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Steuervorteile Immobilien
Denkmalschutz-AfA ermöglicht erhebliche Steuervorteile bei Immobilien
Sie führt zu höheren Abschreibungs- und Steuerspar-Möglichkeiten mit denkmalgeschützten Immobilien im Vergleich zu Alt- und Neubauten. Darüber hinaus treibt die Nachfrage nach Baudenkmälern in guten Lagen häufig die Preise, so dass auch Wertsteigerungen des Objekts langfristig möglich sind.
Da Aktien und Fonds größtenteils als risikoreich gelten müssen, Lebensversicherungen oft nur geringe Renditen einbringen und viele Steuerspar-Möglichkeiten der Vergangenheit gestrichen wurden, sind Baudenkmäler eine der letzten attraktiven Möglichkeiten, sich Steuervorteile zu sichern. Gesetzliche Grundlagen der Steuervorteile mit Denkmalschutzabschreibung sind die §§ 7h und 7i EStG sowie §10f EStG (Einkommensteuergesetz): Kapitalanleger können sich über 12 Jahre Steuervorteile mit denkmalgeschützten Immobilien verschaffen, indem sie den gesamten Sanierungsanteil des Baudenkmals abschreiben. Einem Eigennutzer räumt die Denkmalschutzabschreibung diese Möglichkeit für 10 Jahre ein. Während Bestandsimmobilien und Neubauten lediglich pro Jahr 2 bzw. 2,5 Prozent an steuerlichen Abschreibungen ermöglichen, können die Sanierungskosten eigen genutzter Denkmal-Immobilien binnen zehn Jahren zu 90 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Weitere Steuervorteile sind auf den Kaufpreis denkmalgeschützter Immobilien möglich.
Die Steuervorteile sind umso höher, je größer der Sanierungsanteil der erworbenen denkmalgeschützten Immobilien ist. Neben den Abschreibungen profitiert der Anleger auch von weiteren Steuervorteilen: nämlich dem steuerfreien Verkauf der Denkmal Immobilien nach 10 Jahren. Darüber hinaus sind die Gewinne abgeltungssteuerfrei.
Informationen zum Thema: Steuervorteile Immobilien
Steuervorteile Immobilien in Städten
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