Das sollten Sie wissen
- 10 gute Gründe!
- Nebenkosten
- Spekulationsfrist
- Kosten beim Kauf
- Die Notargebühr / Grundbucheintragungen
- Die Grunderwerbssteuer
- Die Maklergebühren (Courtage)
- Die Finanzierung
- Hypothekarkredit (Kapitalmarktdarlehen)
- Bauspardarlehen
- Förderdarlehen
- Schuldscheindarlehen
- Grundbuchinformationen
- Die Aufschrift
- Bestandsverzeichnis
- I. Abteilung: Eigentümer
- II. Abteilung: Beschränkungen und Belastungen d...
- III. Abteilung: Grundpfandrechte
- Verkehrshypothek
- Teilhypothek
- Gesamthypothek
- Werbungskosten
- Lage / Preis / Miete
- Die Rendite
- Wichtige Kriterien
Die Maklergebühren (Courtage)
Haben
Denkmalschutz
Sie Ihr Objekt über einen Makler gefunden, wird nach erfolgreicher Vertragsunterzeichnung die Maklercourtage fällig. Diese bezieht sich rein auf die Vermittlung der Immobilie. Eventuelle Zusatzleistungen werden in der Regel gesondert berechnet und vor Vertragsabschluss beglichen. Die Courtage liegt je nach Bundesland zwischen 3% max. 6% auf den Kaufpreis zzgl. der Mehrwertsteuer. In Bayern und Baden-Württemberg sind 3% vom Käufer und 3 % vom Verkäufer üblich. Alle Kosten die über 6% des Kaufpreises hinausgehen sind gesetzlich nicht zulässig. Wie bei jeder Ware oder Dienstleistung lohnt es sich auch hier im Vorfeld zu handeln. Eigentümer und Hausverwalter dürfen keine Maklerprovision verlangen.
Wenn Sie mit der Immobilie gewisse Einrichtungsgegenstände wie z.B. eine Einbauküche, Möbel oder Teppiche erwerben, sollten diese Gegenstände im Kaufvertrag mit einem extra ausgewiesenem Preis erscheinen. In diesem Fall muss dafür keine Grunderwerbsteuer bezahlt werden. Das Finanzamt wird die Grunderwerbsteuer nur auf den Haus- und Grundstücksanteil berechnen.
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