Gründerzeitvilla im Domviertel in Augsburg
Auszug der Baubeschreibung
Es handelt sich bei dem nachfolgenden Beschrieb zu Sanierungsleistungen um eine musterhafte Beschreibung, die bei derartigen historischen Gebäuden für die Erhaltung und nachhaltige Vermarktung als sinnvoll erachtet wird.
Art und den Umfang, sowie die Entscheidung zur Detaillierung der Leistungen, Vergabe an einzelne Handwerker und Unternehmen oder die Einschaltung einer Generalvergabe obliegt dem Eigentümer/Projektgesellschaft.
Die Darstellung der Liegenschaft und die beispielhaften Grundrisslösungen sind unverbindlich und stellen lediglich einen architektonischen Vorschlag dar. Zu den tatsächlichen Umbauten und Grundrisslösungen sind noch Befunduntersuchungen und die Freigabe des Landesamtes für Denkmalpflege erforderlich. Dem Erwerber ist bekannt, dass in Folge des Alters des Bauwerkes die Angabe von genauen Maßen äußerst schwierig ist.
Die geschuldeten Leistungen zur Substanz, etc. sind ausschließlich im Notarvertrag/Teilungserklärung zu vereinbaren. Darstellungen zur Verwendbarkeit, Nutzung, Gestaltung, etc. sind unverbindlich.
Die Bauausführungen erfolgen nach den anerkannten Regeln der Bautechnik und unterliegen in allen Teilen den gültigen technischen Bedingungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/C), den Bestimmungen der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV), den Schallschutzbestimmungen nach DIN 4109 und den Brandschutzbestimmungen nach DIN 4102 unter Berücksichtigung der Einschränkungen für Bestandsbauten.



