Glossar

Denkmalschutz Immobilien

Denkmalgeschützte Immobilien bieten dem Investor nicht nur die Sicherheit einer Sachwertinvestition, einen steuerfreien Gewinn bei einem Verkauf nach 10 Jahren, sondern die denkmalgeschützte Immobilie erzielt i.d.R. darüber hinaus eine höhere Mietrendite im Vergleich zu Neubau- oder Bestandsimmobilien. Auch im Falle eines Weiterverkaufs haben Denkmalschutz Immobilien in der Vergangenheit ihre Werthaltigkeit sehr oft unter Beweis gestellt.

Weltweit einzigartig sind auch die steuerlichen Vorteile, die eine Investition in eine Denkmalimmobilie bietet. Im EkStG bieten hier die Paragraphen 7h, i und § 10f die gesetzliche Grundlage für die Tatsache, dass die auf den Kaufpreis der denkmalgeschützten Immobilie anfallenden Sanierungskosten für Kapitalanleger in einem Zeitraum von 12 Jahren zu 100% als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Auch Eigennutzer profitieren bei einem Erwerb von Denkmalimmobilien, denn immerhin noch 90% der Sanierungskosten können innerhalb von 10 Jahren steuerlich vom Kaufpreis der Denkmalschutzimmobilie abgesetzt werden, und machen daher den Traum von einer selbstbewohnten Denkmalimmobilie bezahlbarer.

Denkmalgeschützte Immobilien sind jedoch ein rares Gut. Lediglich 5% aller Gebäude stehen unter Denkmalschutz und erfüllen die Kriterien eines Baudenkmals. Voraussetzungen die nur sehr wenige Kapitalanlagen bieten und eine Investition in eine Denkmalimmobilie so interessant machen.

Detaillierte Begriffsdefinitionen zu denkmalgeschützten Immobilien finden Sie hier!
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König-Karl-Strasse in Bad Cannstadt in Stuttgart

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Highlights
  •  Zentrumsnahe Lage
  •  Repräsentative Gründerzeithäuse
  •  Parkettböden, Designerbäder
  •  Sehr gutes Mieterpotential
Eckdaten:
Sanierungskostenanteil:
61%
Wohneinheiten:
142 - 188 m²
Kaufpreise:
642.960,00 - 847.125,00 €
Fertigstellung:
Mitte 2013
Joachim Bongard
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König-Karl-Strasse in Bad Cannstadt in Stuttgart

König-Karl-Straße 38

Das auf einem ca. 381m² großen Grundstück stehende dreigeschossige Wohnhaus wurde 1875 vom Architekten J. W. Braunwald für den Werkmeister W. Lutz erbaut.
Es wurde wegen seiner Bauformen und -details in der Formensprache der Neurenaissance in die Liste der Kulturdenkmale der Landeshauptstadt Stuttgart aufgenommen. Das Mittelrisalit, die Gestaltung des Balkons und der Fensterverdachungen in Sandstein spiegeln diesen Zeitabschnitt gekonnt wieder. Das Gebäude nimmt den vornehmen Charakter der König-Karl-Straße auf und dokumentiert ihre Erstbebauung.

Die König-Karl-Str. 38König-Karl-Str. 38Eleganz der Straßenfassade spiegelt auch in der Gestaltung des Treppenhauses wieder. Der Mosaikbelag auf den Eingangspodesten, die Treppenläufe mit großem Treppenauge und komplett erhaltenem Holzgeländer, die üppig gestalteten Holzverkleidungen der Wohnungseingangstüren verleihen dem Wohnhaus nicht nur Großzügigkeit sondern auch stilvolle Eleganz.

Die vier Wohnungen sind auf drei Voll- und zwei Dachgeschosse verteilt. Da sich die Wohnungen über die gesamte Etage erstrecken, sind diese mit 166 m² bis 188 m² auch entsprechend groß. Sie bleiben in unveränderter Raumaufteilung erhalten.

Das 3. Ober-/Dachgeschoss und die Bühne (2. Dachgeschoss) sollen in Absprache mit der Unteren Denkmalbehörde um- und ausgebaut werden. Aus dem Bühnenraum soll ein Studio/Galerie werden, welche mittels innliegender Treppe von der Wohnung Nr. 4 aus erschlossen wird. Ein besonderes Detail dieser Wohnung wird die zurückgebaute, überdachte Loggia.
Weiters wird an der Gartenseite vom Erd- bis 2. Obergeschoss ein ca. 9 m² großer Balkon angebaut.

Ein Kellerraum für jede Wohnung sowie ein Wasch- und Trockenraum sind heute schon vorhanden.

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Kalkulierter Mietansatz:
12,00 - 14,00 € / m² und Monat

Wissenswertes

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