetzbar, die Instandhaltungsrücklage nicht, da diese wie die Tilgung nicht zur direkten Kostenseite zählt.
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Kundenstimmen
» Das Projekt in Dresden, das ich über Sie erworben habe, ist sehr gut gelaufen und gefällt mir sehr gut. Auch mit der ganzen Abwicklung war ich sehr zufrie... « (weiter lesen)
Michael Kunzmann
Maschinenbautechniker


