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Werbungskosten Baudenkmal
Attraktive Steuerabschreibungen - Werbungskosten mit Baudenkmal
Bis zu 90 Prozent der Sanierungskosten für Baudenkmäler sind steuerlich absetzbar. Höhere Abschreibungs- und Steuerspar-Möglichkeiten mit denkmalgeschützten Immobilien im Vergleich zu Alt- und Neubauten.
Mit der Absetzung der Werbungskosten für ein Baudenkmal belohnt der deutsche Staat Kapitalanleger und Eigentümer, die Baudenkmäler in Deutschland sanieren und damit für künftige Generationen sichern. Werbungskosten für ein Baudenkmal sind die förderungsfähigen Sanierungskosten mittels Denkmal-AfA.
Werbungskosten für ein Baudenkmal können steuerlich wie folgt geltend gemacht werden: Die Sanierungskosten kann ein Kapitalanleger oder Vermieter in den ersten acht Jahren zu je 9 Prozent pro Jahr und in den folgenden vier Jahren zu je 7 Prozent als Werbungskosten für ein Baudenkmal absetzen. Kapitalanleger können also mittels Denkmalschutz-AfA über 12 Jahre den gesamten Sanierungsanteil als Werbungskosten für ein Baudenkmal abschreiben, einem Eigennutzer räumt das Steuerrecht diese Möglichkeit für 10 Jahre in.
Zusätzlich zu den Werbungskosten für das Baudenkmal können Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend gemacht werden. Durch die Werbungskosten für das Baudenkmal (Denkmal-AfA) erhöht sich quasi das Netto-Einkommen des Eigentümers eines Baudenkmals. Der Grund: die Werbungskosten für das Baudenkmal kann er umgehend als Freibetrag steuerlich geltend machen. Grundlage für die Absetzbarkeit der Sanierungskosten als Werbungskosten für das Baudenkmal ist eine Denkmalschutzbescheinigung der örtlichen Denkmalschutzbehörde. Eine Immobilie gilt als Baudenkmal, wenn sie in die Denkmalliste eingetragen ist oder in einem behördlich anerkannten Sanierungsgebiet liegt.
Informationen zum Thema: Werbungskosten Baudenkmal
Werbungskosten Baudenkmal in Städten
Werbungskosten Baudenkmal in Bundesländern
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