Erläuterungen: Denkmalgeschützte Immobilie - Denkmalgeschützte Immobilien - Denkmalimmobilie - Denkmalimmobilien - Denkmalschutz Immobilien

Eigene Gesetzgebung bei Denkmalschutz in den einzelnen Bundesländern

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Die Vorteile der denkmalgeschützten Immobilie auf einen Blick:

Bis zu 90% des Kaufpreises steuerlich absetzbar
Beteiligung des Finanzamtes am Kauf von bis zu 35% des Kaufpreises
Gewinne nach 10 Jahren steuerfrei
Abgeltungssteuerfrei
Nachsteuerrendite von bis zu 8% p.a.

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Denkmalgeschützte Immobilien

Verkauf und Marketing:


Herr Joachim Bongard

Kostenfrei unter: 0800 91 91 914
Mobil: 0160 907 956 51

Der Denkmalschutz in Deutschland übernimmt eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe mit dem Schutz und der Erhaltung historischer Gebäude.

Dem Denkmalschutz ist es zu verdanken, dass viele architektonische Zeitzeugen vom Leben und Wirken unserer Vorfahren erzählen.

Viele alte Gebäude sind es Wert, erhalten und saniert zu werden. Und das nicht nur aus historisch-kultureller Sicht. Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, bieten Investoren einzigartige Möglichkeiten der Steuerersparnis. Der Staat beteiligt sich in Form von Steuervorteilen für den Anleger und Eigennutzer am Immobilienkauf und -erhalt.

Es gibt viele Beweggründe, in Denkmalschutz Immobilien zu investieren. Für die einen ist es der Charme, den diese Gebäude ausstrahlen, für die anderen der Reiz, ein verfallenes Gebäude zu neuem Leben zu erwecken und wiederum andere sehen in der Denkmalimmobilie ein rentables Anlageobjekt. Was immer Sie dazu bewegt, sich für denkmalgeschützte Immobilien zu interessieren – wir sind der richtige Ansprechpartner für Sie und bieten Ihnen unter Das-baudenkmal.de umfassende Informationen über diesen speziellen Immobilienmarkt.

Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, müssen gewisse Anforderungen erfüllen, um vom Amt für Denkmalschutz als „erhaltungswürdig“ gelistet zu werden. Nur Objekte, die diese Voraussetzung erfüllen, eignen sich als Steuersparmodell. Für Bauten, die unter Denkmalschutz stehen, können die kompletten Sanierungskosten über mehrere Jahre hinweg vollständig als Werbungskosten abgesetzt werden. So wird aus einer unter Denkmalschutz stehenden Immobilie eine rentable Kapitalanlage. Abgeschrieben werden können allerdings ausschließlich Sanierungsmaßnahmen, die zuvor vom Denkmalamt genehmigt wurden.

Auf unseren Seiten finden Sie wertvolle Informationen rund um den Denkmalschutz. Wir klären Sie über die verschiedenen Abschreibungsarten, Gesetzestexte zum Denkmalschutz und zum Erbbaurecht auf und präsentieren Ihnen attraktive Anlageobjekte mit guten Renditeaussichten

Informationen zum Thema: Denkmalschutz