Glossar

Denkmalschutz Immobilien

Denkmalgeschützte Immobilien bieten dem Investor nicht nur die Sicherheit einer Sachwertinvestition, einen steuerfreien Gewinn bei einem Verkauf nach 10 Jahren, sondern die denkmalgeschützte Immobilie erzielt i.d.R. darüber hinaus eine höhere Mietrendite im Vergleich zu Neubau- oder Bestandsimmobilien. Auch im Falle eines Weiterverkaufs haben Denkmalschutz Immobilien in der Vergangenheit ihre Werthaltigkeit sehr oft unter Beweis gestellt.

Weltweit einzigartig sind auch die steuerlichen Vorteile, die eine Investition in eine Denkmalimmobilie bietet. Im EkStG bieten hier die Paragraphen 7h, i und § 10f die gesetzliche Grundlage für die Tatsache, dass die auf den Kaufpreis der denkmalgeschützten Immobilie anfallenden Sanierungskosten für Kapitalanleger in einem Zeitraum von 12 Jahren zu 100% als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Auch Eigennutzer profitieren bei einem Erwerb von Denkmalimmobilien, denn immerhin noch 90% der Sanierungskosten können innerhalb von 10 Jahren steuerlich vom Kaufpreis der Denkmalschutzimmobilie abgesetzt werden, und machen daher den Traum von einer selbstbewohnten Denkmalimmobilie bezahlbarer.

Denkmalgeschützte Immobilien sind jedoch ein rares Gut. Lediglich 5% aller Gebäude stehen unter Denkmalschutz und erfüllen die Kriterien eines Baudenkmals. Voraussetzungen die nur sehr wenige Kapitalanlagen bieten und eine Investition in eine Denkmalimmobilie so interessant machen.

Detaillierte Begriffsdefinitionen zu denkmalgeschützten Immobilien finden Sie hier!
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Bauspardarlehen

DurchDenkmalschutzDenkmalschutz den Abschluss eines Bausparvertrages erwirbt der Bausparer nach der leistung von Bausparbeiträgen einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens. Beim Bausparen erfolgt ein zeitlich gestaffelte, sehr enge Verknüpfung des Sparvorgangs mit einem Kredit- bzw. Finanzierungsprozess in Form eines unkündbaren, nachrangig abgesicherten Darlehens mit Festzinsvereinbarung. Das Bauspardarlehen ist i. d. R. ein nachrangig Hypothekarkredit, desse Beleihungsauslauf bei 80 Prozent des Beleihungswertes liegt, der in Form eines Annuitätendarlehens gewährt wird und dessenLaufzeit auf Grund des hohen Tilgungsanteils selten mehr als 12 Jahre beträgt. Die sich mit der Inanspruchnahme eines Bauspardarlehens eröffnenden Chancen und Risikopotentiale stellen sich wie folgt dar: In der gewerblichen Wohnungwirtschaft wird diese Form der Finanzierung eher selten angewendet. Gegebenenfalls in Verbindung mit einer Geldanlage (Ansparphase) zumeist ohne Motiv der späteren Darlehensinanspruchnahme. Ein selektiver Einsatz des Bauspardarlehens ist bei kleineren Darlehensbeträgen unter folgenden Voraussetzungen denkbar. Sollte zum einen der vertraglich gesicherte Zins unter Berücksichtigung der Abschlussgebühr zum Zeitpunkt der möglichen Inanspruchnahme attraktiv zum Kapitalmarktzinsniveau sein und zum anderen kann aus dem Cashflow des Objektes bzw. des Unternehmens die Tilgung bedient werden können. Der Anteil der Bauspardarlehen zum Gesamtportfolio sollte jedoch auf Grund der hohen Tilgung (Liquiditätsbelastung) eher unbedeutend sein.

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Thomas Doerr
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