Glossar

Denkmalschutz Immobilien

Denkmalgeschützte Immobilien bieten dem Investor nicht nur die Sicherheit einer Sachwertinvestition, einen steuerfreien Gewinn bei einem Verkauf nach 10 Jahren, sondern die denkmalgeschützte Immobilie erzielt i.d.R. darüber hinaus eine höhere Mietrendite im Vergleich zu Neubau- oder Bestandsimmobilien. Auch im Falle eines Weiterverkaufs haben Denkmalschutz Immobilien in der Vergangenheit ihre Werthaltigkeit sehr oft unter Beweis gestellt.

Weltweit einzigartig sind auch die steuerlichen Vorteile, die eine Investition in eine Denkmalimmobilie bietet. Im EkStG bieten hier die Paragraphen 7h, i und § 10f die gesetzliche Grundlage für die Tatsache, dass die auf den Kaufpreis der denkmalgeschützten Immobilie anfallenden Sanierungskosten für Kapitalanleger in einem Zeitraum von 12 Jahren zu 100% als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Auch Eigennutzer profitieren bei einem Erwerb von Denkmalimmobilien, denn immerhin noch 90% der Sanierungskosten können innerhalb von 10 Jahren steuerlich vom Kaufpreis der Denkmalschutzimmobilie abgesetzt werden, und machen daher den Traum von einer selbstbewohnten Denkmalimmobilie bezahlbarer.

Denkmalgeschützte Immobilien sind jedoch ein rares Gut. Lediglich 5% aller Gebäude stehen unter Denkmalschutz und erfüllen die Kriterien eines Baudenkmals. Voraussetzungen die nur sehr wenige Kapitalanlagen bieten und eine Investition in eine Denkmalimmobilie so interessant machen.

Detaillierte Begriffsdefinitionen zu denkmalgeschützten Immobilien finden Sie hier!
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Renditeobjekte

Renditeobjekte - Immobilien unter Denkmalschutz als attraktive Altersvorsorge

Überdurchschnittliche Steuerspar-Möglichkeiten für denkmalgeschützte Häuser – Bis zu 90 Prozent der Sanierungskosten steuerlich absetzbar

Längst nicht alle Immobilien sind Renditeobjekte, wenngleich Immobilien ein sinnvoller Bestandteil in jedem Portfolio sein können. Eine der finanziell attraktivsten Investments ist der Erwerb denkmalgeschützter Häuser: Baudenkmäler sind sehr häufig Renditeobjekte mit Renditen von acht Prozent pro Jahr bei entsprechender Steuerprogression. Denn für Baudenkmäler als Renditeobjekte erhält der Eigentümer überdurchschnittlich hohe Steuern zurück. Sobald das Objekt als Baudenkmal behördlich anerkannt sind, können die Sanierungskosten für das Objekt zum größten Teil steuerlich geltend gemacht werden.

Die so genannte Denkmalschutz-AfA macht aus Baudenkmälern Renditeobjekte. Kapitalanleger können mittels Abschreibung die Sanierungskosten für denkmalgeschützte Häuser über 12 Jahre steuerlich geltend machen, einem Eigennutzer räumt die Steuerbehörde diese Möglichkeit für 10 Jahre ein. Die Kapitalanlage in andere Immobilien ermöglicht Abschreibungen in diesem Umfang nicht: Während Bestandsimmobilien und Neubauten lediglich pro Jahr 2 bzw. 2,5 Prozent an steuerlichen Abschreibungen ermöglichen, umfasst die Abschreibung der Sanierungskosten eigengenutzter Denkmal-Immobilien binnen zehn Jahren 90 Prozent. Denkmalschutz-Immobilien sind aber auch aus anderen Gründen meist attraktive Renditeobjekte.

In guter Lage und hochwertig saniert erfahren Denkmalschutz-Immobilien überdurchschnittliche Wertsteigerungen. Das ist eine Seltenheit auf dem Immobilienmarkt. Renditeobjekte sind Denkmal-Immobilien auch durch die Miet-Renditen, die meist höher sind als bei vermieteten Neubauten oder Bestandsimmobilien. Außerdem sind die Immobilien nach zehn Jahren steuerfrei veräußerbar. Diese Faktoren machen Baudenkmäler zu attraktiven Renditeobjekten zu einer der attraktivsten Geldanlagen, die derzeit in Deutschland möglich ist.

Informationen zum Thema: Renditeobjekte

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Kundenstimmen

» Die Investition in Baudenkmäler ist mehr als ein Rechenbeispiel zur Steuersenkung. Events wie die weiter lesen)
Max Eisen
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