Glossar

Denkmalschutz Immobilien

Denkmalgeschützte Immobilien bieten dem Investor nicht nur die Sicherheit einer Sachwertinvestition, einen steuerfreien Gewinn bei einem Verkauf nach 10 Jahren, sondern die denkmalgeschützte Immobilie erzielt i.d.R. darüber hinaus eine höhere Mietrendite im Vergleich zu Neubau- oder Bestandsimmobilien. Auch im Falle eines Weiterverkaufs haben Denkmalschutz Immobilien in der Vergangenheit ihre Werthaltigkeit sehr oft unter Beweis gestellt.

Weltweit einzigartig sind auch die steuerlichen Vorteile, die eine Investition in eine Denkmalimmobilie bietet. Im EkStG bieten hier die Paragraphen 7h, i und § 10f die gesetzliche Grundlage für die Tatsache, dass die auf den Kaufpreis der denkmalgeschützten Immobilie anfallenden Sanierungskosten für Kapitalanleger in einem Zeitraum von 12 Jahren zu 100% als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Auch Eigennutzer profitieren bei einem Erwerb von Denkmalimmobilien, denn immerhin noch 90% der Sanierungskosten können innerhalb von 10 Jahren steuerlich vom Kaufpreis der Denkmalschutzimmobilie abgesetzt werden, und machen daher den Traum von einer selbstbewohnten Denkmalimmobilie bezahlbarer.

Denkmalgeschützte Immobilien sind jedoch ein rares Gut. Lediglich 5% aller Gebäude stehen unter Denkmalschutz und erfüllen die Kriterien eines Baudenkmals. Voraussetzungen die nur sehr wenige Kapitalanlagen bieten und eine Investition in eine Denkmalimmobilie so interessant machen.

Detaillierte Begriffsdefinitionen zu denkmalgeschützten Immobilien finden Sie hier!
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Denkmalschutz in Potsdam

Platz 8 der 110 weltweit schönsten historischen Orte - Denkmalschutz in Potsdam

Potsdam ist ein großer und bedeutender Markt für Baudenkmäler, weil die Stadt sich stark um die Sanierung des Stadtbildes bemüht und Eigentümer in diesem Bestreben stark unterstützt.

Einen großen Teil der Attraktivität Potsdams machen die zahlreichen, wunderschönen Denkmal-Immobilien der Stadt aus. Sogar die Stadtverwaltung steht unter Denkmalschutz in Potsdam. Viele Objekte der Innenstadt erstrahlen bereits in neuem Glanz. Doch die Landeshauptstadt Brandenburgs kann nicht alle Objekte, die unter Denkmalschutz in Potsdam stehen, allein erhalten und sanieren. Deshalb wird der private Denkmalschutz in Potsdam finanziell erheblich unterstützt:

Der Fiskus subventioniert die Werterhaltung von Immobilien, die unter Denkmalschutz in Potsdam stehen mit Steuergeldern, die Sie durch Abschreibungen erhalten: Kapitalanleger können mittels Denkmalschutzabschreibung über 12 Jahre den gesamten Sanierungsanteil der unter Denkmalschutz in Potsdam stehenden Objekte abschreiben, einem Eigennutzer räumt die Denkmalschutzabschreibung diese Möglichkeit für 10 Jahre ein.

Der Kauf einer Denkmal-Immobilie unterscheidet sich jedoch vom Erwerb einer konventionellen Immobilie. Das Amt für Denkmalschutz in Potsdam muss das Objekt als Denkmal anerkannt haben. Der Käufer eines Baudenkmals muss spätestens dann mit dem Amt für Denkmalschutz in Potsdam in Kontakt treten, wenn er das Baudenkmal oder Teile davon beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort bringen möchte. Das Amt für Denkmalschutz in Potsdam muss jede dieser Maßnahmen vorab genehmigen. Der Denkmalschutz umfasst bei Denkmal-Immobilien in Potsdam nicht nur die Fassade, sondern auch das Gebäude-Innere sowie Nebengebäude und Nebenanlagen. Für Denkmal-Besitzer bietet das Amt für Denkmalschutz in Potsdam zahlreiche Dienstleistungen an wie Beratung, Zuwendungen für Restaurierung, Ausstellen von Steuerbescheinigungen, Einsicht in die Denkmalkarte und die Denkmalliste und das Ausstellen der Denkmalplakette.

Informationen zum Thema: Denkmalschutz in Potsdam

Denkmalschutz in Potsdam in Städten

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Kundenstimmen

» Die Investition in Baudenkmäler ist mehr als ein Rechenbeispiel zur Steuersenkung. Events wie die weiter lesen)
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