Glossar

Denkmalschutz Immobilien

Denkmalgeschützte Immobilien bieten dem Investor nicht nur die Sicherheit einer Sachwertinvestition, einen steuerfreien Gewinn bei einem Verkauf nach 10 Jahren, sondern die denkmalgeschützte Immobilie erzielt i.d.R. darüber hinaus eine höhere Mietrendite im Vergleich zu Neubau- oder Bestandsimmobilien. Auch im Falle eines Weiterverkaufs haben Denkmalschutz Immobilien in der Vergangenheit ihre Werthaltigkeit sehr oft unter Beweis gestellt.

Weltweit einzigartig sind auch die steuerlichen Vorteile, die eine Investition in eine Denkmalimmobilie bietet. Im EkStG bieten hier die Paragraphen 7h, i und § 10f die gesetzliche Grundlage für die Tatsache, dass die auf den Kaufpreis der denkmalgeschützten Immobilie anfallenden Sanierungskosten für Kapitalanleger in einem Zeitraum von 12 Jahren zu 100% als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Auch Eigennutzer profitieren bei einem Erwerb von Denkmalimmobilien, denn immerhin noch 90% der Sanierungskosten können innerhalb von 10 Jahren steuerlich vom Kaufpreis der Denkmalschutzimmobilie abgesetzt werden, und machen daher den Traum von einer selbstbewohnten Denkmalimmobilie bezahlbarer.

Denkmalgeschützte Immobilien sind jedoch ein rares Gut. Lediglich 5% aller Gebäude stehen unter Denkmalschutz und erfüllen die Kriterien eines Baudenkmals. Voraussetzungen die nur sehr wenige Kapitalanlagen bieten und eine Investition in eine Denkmalimmobilie so interessant machen.

Detaillierte Begriffsdefinitionen zu denkmalgeschützten Immobilien finden Sie hier!
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Steuervorteile nutzen

Steuervorteile mit Immobilien unter Denkmalschutz nutzen

Der deutsche Staat erstattet im Rahmen von Maßnahmen zum Denkmalschutz bis zu 90 Prozent der Sanierungskosten zurück.

Seit 2005 können Gutverdiener nur noch wenige Steuervorteile für Kapitalanlagen nutzen, weil seitdem Steuervergünstigungen für Medienfonds etc. vom Staat gestrichen wurden. Überdurchschnittliche Steuervorteile lassen sich heute mit dem Erwerb und der Sanierung denkmalgeschützter Immobilien nutzen.

Wer heute in Deutschland in den Denkmalschutz investiert, kann über die Denkmal-Abschreibung besonders hohe Steuervorteile nutzen. Mit der Denkmal-Abschreibung beteiligt sich der deutsche Staat am Erwerb sowie an den Modernisierungs- und Sanierungskosten eines Baudenkmals. Jedoch ist nicht jedes alte Gemäuer eine Denkmalimmobilie. Nur Objekte, deren Denkmalschutz behördlich anerkannt ist, bringen Steuervorteile und nutzen dem Eigentümer damit als direkte Einkommenserhöhung. Voraussetzung: Die Objekte müssen als Denkmal gelistet sein oder in einem behördlich anerkannten Sanierungsgebiet liegen.

Grundlage um die Steuervorteile für Denkmal-Immobilien zu nutzen, sind die §§ 7h, 7i und 10f des Einkommensteuergesetzes. Kapitalanleger, die ihr Baudenkmal vermieten, können den Sanierungsanteil über 12 Jahre vollständig abschreiben. In den ersten acht Jahren beträgt die Denkmalabschreibung je 9 Prozent des Sanierungsanteils, in den darauf folgenden vier Jahren je 7 Prozent. Eigennutzern ermöglicht eine Investition in den Denkmalschutz, die Sanierungskosten über 10 Jahre zu je 9 Prozent als Steuervorteile zu nutzen.

Denkmalschutz bietet aber mehr, als Steuervorteile zu nutzen. Im Rahmen von Wohnbau-Programmen oder regionaler Denkmalförderungsmaßnahmen kann der Eigentümer zusätzliche finanzielle Mittel beantragen. Darauf besteht allerdings kein Rechtsanspruch. Außerdem erfahren Denkmal-Immobilien meist höhere Wertsteigerungen als Neubau- oder Bestandsimmobilien.

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