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Immobilie Denkmalschutz
Nur 5 Prozent deutscher Immobilien sind Denkmalschutzimmobilien
Eine Immobilie unter Denkmalschutz ist meist nicht nur ein sanierungswürdiges Kleinod. Sie kann auch erhebliche Steuervorteile für ihren Eigentümer bringen.
Ob Herrenhaus, Fabrikantenvilla, Fabrik-Loft oder eine Eigentumswohnung in einem ehemaligen Kloster – viele alte Zeugnisse deutscher Baukunst werden heute saniert und für die Nachwelt erhalten. Eine solche Immobilie steht dann in Deutschland unter Denkmalschutz. Es sind seltene Kleinode, die nur 5 Prozent aller deutschen Immobilien ausmachen. Der Wert einer Immobilie unter Denkmalschutz steigt deshalb meist im Laufe der Jahre an. Das Baudenkmal sichert seinem Eigentümer zugleich noch attraktive Steuervorteile.
Damit belohnt der Staat privates Engagement in Denkmalschutz-Objekte. Kapital-Anleger können über die Denkmalschutz-AfA die Investitionskosten für die Werterhaltung der Immobilie, die unter Denkmalschutz steht, acht Jahre lang mit je neun Prozent und vier weitere Jahre lang mit je sieben Prozent steuerlich geltend machen. Eigennutzern steht diese Möglichkeit für zehn Jahre mit einer Abschreibung von 9 Prozent pro Jahr offen.
Eine Immobilie unter Denkmalschutz bietet nicht nur steuerliche Vorteile. Sie ist meist zentral gelegen, vermittelt nach der Sanierung ein besonderes Wohngefühl inmitten von Stuck-Decken, Erkern, schmiedeeisernen Geländern, hohen Gewölben oder ähnlichen liebevoll sanierten Stil-Elementen, die mit modernen Design-Elementen harmonisch kombiniert werden. Die Sanierung einer Immobilie unter Denkmalschutz muss allerdings von Experten durchgeführt werden, um wertvolle Elemente nicht unwiederbringlich zu zerstören. Das Amt für Denkmalschutz muss jede bauliche Veränderung an der Immobilie im Rahmen der Maßnahmen zum Denkmalschutz VOR Baubeginn genehmigen.
Informationen zum Thema: Immobilie Denkmalschutz
Immobilie Denkmalschutz in Städten
Immobilie Denkmalschutz in Bundesländern
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