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Steuervorteile Immobilie

Erhebliche Steuervorteile und Wertsteigerungen mit Immobilien unter Denkmalschutz

Höhere Abschreibungs- und Steuerspar-Möglichkeiten mit denkmalgeschützten Immobilien im Vergleich zu Alt- und Neubauten.

Aktien sind riskant, Fonds teuer – beider Erträge werden mit hohen Steuern belegt. Andere Steuersparmöglichkeiten der Vergangenheit wurden vom Staat abgeschafft. Sich mit Geldanlagen attraktive Steuervorteile zu sichern, diese Möglichkeit bietet heutzutage die Immobilie unter Denkmalschutz. Egal, ob es sich um ein zu Wohnungen umgebautes Kloster, eine ehemalige Fabrikhalle, eine Unternehmervilla oder ein Mehrfamilienhaus handelt, Steuervorteile ermöglicht die denkmalgeschützte Immobilie, wenn es sich dabei um ein behördlich anerkanntes Baudenkmal handelt.

Die Steuervorteile für diese Immobilie werden durch die Denkmalschutzabschreibung möglich. Das ist eine steuerliche Abschreibung von Investitions- und Instandhaltungskosten nach dem Erwerb einer denkmalsgeschützten Immobilie in Deutschland, die dann saniert und damit erhalten wird. Der deutsche Staat gewährt damit erhebliche Steuervorteile und belohnt Kapitalanleger und Eigentümer, die eine Immobilie, die unter Denkmalschutz steht, sanieren und damit für künftige Generationen sichern. Da der Staat finanziell nicht mehr umfassend in der Lage ist, alle schützenswerten Denkmäler zu erhalten, fördert er über Steuervorteile das private Engagement. Und trifft auf einen boomenden Markt. Die Denkmal-Immobilie ist ein knappes Gut – sie macht nur fünf Prozent am gesamten deutschen Immobilienmarkt aus. Die Nachfrage ist hingegen – vor allem in attraktiven Lagen und Regionen – enorm.

Gesetzliche Grundlagen der Steuervorteile auf die Sanierung einer Immobilie mit Denkmalschutzabschreibung sind die §§ 7h und 7i EStG sowie §10f (Einkommensteuergesetz): Kapitalanleger können sich mittels Denkmalschutzabschreibung über 12 Jahre Steuervorteile verschaffen, indem sie den gesamten Sanierungsanteil der denkmalgeschützten Immobilie abschreiben. einem Eigennutzer räumt die Denkmalschutzabschreibung diese Möglichkeit für 10 Jahre ein. Während Bestandsimmobilien und Neubauten lediglich pro Jahr 2 bzw. 2,5 Prozent an steuerlichen Abschreibungen ermöglichen, können die Sanierungskosten eigen genutzter Denkmal-Immobilien binnen zehn Jahren zu 90 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Auch auf den Kaufpreis sind Steuervorteile möglich. Die Steuervorteile sind umso höher, je größer der Sanierungsanteil der erworbenen Denkmal Immobilie ist.

Informationen zum Thema: Steuervorteile Immobilie

Steuervorteile Immobilie in Städten

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Dr. Thomas Schade
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