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Denkmalgeschützte Immobilien

Mit denkmalgeschützten Immobilien bis zu 90% der Sanierungskosten absetzen

Überdurchschnittliche Steuerspar-Möglichkeiten für denkmalgeschützte Immobilien im Vergleich zu Alt- und Neubauten durch Abschreibung der Sanierungskosten

Es sind Fachwerkhäuser oder alte Fabrikantenvillen, es sind ehemalige Industriehallen, die jetzt Lofts beherbergen, imposante Jugendstilvillen oder Mehrfamilienhäuser. Denkmalgeschützte Immobilien gibt es auf vielfältige Art und Weise. Denkmalgeschützte Immobilien sind zugleich Immobilien, die entweder in die behördliche Denkmalliste aufgenommen wurden oder in einem behördlich anerkannten Sanierungsgebiet liegen. Sobald denkmalgeschützte Immobilien als Baudenkmal behördlich anerkannt sind, ermöglichen sie ihrem Besitzer attraktive Steuersparmöglichkeiten durch die Abschreibung der Sanierungskosten für das Objekt.

Gesetzliche Grundlagen der Abschreibung der Sanierungskosten für denkmalgeschützte Immobilien sind die §§ 7h und 7i EStG sowie $10f (Einkommensteuergesetz). Kapitalanleger können mittels Abschreibung die Sanierungskosten für denkmalgeschützte Immobilien über 12 Jahre steuerlich geltend machen, einem Eigennutzer räumt die Steuerbehörde diese Möglichkeit für 10 Jahre ein. Während Bestandsimmobilien und Neubauten lediglich pro Jahr 2 bzw. 2,5 Prozent an steuerlichen Abschreibungen ermöglichen, umfasst die Abschreibung der Sanierungskosten eigengenutzter Denkmal-Immobilien binnen zehn Jahren 90 Prozent.

Die Steuerersparnis ist umso höher, je größer der Sanierungsanteil der denkmalgeschützten Immobilien ist. Werte zwischen 60 und 70 Prozent gelten als überdurchschnittlich attraktiv, um mit denkmalgeschützten Immobilien erhebliche Einkommensteuern zu sparen. Neben der Abschreibung der Sanierungskosten profitiert der Anleger auch von einem steuerfreien Verkauf des Objekts nach 10 Jahren. Darüber hinaus sind die Gewinne abgeltungssteuerfrei.

Informationen zum Thema: Denkmalgeschützte Immobilien

Denkmalgeschützte Immobilien in Städten

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