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Denkmalgeschützte Häuser

Denkmalgeschützte Häuser - ca. 90% der Sanierungskosten absetzbar

Denkmalschutz-AfA ermöglicht überdurchschnittliche Steuerspar-Möglichkeiten für denkmalgeschützte Häuser im Vergleich zu Alt- und Neubauten durch Abschreibung der Sanierungskosten. Immobilien bieten außerdem Inflationsschutz und erfahren oft attraktive Wertsteigerungen

Denkmalgeschützte Häuser sind Immobilien, die entweder in die behördliche Denkmalliste aufgenommen wurden oder in einem behördlich anerkannten Sanierungsgebiet liegen. Sobald denkmalgeschützte Häuser als Baudenkmal behördlich anerkannt sind, ermöglichen sie ihrem Besitzer attraktive Steuersparmöglichkeiten durch die Abschreibung der Sanierungskosten für das Objekt. Der deutsche Staat, der vielfach finanziell nicht in der Lage zu adäquatem Denkmalschutz ist belohnt damit diejenigen Kapitalanleger und Eigentümer steuerlich, die denkmalgeschützte Häuser in Deutschland sanieren und damit für künftige Generationen sichern.

Gesetzliche Grundlagen der Abschreibung der Sanierungskosten für denkmalgeschützte Häuser sind die §§ 7h und 7i EStG sowie $10f (Einkommensteuergesetz): Kapitalanleger können mittels Abschreibung die Sanierungskosten für denkmalgeschützte Häuser über 12 Jahre steuerlich geltend machen, einem Eigennutzer räumt die Steuerbehörde diese Möglichkeit für 10 Jahre ein. Während Bestandsimmobilien und Neubauten lediglich pro Jahr 2 bzw. 2,5 Prozent an steuerlichen Abschreibungen ermöglichen, umfasst die Abschreibung der Sanierungskosten eigengenutzter Denkmal-Immobilien binnen zehn Jahren 90 Prozent.

Die Steuerersparnis ist umso höher, je größer der Sanierungsanteil der denkmalgeschützten Häuser ist. Neben der Abschreibung der Sanierungskosten profitiert der Anleger auch von einem steuerfreien Verkauf des Objekts nach 10 Jahren. Darüber hinaus sind die Gewinne abgeltungssteuerfrei. Denkmalgeschützte Häuser sind vielfach alte Fabrikanten-Villen, Stadthäuser, ehemalige Industrieanlagen oder Wohnhäuser. Die Steuerersparnis für denkmalgeschützte Häuser ist unabhängig vom Haustyp.

Informationen zum Thema: Denkmalgeschützte Häuser

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