Gründerzeitvilla im Domviertel in Augsburg
Strom
Der elektrische Hausanschluss wird nach Beurteilung durch die Stadtwerke entsprechend der geltenden Nutzungsverordnung ggf. verstärkt oder erneuert. Sämtliche in diesem Zusammenhang bis zur Bezugsfertigkeit anfallenden Kosten werden vom Verkäufer übernommen.
In jeder Wohneinheit wird eine Unterverteilung montiert, die Stromzähler für die Einheiten werden in Zählerschränken des Hausanschlußraumes angeordnet. Die Installation der Zähler erfolgt auf der Grundlage von Einzelverträgen mit den Nutzern bzw. Mietern. Wenn zum Termin der Abnahme der Wohnung der Nutzer noch nicht bekannt ist, bzw. von diesem noch kein Vertrag mit den Stadtwerken geschlossen wurde, erfolgt die Übergabe der Wohnung an den Käufer ggf. ohne Zähleinrichtung.



