Ihre Vorteile
Steuervorteile mit Denkmalimmobilien
Nach der Gesetzesänderung zum 01.01.2006 ist die denkmalgeschützte Immobilie die letzte verbliebene Möglichkeit gezahlte Steuern in eigenes Vermögen umzuwandeln. Die hochattraktive Möglichkeit bis zu 90% des Kaufpreises verteilt über 12 Jahre (bei Kapitalanlage) und 10 Jahre (bei Eigennutzung) als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen führen dazu, das sich das Finanzamt in einer Höhe von bis zu ca. 35% in diesem Zeitraum am Kauf der Immobilie beteiligt.
Doch die Steuervorteile allein sollten nicht das Kaufkriterium sein. Als wichtigstes Indiz für eine langfristig lukrative Investition ist die Lage der Immobilie entscheidend. Welche Immobilie aus unserem aktuellen Angebot zu Ihrer persönlichen Steuersituation passt, und bei welchem Angebot Ihre Wünsche und Ziele an eine Kapitalanlage optimal realisiert werden, dies stellen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch ausführlich dar.
Auf unserer Homepage bieten wir Ihnen die Möglichkeit jede von uns angebotene Immobilie mit Ihrem jeweiligen Steuersatz grob zu berechnen. Sie können so leicht einen Überblick erhalten welches Angebot in die engere Wahl kommt, wie hoch die steuerlichen Vorteile im Abschreibungszeitraum sind, und welchen effektiven Kaufpreis sie nach der Rückerstattung des Finanzamtes wirklich zahlen würden.
Diese Berechnungsmöglichkeit kann natürlich keine Beratung ersetzen, sie erhalten jederzeit gerne auf Wunsch eine ausführliche Wirtschaftlichkeitsberechnung, in der alle Faktoren Berücksichtigung finden die beim Kauf der jeweiligen Immobilie zu beachten sind.
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