Glossar

Denkmalschutz Immobilien

Denkmalgeschützte Immobilien bieten dem Investor nicht nur die Sicherheit einer Sachwertinvestition, einen steuerfreien Gewinn bei einem Verkauf nach 10 Jahren, sondern die denkmalgeschützte Immobilie erzielt i.d.R. darüber hinaus eine höhere Mietrendite im Vergleich zu Neubau- oder Bestandsimmobilien. Auch im Falle eines Weiterverkaufs haben Denkmalschutz Immobilien in der Vergangenheit ihre Werthaltigkeit sehr oft unter Beweis gestellt.

Weltweit einzigartig sind auch die steuerlichen Vorteile, die eine Investition in eine Denkmalimmobilie bietet. Im EkStG bieten hier die Paragraphen 7h, i und § 10f die gesetzliche Grundlage für die Tatsache, dass die auf den Kaufpreis der denkmalgeschützten Immobilie anfallenden Sanierungskosten für Kapitalanleger in einem Zeitraum von 12 Jahren zu 100% als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Auch Eigennutzer profitieren bei einem Erwerb von Denkmalimmobilien, denn immerhin noch 90% der Sanierungskosten können innerhalb von 10 Jahren steuerlich vom Kaufpreis der Denkmalschutzimmobilie abgesetzt werden, und machen daher den Traum von einer selbstbewohnten Denkmalimmobilie bezahlbarer.

Denkmalgeschützte Immobilien sind jedoch ein rares Gut. Lediglich 5% aller Gebäude stehen unter Denkmalschutz und erfüllen die Kriterien eines Baudenkmals. Voraussetzungen die nur sehr wenige Kapitalanlagen bieten und eine Investition in eine Denkmalimmobilie so interessant machen.

Detaillierte Begriffsdefinitionen zu denkmalgeschützten Immobilien finden Sie hier!
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Denkmalimmobilie Steuervorteile

Mit Denkmalimmobilie Steuervorteile nutzen und die Einkommensteuer senken

Eine Immobilie unter Denkmalschutz kann erhebliche Steuervorteile für ihren Eigentümer bringen. Und attraktive Renditen bei Vermietung.

Damit unsere Kinder und Enkel die alten Herrschaftshäuser und Fabriken der Jahrhundertwende nicht nur aus Romanen kennen, gewährt der deutsche Staat auf den Erwerb und die Sanierung einer solchen Denkmalimmobilie Steuervorteile. Viele alte Zeitzeugen deutscher Baukunst wurden in den vergangenen Jahren mit Hilfe des Fiskus saniert und für die Nachwelt erhalten. Es sind seltene Kleinode, die nur 5 Prozent aller deutschen Immobilien ausmachen. Der Wert einer Denkmalimmobilie steigt deshalb meist im Laufe der Jahre an, so dass erhebliche Wertsteigerungen die Steuervorteile flankieren.

Anleger können über die Denkmalschutz-AfA die Investitionskosten für die Werterhaltung ihrer Denkmalimmobilie als Steuervorteile nutzen und acht Jahre lang mit je neun Prozent und vier weitere Jahre lang mit je sieben Prozent steuerlich geltend machen. Wer eine Denkmalimmobilie selbst als Wohnraum nutzt, erhält diese Möglichkeit, sich Steuervorteile zu sichern für zehn Jahre mit einer Abschreibung von 9 Prozent pro Jahr.

Eine Denkmalimmobilie bietet aber weit mehr als Steuervorteile. Sie ist meist zentral gelegen, vermittelt nach der Sanierung ein besonderes Wohngefühl inmitten von Stuck-Decken, Erkern, schmiedeeisernen Geländern, hohen Gewölben oder ähnlichen liebevoll sanierten Stil-Elementen, die mit modernen Design-Elementen harmonisch kombiniert werden. Die Sanierung einer Denkmalimmobilie muss allerdings von Experten durchgeführt werden, um wertvolle Elemente nicht unwiederbringlich zu zerstören. Das Amt für Denkmalschutz muss jede bauliche Veränderung an der Denkmalimmobilie im Rahmen der Maßnahmen zum Denkmalschutz VOR Baubeginn genehmigen. Nur dann erhält der Käufer die Steuervorteile.

Informationen zum Thema: Denkmalimmobilie Steuervorteile

Denkmalimmobilie Steuervorteile in Städten

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Denkmalimmobilie Steuervorteile in Bundesländern

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