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Mietpool
Absicherung mit Mietpool gegen ausbleibende Mieten
Überdurchschnittliche Steuerspar-Möglichkeiten für denkmalgeschützte Häuser – Bis zu 90 Prozent der Sanierungskosten steuerlich absetzbar
Überdurchschnittliche Steuerspar-Möglichkeiten für denkmalgeschützte Häuser – Bis zu 90 Prozent der Sanierungskosten steuerlich absetzbar
In einem Mietpool werden alle Netto-Mieteinnahmen der Mitglieder dieses Pools gesammelt und anschließend an die jeweiligen Eigentümer des Objekts ausgezahlt. Die Höhe des auszahlbaren Betrages richtet sich nach dem Anteil der Wohn- bzw. Nutzfläche des Eigentümers am gesamten Objekt. Mit dem Mietpool kann also das wirtschaftliche Risiko eines Mietausfalls gleichmäßig auf alle Eigentümer verteilt werden. Für die Auszahlung von Mitteln aus dem Mietpool spielt es keine Rolle, ob das Objekt gerade vermietet ist oder nicht.
Der Mietpool wird von einem Verwaltungsunternehmen bestritten. Oft besteht ein Mietpool bereits beim Erwerb einer Eigentumswohnung. Der Mietpool ist eine Absicherung vor Mietausfällen. Immobilien wie Baudenkmäler ermöglichen darüber hinaus überdurchschnittliche Renditen durch die Denkmal-AfA: Kapitalanleger können mittels Abschreibung die Sanierungskosten für denkmalgeschützte Häuser über 12 Jahre steuerlich geltend machen, einem Eigennutzer räumt die Steuerbehörde diese Möglichkeit für 10 Jahre ein. Während Bestandsimmobilien und Neubauten lediglich pro Jahr 2 bzw. 2,5 Prozent an steuerlichen Abschreibungen ermöglichen, umfasst die Abschreibung der Sanierungskosten eigengenutzter Denkmal-Immobilien binnen zehn Jahren 90 Prozent.
Informationen zum Thema: Mietpool
Mietpool in Städten
Mietpool in Bundesländern
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