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Denkmalschutz AfA
Attraktive Steuerabschreibung (Denkmalschutz AfA) für Baudenkmäler
Höhere Abschreibungs- und Steuerspar-Möglichkeiten mit denkmalgeschützten Immobilien im Vergleich zu Alt- und Neubauten
AfA bedeutet Absetzung für Abnutzung. Die Denkmalschutz-AfA ist eine besondere Form der steuerlichen Absetzung von Investitions- und Instandhaltungskosten von denkmalgeschützten Immobilien. Mit der Denkmalschutz-AfA belohnt der deutsche Staat Kapitalanleger und Eigentümer, die Baudenkmäler in Deutschland sanieren und damit für künftige Generationen sichern – egal ob Luxusvilla, Mehrfamilien-Objekt oder Stadthaus.
Gesetzliche Grundlagen der Denkmalschutz-AfA sind die $$ 7h und 7i EStG (Einkommensteuergesetz): Kapitalanleger können mittels Denkmalschutz-AfA über 12 Jahre den gesamten Sanierungsanteil des Baudenkmals abschreiben, einem Eigennutzer räumt die Denkmalschutz-AfA diese Möglichkeit für 10 Jahre in. Während Bestandsimmobilien und Neubauten lediglich pro Jahr 2 bzw. 2,5 Prozent an steuerlichen Abschreibungen ermöglichen, können die Sanierungskosten eigen genutzter Denkmal-Immobilien binnen zehn Jahren zu 90 Prozent steuerlich geltend gemacht werden.
Denn im Detail können Kapital-Anleger über die Denkmalschutz-AfA die Investition in die Werterhaltung der denkmalgeschützten Immobilie acht Jahre lang mit je neun Prozent und vier weitere Jahre lang mit je sieben Prozent steuerlich geltend machen. Die Denkmalschutz-AfA unterstützt Besitzer von Denkmalschutz-Immobilien bei der Erhaltung ihres Baudenkmals. Der deutsche Staat stellt damit sicher, dass die Baudenkmäler in Deutschland für die Zukunft erhalten werden.
Informationen zum Thema: Denkmalschutz AfA
» Gut zwei Jahre ist es nun her, dass ich bei Ihnen ein denkmalgeschütztes Objekt in Köln erworben habe. Ich möchte mic... (weiter lesen) «
Dr. Andreas Freiburg (Kaufmännischer Angestellter)
Wir präsentieren Ihnen in unserem Portfolio interessante Denkmal Immobilien, die unter Denkmalschutz in Bayern stehen oder auch historische Gebäude, die als Denkmal Immobilie in NRW gelistet sind
Mehr erfahrenFinanziell wird der Denkmalschutz in Deutschland auf einmalige Art und Weise gefördert. Gesetzliche Grundlagen dafür sind die $$ 7h und 7i EStG (Einkommensteuergesetz).
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