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Immobilien Denkmalschutz

Knapp 5 Prozent an Immobilien unter Denkmalschutz in Deutschland

Die Behandlung von Immobilien unter Denkmalschutz richtet sich steuergesetzlich danach, ob das Objekt in die Denkmalliste eingetragen ist.

Ist diese Voraussetzung erfüllt, kommen dem Besitzer viele Steuervergünstigungen zu Gute. Denkmal Immobilien bieten schon aus diesem Grund einen hohen Kaufanreiz für Investoren. Das Einkommenssteuerrecht bietet mehrere Möglichkeiten, die Steuerschuld auf Grund von Aufwendungen für Immobilien unter Denkmalschutz zu mindern.

Bei dem Erwerb und Erhalt von Immobilien unter Denkmalschutz können für einen befristeten Zeitrahmen alle Anschaffungs- und Herstellungskosten abgeschrieben werden, sofern sie mit dem Amt für Denkmalschutz abgesprochen sind. Das Einkommenssteuerrecht biete für Immobilien unter Denkmalschutz eine Sonderbehandlung vom Erhaltungsaufwand und/oder einen Sonderausgabenabzug an. Unsere Experten beraten Sie auf der Basis ihrer mehrjährigen Erfahrung im Bereich des Denkmalschutzes und deren steuerlichen Behandlung.

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Informationen zum Thema: Immobilien Denkmalschutz

Immobilien Denkmalschutz in Städten

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Immobilien Denkmalschutz in Bundesländern

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Dr. Josef A.
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