Glossar

Denkmalschutz Immobilien

Denkmalgeschützte Immobilien bieten dem Investor nicht nur die Sicherheit einer Sachwertinvestition, einen steuerfreien Gewinn bei einem Verkauf nach 10 Jahren, sondern die denkmalgeschützte Immobilie erzielt i.d.R. darüber hinaus eine höhere Mietrendite im Vergleich zu Neubau- oder Bestandsimmobilien. Auch im Falle eines Weiterverkaufs haben Denkmalschutz Immobilien in der Vergangenheit ihre Werthaltigkeit sehr oft unter Beweis gestellt.

Weltweit einzigartig sind auch die steuerlichen Vorteile, die eine Investition in eine Denkmalimmobilie bietet. Im EkStG bieten hier die Paragraphen 7h, i und § 10f die gesetzliche Grundlage für die Tatsache, dass die auf den Kaufpreis der denkmalgeschützten Immobilie anfallenden Sanierungskosten für Kapitalanleger in einem Zeitraum von 12 Jahren zu 100% als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Auch Eigennutzer profitieren bei einem Erwerb von Denkmalimmobilien, denn immerhin noch 90% der Sanierungskosten können innerhalb von 10 Jahren steuerlich vom Kaufpreis der Denkmalschutzimmobilie abgesetzt werden, und machen daher den Traum von einer selbstbewohnten Denkmalimmobilie bezahlbarer.

Denkmalgeschützte Immobilien sind jedoch ein rares Gut. Lediglich 5% aller Gebäude stehen unter Denkmalschutz und erfüllen die Kriterien eines Baudenkmals. Voraussetzungen die nur sehr wenige Kapitalanlagen bieten und eine Investition in eine Denkmalimmobilie so interessant machen.

Detaillierte Begriffsdefinitionen zu denkmalgeschützten Immobilien finden Sie hier!
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Immobilien Denkmalschutz

Knapp 5 Prozent an Immobilien unter Denkmalschutz in Deutschland

Die Behandlung von Immobilien unter Denkmalschutz richtet sich steuergesetzlich danach, ob das Objekt in die Denkmalliste eingetragen ist.

Ist diese Voraussetzung erfüllt, kommen dem Besitzer viele Steuervergünstigungen zu Gute. Denkmal Immobilien bieten schon aus diesem Grund einen hohen Kaufanreiz für Investoren. Das Einkommenssteuerrecht bietet mehrere Möglichkeiten, die Steuerschuld auf Grund von Aufwendungen für Immobilien unter Denkmalschutz zu mindern.

Bei dem Erwerb und Erhalt von Immobilien unter Denkmalschutz können für einen befristeten Zeitrahmen alle Anschaffungs- und Herstellungskosten abgeschrieben werden, sofern sie mit dem Amt für Denkmalschutz abgesprochen sind. Das Einkommenssteuerrecht biete für Immobilien unter Denkmalschutz eine Sonderbehandlung vom Erhaltungsaufwand und/oder einen Sonderausgabenabzug an. Unsere Experten beraten Sie auf der Basis ihrer mehrjährigen Erfahrung im Bereich des Denkmalschutzes und deren steuerlichen Behandlung.

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Informationen zum Thema: Immobilien Denkmalschutz

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