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Werbungskosten Denkmal
Werbungskosten mit Denkmal AfA abschreiben
Höhere Abschreibungs- und Steuerspar-Möglichkeiten mit denkmalgeschützten Immobilien im Vergleich zu Alt- und Neubauten: Bis zu 90 Prozent der Sanierungskosten für Baudenkmäler sind steuerlich absetzbar.
Werbungskosten für ein Denkmal sind die förderungsfähigen Sanierungskosten mittels Denkmal-AfA. AfA bedeutet Absetzung für Abnutzung. Mit der Absetzung der Werbungskosten für ein Baudenkmal belohnt der deutsche Staat Kapitalanleger und Eigentümer, die Baudenkmäler in Deutschland sanieren und damit für künftige Generationen sichern. Der Haustyp spielt dabei keine Rolle: Luxusvilla, Mehrfamilien-Objekt, Eigentumswohnung oder Stadthaus – die Sanierungskosten sind immer als Werbungskosten für das Denkmal von der Steuer absetzbar.
Die Sanierungskosten kann ein Kapitalanleger oder Vermieter in den ersten acht Jahren zu je 9 Prozent pro Jahr und in den folgenden vier Jahren zu je 7 Prozent als Werbungskosten für ein Denkmal steuerlich geltend machen. Kapitalanleger können also mittels Denkmalschutz-AfA über 12 Jahre den gesamten Sanierungsanteil als Werbungskosten für ein Denkmal abschreiben, einem Eigennutzer räumt die Denkmalschutz-AfA diese Möglichkeit für 10 Jahre in. Zusätzlich zu den Werbungskosten für das Denkmal können Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend gemacht werden.
Da die Werbungskosten für das Denkmal umgehend als Freibetrag steuerlich geltend gemacht werden können, erhöht sich quasi das Netto-Einkommen des Eigentümers eines Baudenkmals. Grundlage für die Absetzbarkeit der Sanierungskosten als Werbungskosten für das Denkmal ist eine Denkmalschutzbescheinigung der örtlichen Denkmalschutzbehörde.
Informationen zum Thema: Werbungskosten Denkmal
Werbungskosten Denkmal in Städten
Werbungskosten Denkmal in Bundesländern
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