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Denkmalschutz Frankfurt
Denkmalschutz in Frankfurt - imposante Baudenkmäler leben auf
Umfassende Betreuung und Beratung leistet die Abteilung „Praktische Bau- und Kunstdenkmalpflege“ des Landesamtes für Denkmalpflege für private, gewerbliche und öffentliche Eigentümer.
Denkmalschutz in Frankfurt bedeutet die Sicherung und Erhaltung eines im Bundesvergleich durchschnittlichen Bestands an Denkmälern. Doch das Engagement Frankfurts ist überdurchschnittlich groß, deshalb ist der Denkmalschutz in Frankfurt auch besonders gelungen. Die Stadt, die in den letzten Tagen des Zweiten Weltkriegs stark zerstört wurde – zum Beispiel wurde das Geburtshaus von Johann Wolfgang Goethe noch bei einem der letzten Luftangriffe nahezu vollständig in Schutt und Asche gelegt –, erfreut sich eines originalgetreuen Wiederaufbaus. Der Stadtteil Sachsenhausen ist nur ein beredtes Beispiel dieser augenfälligen Entwicklung. Hier erstrahlen zahlreiche Villen und Herrenhäuser in neuem Glanz.
Denkmalschutz in Frankfurt bedeutet ein überdurchschnittliches Engagement seiner Bürger. Obwohl Frankfurt eine klassische Pendlerstadt und zugleich für die meisten seiner Bewohner lediglich eine berufliche Zwischenstation ist, engagieren sich hier besonders viele Privatleute. Dieses hohe Engagement für den Denkmalschutz in Frankfurt ist möglich, weil in der deutschen Bankenmetropole das Haushaltsnettoeinkommen überdurchschnittlich hoch ist, so dass sich seine Bürger das Engagement für Denkmalschutz nicht nur leisten wollen, sondern auch leisten können.
Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen ist für den Denkmalschutz in Frankfurt verantwortlich ist und ist damit auch Anlaufstelle für Privateigentümer an denkmalgeschützten Objekten. Es regelt alle fachlichen Belange rund um den Schutz der Kulturdenkmäler Hessens. Das Landesamt für Denkmalpflege leistet u.a. umfangreiche Beratungen für Eigentümer von Denkmälern, die den Denkmalschutz in Frankfurt und Hessen unterstützen wollen und gewährt finanzielle Zuwendungen – vor allem im Form erheblicher Steuervorteile. Kapital-Anleger können die Investition in die Sanierung einer unter Denkmalschutz in Frankfurt stehenden Immobilie acht Jahre lang mit je neun Prozent und vier weitere Jahre lang mit je sieben Prozent steuerlich geltend machen. Einem Eigennutzer räumt die Denkmalschutz-AfA diese Möglichkeit für 10 Jahre ein mit jeweils 9 Prozent. Voraussetzung ist die Einstufung des Objekts als Denkmal und die Einhaltung aller Auflagen rund um Erwerb und Erhaltung von Objekten, die unter Denkmalschutz in Frankfurt stehen.
Informationen zum Thema: Denkmalschutz Frankfurt
Denkmalschutz Frankfurt in Städten
Denkmalschutz Frankfurt in Bundesländern
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