Glossar

Denkmalschutz Immobilien

Denkmalgeschützte Immobilien bieten dem Investor nicht nur die Sicherheit einer Sachwertinvestition, einen steuerfreien Gewinn bei einem Verkauf nach 10 Jahren, sondern die denkmalgeschützte Immobilie erzielt i.d.R. darüber hinaus eine höhere Mietrendite im Vergleich zu Neubau- oder Bestandsimmobilien. Auch im Falle eines Weiterverkaufs haben Denkmalschutz Immobilien in der Vergangenheit ihre Werthaltigkeit sehr oft unter Beweis gestellt.

Weltweit einzigartig sind auch die steuerlichen Vorteile, die eine Investition in eine Denkmalimmobilie bietet. Im EkStG bieten hier die Paragraphen 7h, i und § 10f die gesetzliche Grundlage für die Tatsache, dass die auf den Kaufpreis der denkmalgeschützten Immobilie anfallenden Sanierungskosten für Kapitalanleger in einem Zeitraum von 12 Jahren zu 100% als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Auch Eigennutzer profitieren bei einem Erwerb von Denkmalimmobilien, denn immerhin noch 90% der Sanierungskosten können innerhalb von 10 Jahren steuerlich vom Kaufpreis der Denkmalschutzimmobilie abgesetzt werden, und machen daher den Traum von einer selbstbewohnten Denkmalimmobilie bezahlbarer.

Denkmalgeschützte Immobilien sind jedoch ein rares Gut. Lediglich 5% aller Gebäude stehen unter Denkmalschutz und erfüllen die Kriterien eines Baudenkmals. Voraussetzungen die nur sehr wenige Kapitalanlagen bieten und eine Investition in eine Denkmalimmobilie so interessant machen.

Detaillierte Begriffsdefinitionen zu denkmalgeschützten Immobilien finden Sie hier!
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Denkmalschutz Investition

Denkmalschutz Investition: Attraktive Steuervorteile bis zu 90 Prozent

Ob Villa, Stadthaus oder Schloss: Der deutsche Staat gewährt im Rahmen von Maßnahmen zum Denkmalschutz überdurchschnittliche Steuervorteile für Kapitalanleger und Selbstnutzer von Baudenkmälern. Für eine Denkmalschutz Investition müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Wer heute in Deutschland eine Denkmalschutz Investition tätigt, kann über die Denkmal-Abschreibung besonders hohe Steuervorteile genießen: Mit der Denkmal-Abschreibung beteiligt sich der deutsche Staat am Erwerb sowie an den Modernisierungs- und Sanierungskosten eines Baudenkmals – egal ob es ein Schloss, eine Villa, eine ehemalige Fabrikhalle oder eine Stadthaus ist. Jedoch ist nicht jedes alte Gemäuer eine Denkmalimmobilie. Nur eine Denkmalschutz Investition in ein Objekt, dessen Denkmalschutz behördlich anerkannt ist, bringt Steuervorteile. Es muss als Denkmal gelistet sein oder in einem behördlich anerkannten Sanierungsgebiet liegen.

Im Rahmen der Denkmalschutz Investition bedeuten Steuervorteile, dass jeder steuerpflichtige Eigentümer seine individuelle Einkommensteuerlast senken kann: Kapitalanleger, die ihr Baudenkmal vermieten, können den Sanierungsanteil über 12 Jahre vollständig abschreiben. In den ersten acht Jahren beträgt die Denkmalabschreibung je 9 Prozent des Sanierungsanteils, in den darauf folgenden vier Jahren je 7 Prozent. Eigennutzern ermöglicht eine Denkmalschutz Investition, die Sanierungskosten über 10 Jahre mit Steuervorteilen zu je 9 Prozent steuerlich geltend zu machen – in Summe also 90 Prozent.

Über die Denkmal-Abschreibung stellt der Staat mit der Denkmalschutz Investition sicher, dass erhaltenswerte Denkmäler saniert und für die Nachwelt erhalten werden. Der deutsche Staat kann sich den Denkmalschutz vielfach nicht mehr angemessen leisten und gewährt dafür Steuervorteile, um privates Engagement zu fördern. Eine Denkmalschutz Investition bietet aber mehr als Steuervorteile. Im Rahmen von Wohnbau-Programmen oder regionaler Denkmalförderungsmaßnahmen kann der Eigentümer zusätzliche finanzielle Mittel beantragen. Darauf besteht allerdings kein Rechtsanspruch.

Informationen zum Thema: Denkmalschutz Investition

Denkmalschutz Investition in Städten

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