Glossar

Denkmalschutz Immobilien

Denkmalgeschützte Immobilien bieten dem Investor nicht nur die Sicherheit einer Sachwertinvestition, einen steuerfreien Gewinn bei einem Verkauf nach 10 Jahren, sondern die denkmalgeschützte Immobilie erzielt i.d.R. darüber hinaus eine höhere Mietrendite im Vergleich zu Neubau- oder Bestandsimmobilien. Auch im Falle eines Weiterverkaufs haben Denkmalschutz Immobilien in der Vergangenheit ihre Werthaltigkeit sehr oft unter Beweis gestellt.

Weltweit einzigartig sind auch die steuerlichen Vorteile, die eine Investition in eine Denkmalimmobilie bietet. Im EkStG bieten hier die Paragraphen 7h, i und § 10f die gesetzliche Grundlage für die Tatsache, dass die auf den Kaufpreis der denkmalgeschützten Immobilie anfallenden Sanierungskosten für Kapitalanleger in einem Zeitraum von 12 Jahren zu 100% als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Auch Eigennutzer profitieren bei einem Erwerb von Denkmalimmobilien, denn immerhin noch 90% der Sanierungskosten können innerhalb von 10 Jahren steuerlich vom Kaufpreis der Denkmalschutzimmobilie abgesetzt werden, und machen daher den Traum von einer selbstbewohnten Denkmalimmobilie bezahlbarer.

Denkmalgeschützte Immobilien sind jedoch ein rares Gut. Lediglich 5% aller Gebäude stehen unter Denkmalschutz und erfüllen die Kriterien eines Baudenkmals. Voraussetzungen die nur sehr wenige Kapitalanlagen bieten und eine Investition in eine Denkmalimmobilie so interessant machen.

Detaillierte Begriffsdefinitionen zu denkmalgeschützten Immobilien finden Sie hier!
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Steuervorteile Immobilien

Denkmalschutz-AfA ermöglicht erhebliche Steuervorteile bei Immobilien

Sie führt zu höheren Abschreibungs- und Steuerspar-Möglichkeiten mit denkmalgeschützten Immobilien im Vergleich zu Alt- und Neubauten. Darüber hinaus treibt die Nachfrage nach Baudenkmälern in guten Lagen häufig die Preise, so dass auch Wertsteigerungen des Objekts langfristig möglich sind.

Da Aktien und Fonds größtenteils als risikoreich gelten müssen, Lebensversicherungen oft nur geringe Renditen einbringen und viele Steuerspar-Möglichkeiten der Vergangenheit gestrichen wurden, sind Baudenkmäler eine der letzten attraktiven Möglichkeiten, sich Steuervorteile zu sichern. Gesetzliche Grundlagen der Steuervorteile mit Denkmalschutzabschreibung sind die §§ 7h und 7i EStG sowie §10f EStG (Einkommensteuergesetz): Kapitalanleger können sich über 12 Jahre Steuervorteile mit denkmalgeschützten Immobilien verschaffen, indem sie den gesamten Sanierungsanteil des Baudenkmals abschreiben. Einem Eigennutzer räumt die Denkmalschutzabschreibung diese Möglichkeit für 10 Jahre ein. Während Bestandsimmobilien und Neubauten lediglich pro Jahr 2 bzw. 2,5 Prozent an steuerlichen Abschreibungen ermöglichen, können die Sanierungskosten eigen genutzter Denkmal-Immobilien binnen zehn Jahren zu 90 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Weitere Steuervorteile sind auf den Kaufpreis denkmalgeschützter Immobilien möglich.

Die Steuervorteile sind umso höher, je größer der Sanierungsanteil der erworbenen denkmalgeschützten Immobilien ist. Neben den Abschreibungen profitiert der Anleger auch von weiteren Steuervorteilen: nämlich dem steuerfreien Verkauf der Denkmal Immobilien nach 10 Jahren. Darüber hinaus sind die Gewinne abgeltungssteuerfrei.

Informationen zum Thema: Steuervorteile Immobilien

Steuervorteile Immobilien in Städten

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Steuervorteile Immobilien in Bundesländern

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