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Grundsteuer

Bei Baudenkmälern Erlass der Grundsteuer möglich

Doch das ist nicht der einzige Vorteil eines Objekts unter Denkmalschutz. Eigentümer profitieren vor allem von erheblichen Steuervorteilen, wenn das Objekt nach den Vorgaben des Denkmalschutzes saniert wird.

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf jede Art von Grundbesitz. Bundesweit existieren einheitliche Grundsätze zur Berechnung der Grundsteuer, doch jede Gemeinde kann die Grundsteuer in unterschiedlicher Höhe erheben. Doch der Fiskus räumt dem Besitzer gerade von Baudenkmälern Möglichkeiten ein, einen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Wenn die Kosten zur Erhaltung eines Kulturdenkmals die erzielbaren Erträge übersteigen, muss die Gemeinde die Grundsteuer auf Antrag des Eigentümers der Denkmal-Immobilie erlassen. Auf diesen Steuererlass besteht gemäß Grundsteuergesetz ein Rechtsanspruch. Eine weitere Voraussetzung für das Erlassen der Grundsteuer für denkmalgeschützte Immobilien können verminderte Erträge sein.

Grundsätzlich werden Denkmal-Immobilien anders bewertet als herkömmliche Objekte. Die besonderen wertmindernden Auswirkungen des Denkmalschutzes als Konsequent der Erhaltungspflicht und des Veränderungsverbots an der bestehenden Bausubstanz werden pauschal durch einen Abschlag am Grundstückswert berücksichtigt. Das hat eine Senkung der Grundsteuer zur Folge. Sie ist davon abhängig, ob das komplette Objekt unter Denkmalschutz steht oder nur ein Teil. Ein komplett denkmalgeschütztes Objekt kann in der Regel einen Abschlag von in der Regel 5 Prozent der Grundsteuer bringen. Die Anträge auf Erlass bzw. Senkung der Grundsteuer müssen fristgerecht gestellt werden.

Der Vorteil von Baudenkmälern liegt aber weniger in der Senkung oder dem Erlass der Grundsteuer sondern an Einkommensteuer-Ersparnissen: Kapitalanleger, die ihr Baudenkmal vermieten, können den Sanierungsanteil über 12 Jahre vollständig abschreiben. In den ersten acht Jahren beträgt die Denkmalabschreibung je 9 Prozent des Sanierungsanteils, in den darauf folgenden vier Jahren je 7 Prozent. Vorteile des EstG für Eigennutzer sind, die Sanierungskosten über 10 Jahre mit Steuervorteilen zu je 9 Prozent steuerlich geltend zu machen.

Informationen zum Thema: Grundsteuer

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