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Der effektive Kaufpreis
Bei Denkmalschutz der Berechnung des effektiv gezahlten Kaufpreises einer Denkmalimmobilie muß man die steuerlichen Vorteile in die Kalkulation einfließen lassen. Wichtig hierfür sind einerseits der Sanierungskostenanteil und die Höhe des Anteils der Altbausubstanz.
Beispielrechnung:
Die Aufteilung des Kaufpreises:
Der Sanierungskostenanteil wird beim Kauf als Kapitalanlage innerhalb von 12 Jahren zu 100% steuerlich abgesetzt, bei einem angenommenen Steuersatz von 40% erhält der Käufer also von diesen Sanierungskosten ca. 56.000 Euro innerhalb des Abschreibungszeitraumes durch das Finanzamt zurückerstattet.
Weiterhin kann der Altbauanteil in Höhe von entweder 2% linear über 50 Jahre oder 2,5% linear über 40 Jahre steuerlich abgeschrieben werden, das Baujahr des Objektes ist hier entscheidend, liegt es vor 1924 dann gilt der höhere Abschreibungssatz in Höhe von 2,5% p.a.
Aus der Abschreibung des Altbauanteils erhält der Käufer also nochmals ca. 3.600 Euro innerhalb des Betrachtungszeitraumes von 12 Jahren zurückerstattet.
Berechnung des effektiv gezahlten Kaufpreises:
Der Käufer erhält innerhalb von 12 Jahren ca. 30% des Kaufpreises zurück. Ist der Sanierungskostenanteil höher als die hier angenommenen 70%, so erhöht sich dementsprechend die Rückerstattung.
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