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FAQ - Häufig gestellte Fragen
- Steuerliche Fragen
Ab wann macht der Kauf einer Denkmalimmobilie überhaupt Sinn?
Der Kauf einer Denkmalimmobilie macht erst Sinn wenn eine entsprechende Steuerlast vorhanden ist. Aus unserer Erfahrung lohnt sich dies erst ab einem zu verst. Jahreseinkommen von ca. 50.000 € bei Ledigen und ca. 65.000 € bei Verheirateten, damit die steuerlichen Effekte durch die Denkmalabschreibung effektiv genutzt werden können. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Wie lange wird es diese Abschreibung noch geben?
Dies obliegt den gesetzlichen Bestimmungen. Bisher ist keine zeitliche Befristung in der Diskussion.
Was passiert mit den Abschreibungen, wenn ich die Immobilie innerhalb der ersten 12 Jahre verkaufe?
Die Sonderabschreibung erhält nur der Erstkäufer. Eine Weitergabe unverbrauchter Werbungskosten an den nächsten Erwerber ist nicht möglich.
Wie hoch ist die Abschreibung?
Die Abschreibung nach § 7h/7i EStG beträgt 9 % für 8 Jahre und 7 % für 4 Jahre auf den Sanierungskostenanteil für Kapitalanleger und nach § 10 e/10f 9 % für 10 Jahre auf den Sanierungskostenanteil für Eigennutzer.
- Vertragliche Fragen
Wann muss ich den Kaufpreis bezahlen?
Der Kaufpreis wird nach Baufortschritt in Raten fällig. Die Höhe und Fälligkeiten der Raten ist in der MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) geregelt. Laut MaBV sind 13 Raten vorgesehen, diese können jedoch in 7 Raten zusammengefasst werden.
Welche Garantien erhalte ich und wo sind diese Garantien schriftlich fixiert?
Es gibt zwei Garantien, die in jedem seriösen Kaufvertrag enthalten sein sollten. Die Festpreisgarantie, die dem Eigentümer die Sicherheit eines schlüsselfertigen Endpreises bietet, evtl. Mehrkosten trägt der Verkäufer. Eine weitere Garantie ist die Fertigstellungsgarantie zu einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt, da man bei Denkmalimmobilien die Vorteile der Sonderabschreibung zum ersten Mal in voller Höhe im Jahr der Fertigstellung erhält, ist dieser Termin aus steuerlichen Gründen sehr wichtig. Sollte dieser Termin überschritten werden, so ist der Bauträger gem. BGB zum Schadenersatz verpflichtet.
- Fragen zur Abwicklung
Wie werde ich über den laufenden Bautenstand informiert?
In den Bautenstandsberichten die nach Fertigstellung der einzelnen Gewerke erstellt werden ist der Baufortschritt dokumentiert.
Wie kann ich eine Wohnung reservieren?
Zur Reservierung einer Wohneinheit ist ein schriftlicher Reservierungsauftrag erforderlich. Eine Wohnung kann bis zu max. 14 Tagen reserviert werden und in diesem Zeitraum nicht anderweitig verkauft werden.
- Fragen zur Finanzierung
Was sind Bereitstellungszinsen und ab wann fallen diese an?
Bereitstellungszinsen werden von der endfinanzierenden Bank für den noch nicht in Anspruch genommenen Teil des Darlehens berechnet. Die Höhe ist ebenfalls im Darlehensvertrag geregelt.
Wer beantragt die KfW-Mittel, und wo gibt es Infos über die Programme?
Die KfW-Mittel werden von der endfinanzierenden Bank beantragt. Infos über die verschiedenen Programme findet man unter: www.kfw-foerderbank.de
Wie hoch sollte das Investitionsvolumen sein?
Das Investitionsvolumen richtet sich nach der vorhandenen Steuerlast und den individuellen und wirtschaftlichen Verhältnissen – in den meisten Fällen liegt das Volumen im Bereich vom 2,5 – 3-fachen des jährlichen zu versteuernden Einkommens.
- Fragen zur Verwaltung und Vermietung
Habe ich ein Mitspracherecht bei Entscheidungen in der Eigentümergemeinschaft?
In der Eigentümerversammlung hat jeder Eigentümer ein, gemäß Miteigentumsanteil laut Teilungserklärung, verbrieftes Mitspracherecht.
Welche Kosten muss ich als Eigentümer bezahlen?
Der Eigentümer trägt die nicht umlagefähigen Nebenkosten, die sich zusammensetzen aus der Instandhaltungsrücklage und den Kosten für die Haus- und Mietverwaltung.
Wer führt die Übergabe der Wohnung durch?
Bei der Übergabe der Wohnung sind der Käufer, der Verkäufer und ein unabhängiger Sachverständiger anwesend. Bei der Übergabe wird nach gemeinsamer Begehung ein Übergabeprotokoll erstellt, in dem alle evtl. Baumängel aufgeführt sind. Der Bauträger hat dann eine Nachbesserungsfrist. Nach Erledigung der Arbeiteiten werden diese nochmals vom Sachverständigen/Gutachter abgenommen.
- Allgemeine Fragen
Warum ist jetzt ein guter Zeitpunkt?
Aktuell sprechen viele Gründe für eine Investition, um nur einige zu nennen: Historisch niedriges Zinsniveau, aktuell deutlich unterbewertete Immobilienpreise, die definitiv letzte Möglichkeit und weltweit einzigartige Steuervorteile über mehrere Jahre zu erhalten, steigende Inflationsrate, Immobilien sind noch der Abgeltungssteuer befreit, steuerfreie Veräußerungsgewinne nach 10 Jahren.
Ist eine Bestandsimmobilie nicht attraktiver als eine denkmalgeschützte Immobilie?
In Bezug auf die Rendite ist die Denkmalimmobilie in vielen Fällen attraktiver als eine Bestandsimmobilie, da die steuerlichen Vorteile um ein Vielfaches höher sind und sich so eine höhere Nachsteuerrendite ergibt. Weiterhin sind die Mieteinnahmen bei Denkmalimmobilien i.d.R. höher als bei Bestandsimmobilien.
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