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Kapitalanlage Immobilien
Baudenkmäler - Kapitalanlage Immobilien - besonders lohnend
Denkmalschutz-AfA ermöglicht überdurchschnittliche Steuerspar-Möglichkeiten für denkmalgeschützte Häuser im Vergleich zu Alt- und Neubauten durch Abschreibung der Sanierungskosten. Immobilien bieten außerdem Inflationsschutz und erfahren oft attraktive Wertsteigerungen
Eine Kapitalanlage in Immobilien gehört in jeden Anlage- und Vorsorgemix. Die Möglichkeiten, als Kapitalanlage in Immobilien zu investieren sind dabei sehr vielfältig. Eine der finanziell attraktivsten Investments ist der Erwerb denkmalgeschützter Häuser: Sobald diese als Baudenkmal behördlich anerkannt sind, ermöglichen sie ihrem Besitzer attraktive Steuersparmöglichkeiten durch die Abschreibung der Sanierungskosten für das Objekt. Der deutsche Staat, der vielfach finanziell nicht in der Lage zu adäquatem Denkmalschutz ist, belohnt damit die Kapitalanlage in diese Art Immobilien steuerlich und unterstützt damit den Erhalt der Objekte für künftige Generationen.
Gesetzliche Grundlagen der Abschreibung der Sanierungskosten für eine Kapitalanlage in Immobilien unter Denkmalschutz sind die §§ 7h und 7i EStG sowie $10f (Einkommensteuergesetz). Kapitalanleger können mittels Abschreibung die Sanierungskosten für denkmalgeschützte Häuser über 12 Jahre steuerlich geltend machen, einem Eigennutzer räumt die Steuerbehörde diese Möglichkeit für 10 Jahre ein. Die Kapitalanlage in andere Immobilien ermöglicht Abschreibungen in diesem Umfang nicht: Während Bestandsimmobilien und Neubauten lediglich pro Jahr 2 bzw. 2,5 Prozent an steuerlichen Abschreibungen ermöglichen, umfasst die Abschreibung der Sanierungskosten eigengenutzter Denkmal-Immobilien binnen zehn Jahren 90 Prozent.
Gesetzliche Grundlagen der Abschreibung der Sanierungskosten für eine Kapitalanlage in Immobilien unter Denkmalschutz sind die §§ 7h und 7i EStG sowie $10f (Einkommensteuergesetz): Kapitalanleger können mittels Abschreibung die Sanierungskosten für denkmalgeschützte Häuser über 12 Jahre steuerlich geltend machen, einem Eigennutzer räumt die Steuerbehörde diese Möglichkeit für 10 Jahre ein. Die Kapitalanlage in andere Immobilien ermöglicht Abschreibungen in diesem Umfang nicht: Während Bestandsimmobilien und Neubauten lediglich pro Jahr 2 bzw. 2,5 Prozent an steuerlichen Abschreibungen ermöglichen, umfasst die Abschreibung der Sanierungskosten eigengenutzter Denkmal-Immobilien binnen zehn Jahren 90 Prozent.
Informationen zum Thema: Kapitalanlage Immobilien
Kapitalanlage Immobilien in Städten
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