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Sanierungskostenanteil

Der Sanierungskostenanteil bei Baudenkmäler

Eine Immobilie unter Denkmalschutz ist meist nicht nur ein sanierungswürdiges Kleinod. Sie kann auch erhebliche Steuervorteile für ihren Eigentümer bringen.

Ob Herrenhaus, Fabrikantenvilla, Fabrik-Loft oder eine Eigentumswohnung in einem ehemaligen Kloster – die Klassifizierung einer Immobilie als Denkmal ist die Voraussetzung, um bei der Wiederherstellung des Objekts steuerlich vom so genannten Sanierungskostenanteil zu profitieren. Ist die Immobilie als Denkmal anerkannt, werden alle Kosten für seine Sanierung als Werbungskosten anerkannt. Diese Kosten nennt man auch Sanierungskosten. Da die meisten Baudenkmäler um die Jahrhundertwende errichtet wurden, ist bei der Sanierung viel zu tun. Oft bleibt nur die Fassade eines Objekts stehen – alles Andere wird modernisiert.

Damit geht ein hoher Sanierungskostenanteil. Sanierungskosten können Kapital-Anleger über die Denkmalschutz-AfA acht Jahre lang mit je neun Prozent und vier weitere Jahre lang mit je sieben Prozent steuerlich geltend machen. Eigennutzern steht diese Möglichkeit für zehn Jahre mit einer Abschreibung von 9 Prozent pro Jahr offen. Je höher der Sanierungskostenanteil eines Gebäudes ist, umso höher sind damit auch die Werbungskosten.

Oft liegt der Sanierungskostenanteil eines Baudenkmals zwischen 60 und 80 Prozent. Ein höherer Sanierungskostenanteil ist recht selten. Der Sanierungskostenanteil ist ein erheblicher Kostenfaktor beim Erhalt von Denkmal-Immobilien. Damit dieser steuerlich anerkannt wird, muss sichergestellt sein, dass das Sanierungsobjekt tatsächlich ein Baudenkmal ist.

Informationen zum Thema: Sanierungskostenanteil

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