Glossar

Denkmalschutz Immobilien

Denkmalgeschützte Immobilien bieten dem Investor nicht nur die Sicherheit einer Sachwertinvestition, einen steuerfreien Gewinn bei einem Verkauf nach 10 Jahren, sondern die denkmalgeschützte Immobilie erzielt i.d.R. darüber hinaus eine höhere Mietrendite im Vergleich zu Neubau- oder Bestandsimmobilien. Auch im Falle eines Weiterverkaufs haben Denkmalschutz Immobilien in der Vergangenheit ihre Werthaltigkeit sehr oft unter Beweis gestellt.

Weltweit einzigartig sind auch die steuerlichen Vorteile, die eine Investition in eine Denkmalimmobilie bietet. Im EkStG bieten hier die Paragraphen 7h, i und § 10f die gesetzliche Grundlage für die Tatsache, dass die auf den Kaufpreis der denkmalgeschützten Immobilie anfallenden Sanierungskosten für Kapitalanleger in einem Zeitraum von 12 Jahren zu 100% als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Auch Eigennutzer profitieren bei einem Erwerb von Denkmalimmobilien, denn immerhin noch 90% der Sanierungskosten können innerhalb von 10 Jahren steuerlich vom Kaufpreis der Denkmalschutzimmobilie abgesetzt werden, und machen daher den Traum von einer selbstbewohnten Denkmalimmobilie bezahlbarer.

Denkmalgeschützte Immobilien sind jedoch ein rares Gut. Lediglich 5% aller Gebäude stehen unter Denkmalschutz und erfüllen die Kriterien eines Baudenkmals. Voraussetzungen die nur sehr wenige Kapitalanlagen bieten und eine Investition in eine Denkmalimmobilie so interessant machen.

Detaillierte Begriffsdefinitionen zu denkmalgeschützten Immobilien finden Sie hier!
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Steuervorteil Denkmalschutz

Steuervorteile mit Denkmalschutz Immobilien nutzen

Immobilien unter Denkmalschutz ermöglichen überdurchschnittliche Steuerersparnis bis zu 90 Prozent der Sanierungskosten. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Wer heute bei hoher Steuerprogression einen Steuervorteil erzielen möchte, kann in den Denkmalschutz investieren. Denn der deutsche Staat gewährt Eigentümern von Baudenkmälern einen erheblichen Steuervorteil, wenn sie ein Objekt unter Denkmalschutz erwerben, sanieren und damit für die Nachwelt erhalten. Der Vorteil: Seit 2005 wurden viele Steuerspar-Möglichkeiten, etwa Steuervergünstigungen für Medienfonds etc., vom Staat gestrichen. Ein überdurchschnittlicher Steuervorteil lässt sich heute fast nur noch mit dem Erwerb und der Sanierung von Immobilien unter Denkmalschutz realisieren.

Der Steuervorteil im Denkmalschutz liegt in der so genannten Denkmal-AfA begründet. AfA heißt Absetzung für Abnutzung. Mit der Denkmal-Abschreibung beteiligt sich der deutsche Staat am Erwerb sowie an den Modernisierungs- und Sanierungskosten eines Baudenkmals. Jedoch ist nicht jedes alte Gemäuer eine Denkmalimmobilie. Den Steuervorteil bringen allerdings nur Objekte, deren Denkmalschutz behördlich anerkannt ist und nützen dem Eigentümer damit als direkte Einkommenserhöhung. Voraussetzung: Die Objekte müssen als Denkmal gelistet sein oder in einem behördlich anerkannten Sanierungsgebiet liegen.

Grundlage um den Steuervorteile für Immobilien unter Denkmalschutz sind die §§ 7h, 7i und 10f des Einkommensteuergesetzes. Kapitalanleger, die ihr Baudenkmal vermieten, können den Sanierungsanteil über 12 Jahre vollständig abschreiben. In den ersten acht Jahren beträgt die Denkmalabschreibung je 9 Prozent des Sanierungsanteils, in den darauf folgenden vier Jahren je 7 Prozent. Eigennutzern wird es ermöglicht, die Sanierungskosten über 10 Jahre zu je 9 Prozent als Steuervorteil für Denkmalschutz zu nutzen.

Ein Steuervorteil ist nur ein Argument für den Erwerb einer Immobilie unter Denkmalschutz. Denkmal-Immobilien erfahren meist höhere Wertsteigerungen als Neubau- oder Bestandsimmobilien und erzielen vergleichsweise deutlich höhere Mietrenditen. Ihr Verkauf ist nach zehn Jahren steuerfrei.

Informationen zum Thema: Steuervorteil Denkmalschutz

Steuervorteil Denkmalschutz in Städten

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Steuervorteil Denkmalschutz in Bundesländern

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