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Steuer sparen - Denkmalimmobilien zahlen sich aus
Eigentümer profitieren vor allem von erheblichen Steuervorteilen, wenn das Objekt nach den Vorgaben des Denkmalschutzes saniert wird.
Käufer von denkmalgeschützten Immobilien können Abschreibungen und Darlehenszinsen von der Steuer absetzen und damit bei entsprechender Steuerprogression viel Geld sparen. Wer eine solche Immobilie erwirbt, profitiert also nicht nur von den Mieteinnahmen.
Bei der Anschaffung eines Baudenkmals können die Investitionskosten nicht sofort in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden, sondern der jährliche Wertverlust. Die Absetzung der Abnutzung – kurz AfA – kann dann von der Steuer abgezogen werden in Form von Anschaffungs- und Werbungskosten. Voraussetzung ist, dass das Baudenkmal der Erzielung steuerpflichtiger Einkünfte dient. Wichtig zu wissen ist, dass die Ersparnis bei der Steuer nur auf das Gebäude angewendet werden kann, nicht auf das Grundstück, da sich ein Grundstück nicht abnutzt.
Kapitalanleger, die ihr Baudenkmal vermieten, können den Sanierungsanteil über 12 Jahre vollständig abschreiben. In den ersten acht Jahren beträgt die Denkmalabschreibung je 9 Prozent des Sanierungsanteils. In den darauf folgenden vier Jahren können je 7 Prozent von der Steuer abgezogen werden. Vorteile des EstG für Eigennutzer sind, die Sanierungskosten über 10 Jahre mit Vorteilen bei der Steuer zu je 9 Prozent steuerlich geltend zu machen. Neben Einsparungen bei der Steuer erzielen Baudenkmäler aber meist auch erhebliche Wertsteigerungen, so dass ihre Eigentümer gleich mehrfach finanziell profitieren.
Informationen zum Thema: Steuer
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